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Bu Rente - ALG 1 Anspruch

von klaus10.10.2007 | 19:52
7587 Ansichten
8 Antworten

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Liebe Forumsteilnehmer! Was geschieht mit dem Alg 1 Anspruch ( bei mir noch 20 Monate ) wenn die BU - Rente gewährt wird. Ich würde nach Abzügen ca. 430 Euro BU -Rente erahalten, bei Alg 1 bekäme ich noch 1160 Euro. Habe ich bei BU - Rentengewährung dann für die 20 Monate Alg 1 Anspruch 730 Euro im Monat weniger oder wie funktioniert das. Vielleicht kann mir das jemand beantworten, im voraus schon vielen herzlichen Dank ! Gruß Klaus !

8 Antworten

Icham 10.10.2007 | 20:08
Handelt es sich um eine Rente nach § 240 SGB VI (Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit)? § 96 a Abs. 3 Nr. 4: Bei der Feststellung eines Hinzuverdienstes, der neben einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung erzielt wird, stehen dem Arbeitsentgelt oder Arbeitseinkommen gleich der Bezug von in § 18a Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 des Vierten Buches genannten Sozialleistungen, darunter Arbeitslosengeld. (http://bundesrecht.juris.de/sgb_6/__96a.html http://bundesrecht.juris.de/sgb_4/__18a.html).
Antoniusam 10.10.2007 | 20:59
Das Bemessungsentgeld Ihres Arbeitslosengeldes wird als Hinzuverdienst auf Ihren Rentenanspruch angerechnet. Übersteigt dieser Betrag Ihre individuelle Hinzuverdienstgrenze, würden Sie Ihr Arbeitslosengeld in voller Höhe erhalten, die Zahlung Ihrer BU-Rente würde allerdings solange eingestellt. Beim ALG_II-Bezug wäre es anders. Da würde Ihre BU-Rente, abzüglich diverser Freibeträge für Versicherungen, auf Ihren ALG_II-Anspruch angerechnet. MfG
unglaubeam 11.10.2007 | 12:07
Wenn eine BU Rente gezahlt wird, steht der Rentenempfänger der Arbeitsvermittlung nicht zur Verfügung. Damit entfällt die Grundlage zur Zahlung von ALG1 Solltn EINE HALBE Rente gezahlt werden, besteht Anspruch auf das halbe ALG1. Bei ALG 2 zählt ausschließlich die Bedürftigkeit. sie erhielten, wenn Sie in Bedarfsgemeinschaft mit mindestens einer erwerbsf. Person leben Sozialgeld von der ARGE, sind Sie alleinlebend vom Sozialamt, jeweils nach Bedürftigkeitsprüfung
Antoniusam 11.10.2007 | 13:53
Auch Bezieher einer BU-Rente (= Rente wegen Berufsunfähigkeit) können der Arbeitsvermittung zur Verfügung stehen, da sie NICHT erwerbsunfähig sind und u.U. sogar noch vollschichtig leistungsfähig sein können. Somit kann durchaus Anspruch auf ALG_I bestehen ! (Ich bin selbst BU-Rentner und spreche aus eigener Erfahrung !) MfG
Hinweisam 11.10.2007 | 18:37
Lassen Sie sich durch die unqualifizierten Äußerungen des Users "unglaube" nicht verunsichern. Daran stimmt nämlich so gut wie gar nichts ! Alles Gute !
unglaubeam 12.10.2007 | 23:01
Sachliche Kritik ist willkommen, jedoch nicht Schmähkritik oder Angriffe auf Personen in herabsetzender Form. Sie A
Hinweisam 13.10.2007 | 11:24
In diesem Forum sind hilfreiche Antworten willkommen und keine Halb- bzw. Unwarheiten, die die Fragesteller nur verwirren ! Sie Experte !
unglaubeam 13.10.2007 | 12:08
Sie könnens nicht lassen, andere Userzu beschimpfen Ihr Stl Bei mir wurde übrigens so verfahren, wie ich es beschrieben hatte. Und selst erlebtes werde ich doch wohl schildern dürfen,
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