Hallo "Auswanderer",
eine Rente wegen Berufsunfähigkeit, die nach dem bis zum 31.12.2000 geltenden Recht festgestellt worden ist und zurzeit an Sie in Deutschland ausgezahlt wird, wird grundsätzlich auch nach Ägypten gezahlt, wenn Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt nun dorthin verlegen. Eine Zahlung ist aber nur dann möglich, wenn die Rente wegen Berufsunfähigkeit unabhängig von der Arbeitsmarktlage (sog. Arbeitsmarktrente) besteht.
Die Rentenhöhe wird sich vermutlich auf jeden Fall verändern. Sie sprechen davon, dass Sie eine "1/3 BU-Rente" beziehen. Unklar ist, ob Sie tatsächlich eine BU-Rente meinen oder eventuell sogar eine Rente wegen Erwerbsunfähigkeit, die wegen des Hinzuverdienstes nur in Höhe der "1/3-BU-Rente" gezahlt wird. In jedem Fall kann aber nur ein Hinzuverdienst dazu führen, dass die Rente im Inland nicht in voller Höhe gezahlt wird. Wenn Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt nach Ägypten verlegen, verändert sich dieser Hinzuverdienst wahrscheinlich oder fällt sogar weg. Dies hat Einfluss auf die tatsächlich zu zahlenden Beträge.
Besonderheiten können sich außerdem ergeben, wenn Sie nicht die deutsche Staatsangehörigkeit oder die Staatsangehörigkeit eines EU-/EWR-Mitgliedstaates bzw. der Schweiz besitzen oder für Renten aus Beschäftigungszeiten nach dem Fremdrentengesetz.
Abschließend kann Ihre Frage somit nicht beantwortet werden, da zu diesen Punkten keine Angaben vorliegen.
Bitte setzen Sie sich deshalb frühzeitig mit Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger in Verbindung.
Auch bezüglich Ihrer Krankenversicherung sollten Sie sich frühzeitig bei Ihrer deutschen Krankenkasse
informieren.