Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenIn Deutschland werden die beitragsfinanzierten Sozialleistungen von den Sozialversicherungsträgern als Entgeltersatzleistungen bei Verwirklichung der versicherten Risiken erbracht, etwa bei Krankheit, Arbeitsunfällen oder Pflegebedürftigkeit, bei Arbeitslosigkeit und zur Absicherung im Alter.
Daneben gibt es die steuerfinanzierten Transferleistungen, die Hilfebedürftigkeit voraussetzen. Hierzu gehören insbesondere das Arbeitslosengeld II und die verschiedenen Formen der Sozialhilfe einschließlich der Kriegsopferfürsorge. Die verschiedenen Sozialleistungen und die zuständigen Leistungsträger nennt das Erste Buch Sozialgesetzbuch (SGB I).
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