Dem kurzen Kommentar von „-/-„ muss (leider) zugestimmt werden. Erst wenn der Scheidungsantrag gestellt ist und das Ende der Ehezeit feststeht, fordert das Familiengericht bei allen Rententrägern, auch privaten, die entsprechenden Ehezeitauskünfte an. Danach wird grundsätzlich jeder Anspruch intern aufgeteilt.
Da zumindest die Auskünfte Ihres (Noch-) Ehepartners nicht bekannt sind, kann Ihre Frage hier im Forum nicht beantwortet werden.