Hallo Conrad,
ohne Kenntnis Ihres Einzelfalles können wir nicht beurteilen, ob und inwieweit überhaupt eventuelle berufliche Reha-Maßnahmen bzw. - Leistungen für Sie aufgrund Ihres bestehenden Anspruches auf Berufsunfähigkeitsrente in Betracht kämen. Bitte lassen Sie sich hierzu persönlich durch Ihren Rentenversicherungsträger beraten.