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Experten-Antwort

BU-Rente vom Arbeitgeber = Sozialleistung?

von Anton24.01.2017 | 15:39
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4 Antworten

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Hallo, ich habe einen Fragebogen von der DRV bekommen, mit dem mein Hinzuverdienst geprüft werden soll. Ich beziehe eine private BU-Rente von meinem ehemaligen Arbeitgeber und weiß nicht, wie ich folgende Frage beantworten soll: ___________________________________________ 3. "Beziehen Sie eine der folgenden Sozialleistungen.... - Krankengeld ... - andere Leistungen im In- und Ausland __________________________________________ Soll ich hier die BU-Rente angeben oder ist das keine Sozialleistung, da nicht vom Staat? Für eine Rückmeldung des Experten wäre ich sehr dankbar.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

In Deutschland werden die beitragsfinanzierten Sozialleistungen von den Sozialversicherungsträgern als Entgeltersatzleistungen bei Verwirklichung der versicherten Risiken erbracht, etwa bei Krankheit, Arbeitsunfällen oder Pflegebedürftigkeit, bei Arbeitslosigkeit und zur Absicherung im Alter.

Daneben gibt es die steuerfinanzierten Transferleistungen, die Hilfebedürftigkeit voraussetzen. Hierzu gehören insbesondere das Arbeitslosengeld II und die verschiedenen Formen der Sozialhilfe einschließlich der Kriegsopferfürsorge. Die verschiedenen Sozialleistungen und die zuständigen Leistungsträger nennt das Erste Buch Sozialgesetzbuch (SGB I).

Ihre privat finanzierte BU-Rente stellt KEINE Sozialleistung i.S. der im Fragebogen gestellten Frage dar.

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3 Antworten

igelam 24.01.2017 | 17:11
Die Betriebsrente können Sie angeben,aber sie wird nicht angerechnet.
W*lfgangam 24.01.2017 | 18:51
Hallo Anton, die gehört nicht zum Bereich der Sozialleistungen. Hier/beim Fragebogen geht es lediglich um _gesetzliche_ Sozialleistungen, die gegeneinander angerechnet werden können/müssen - die private BU-Rente zählt nicht dazu. Gruß w.
Oldenburgeram 24.01.2017 | 19:54
Moin, Anton, ich schließe mich meinen Vorrednern an. Die private BU-Rente müssen Sie dort nicht angeben. Diese Leistungen sind nicht dort nicht gemeint. Gruß, Oldenburger
Deutsche Rentenversicherung
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