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BU-Rente und VBL

von Wolfgang Emme24.02.2011 | 19:46
2609 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zum 1.3.2011 habe ich die Altersrente für schwerbehinderte Menschen beantragt. Bis jetzt bezog ich eine BU-Rente nach alter Form (2/3). Eine Rentenauskunft liegt mir bereits vor. Die VBL-Rente wurde mir 1996 bewilligt. Wird diese Rente neu nach altem Recht berechnet? Es ist jetzt der Versorgungsausgleich meiner Scheidung aus dem Jahr 1998 durchzuführen. Kann meine Rente jetzt evtl. geringer ausfallen, oder habe ich Bestandsschutz auf die alte Höhe?

3 Antworten

KSCam 24.02.2011 | 20:32
Stellen Sie diese Frage doch bitte der VBL, wenn Sie was über die VBL und die Berechnung der VBL Rente wissen wollen. Da werden sich die Mitarbeiter der DRV bedeckt halten.
Anitaam 24.02.2011 | 21:41
Vermutlich sind Sie verpflichtet, Veränderungen bei Ihrer Rente der VBL mitzuteilen - lesen Sie mal Ihren alten Bescheid. Genaueres zur Höhe finden Sie in der Satzung, die steht meines Wissens sogar im Internet.
Wolfgang Emmeam 25.02.2011 | 08:29
Na klar muß ich der VBL den neuen Rentenbescheid zuschicken. Die Satzung der VBL habe ich auch schon gefunden, aber die neue! Ich beziehe aber Versorgungsrente nach der alten Satzung. Ich will eigentlich nur wissen, ob jemand schon in der gleichen Situation wie ich war und wie bei ihm verfahren wurde.
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