Hallo Klaus,
leider kann von Seiten der Experten keine Stellungnahme zu einem schwebenden Rechtsmittelverfahren gegeben werden. Wir bitten Sie daher sich an Ihren zuständigen Rentenversicherungsträger zu wenden bzw. da es sich um ein Sozialgerichtsverfahren handelt, können Sie sich direkt an das Sozialgericht wenden. Die gesamte Verfahrensführung obliegt jetzt dem Sozialgericht. Von dort werden die aktuellen medizinischen Befunde eingeholt und dann an den zuständigen Rentenversicherungsträger zur Stellungnahme weitergeleitet. Wie dort über das Votum des Amtsarztes entschieden wird, kann von hier nicht beurteilt werden.