Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

BU Rente vor 2000

von Jörg6618.02.2020 | 12:05
159 Ansichten
9 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Hallo. Ich beziehe seit 2000 eine Berufsunfähigkeitsrente. Meine Anrechnungszeit betrug 308 Monate, so als wenn ich bis zum 55.Lebensjahr beschäftigt gewesen wäre. Die Rente wird längstens bis zum 65.Lebensjahr gewährt, danach tritt die Regelaltersrente in Kraft. Nun meine Frage:Ändert sich nach dem 55.Lebensjahr etwas, und was passiert wenn die Regelaltersrente in Kraft tritt,zb ändert sich die Rentenhöhe? Danke im voraus LG Jörg

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Jörg66,

Ihre bisherige Rente wird auch über den Zeitpunkt der Vollendung des 55. Lebensjahres hinaus weiter wie bisher gezahlt. Es tritt bis zum Beginn der Altersrente keine Änderung ein.

Im Forum kennt niemand Ihre genauen Versicherungsdaten, geschweige denn kann man mal eben so sagen, wie sich sämtliche Rechtsänderungen seit 2000 auf Ihre zukünftige Altersrente auswirken könnten.

Insofern macht es schon Sinn, eine aktuelle Rentenauskunft anzufordern, um die zukünftigen Beträge der Altersrente zu erfahren.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung →

8 Antworten

Jörg66am 18.02.2020 | 13:52
Danke, die Antwort hätte ich mir auch selbst geben können. Ich hatte gedacht, im Forum könnte man mir was dazu sagen. Wohl nicht....
Berateram 18.02.2020 | 12:56
Dafür gibt es eine ganz einfache Lösung. Fordern Sie eine Proberentenberechnung Ihrer Regelaltersrente an bei Ihrem zuständigen Rententräger an und schon haben Sie Ihre Antwort schwarz auf weiß.
senf-dazuam 18.02.2020 | 16:51
Hallo Jörg! Die Rente bleibt wie gehabt. Nach 55 ändert sich aber folgendes: Wenn Sie hinzuverdient haben, liegt ja bis 55 die Zurechnungszeit vor, weitere Entgeltpunkte werden nur für die Altersrente berücksichtigt, wenn Sie über der Bewertung der Zurechnungszeit liegen. Wenn die Zurechnungszeit endet, wirken auch kleinere Beiträge zur Rentenversicherung rentensteigernd.
Berateram 18.02.2020 | 17:40
Dann lesen Sie mal die Expertenantwort bevor Sie hier grundlos lospoltern.
Kaisetam 18.02.2020 | 17:39
Oh Herr Besserwisser. Auch noch undankbar, obwohl der Tipp goldrichtig war. Wohl mit dem falschen Fuß aufgestanden oder bist Du immer so?
Klartext am 18.02.2020 | 17:50
Wieder einer der unangenehmen Zeitgenossen, die selbst auf gut gemeinte und auch korrekte Ratschläge undankbar reagieren. Solche Zeitgenossen gibt es leider immer mehr. UnVerschämt! Soll er doch selber sehen wie er klarkommt.
Jörg66am 18.02.2020 | 18:00
Sorry, sollte nicht so rüber kommen, Danke ans Forum Bin wirklich mit dem falschen Fuß aufgestanden... Nochmals Sorry!!! Und nochmals Danke
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026