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Experten-Antwort

Buchungen Wohnförderkonto (Riester-Rente)

von KleinBonz02.01.2020 | 18:35
166 Ansichten
3 Antworten

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Hallo, ich habe vor einigen Jahren ein sogenanntes Riester-Kombi-Produkt bestehend aus einem Riester-Bausparvertrag mit Vorfinanzierungskredit abgeschlossen. Ich zahle jährlich 3.000 Euro in den Bausparvertrag ein, dafür erhalte ich die Riester-Zulagen und auf die 2.100 Euro abzüglich Zulagen den Steuervorteil. Der Bausparvertrag ist (vereinfacht gesagt) zuteilungsreif, sobald 30.000 Euro Guthaben aufgelaufen sind. Das Guthaben setzt sich aus geförderten und ungeförderten Einzahlungen, Zulagen, Zinsen und Gebühren zusammen. Zusammen mit dem jetzt verfügbaren Bauspardarlehen von 45.000 Euro wird der Vorfinanzierungskredit über 75.000 Euro getilgt. Da im Bauspardarlehen unbegrenzt Sondertilgungen möglich sind, werde ich dieses sofort (sozusagen am Tag nach dessen Zuteilung) aus Ersparnissen vollständig tilgen. Ich würde gerne wissen, welche Beträge im einzelnen im Wohnförderkonto verbucht werden und warum? Vielen Dank für Euro Hilfe. Gruß KleinBonz

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo KleinBonz,

das in der Wohnimmobilie gebundene - steuerlich geförderte - Kapital wird in einem sogenannten Wohnförderkonto von der Zentralen Zulagenstelle für Altersvorsorgevermögen (ZfA) gesondert erfasst. In diesem sind im Einzelnen

• die geförderten Tilgungsbeiträge,

• die hierfür gewährten Zulagen

sowie

• der entnommene Altersvorsorge-Eigenheimbetrag

vertragsbezogen zu erfassen. Um eine Gleichbehandlung mit anderen Altersvorsorgeanlagen zu erreichen, wird der Gesamtbetrag des Wohnförderkontos in der "Ansparphase" mit Ablauf eines Kalenderjahres pauschal jeweils um zwei Prozent erhöht. Das Wohnförderkonto bildet insoweit die Grundlage für die nachgelagerte Besteuerung ab Beginn der sogenannten „Auszahlungsphase“ (im Gegensatz zu klassischen Riester-Renten-Produkten werden in der "Auszahlungsphase" im Zusammenhang mit Wohnriester allerdings keine Leistungen ausgezahlt). Wurde kein Beginn der "Auszahlungsphase" vertraglich vereinbart, unterstellt der Gesetzgeber den Beginn der Auszahlungsphase mit der Vollendung des 67. Lebensjahres.

Über die aktuelle Entwicklung des "Wohnförderkontos“ als Grundlage für die nachgelagerte Besteuerung informiert Sie in der Regel der Anbieter (§ 92 EStG).

Ich empfehle aber, weitere Fragen ggf. direkt mit der Zentralen Zulagenstelle für Altersvorsorgevermögen, bei der Ihr Wohnförderkonto verwaltet wird, zu klären.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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2 Antworten

Riesteram 04.01.2020 | 20:34
Was glauben Sie, warum bisher hier kein Experte geantwortet hat? Vielleicht, weil solche Detailfragen mit dem Vertragspartner direkt zu klären sind?
KleinBonzam 30.01.2020 | 19:30
Laut Anbieter sind es im oben beschriebenen Szenario etwa 21.000 Euro, die im Wohnförderkonto verbucht werden.
Deutsche Rentenversicherung
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