Sie können jedoch auch vorher mit Ihrem Arbeitgeber sprechen.
Manche Arbeitgeber stellen Ihren Arbeitnehmern (wohl nicht zuletzt auch aufgrund der ihnen obliegenden Fürsorgepflicht) nach Vorlage eines entsprechenden ärztlichen Attestes einen nach orthopädischen Gesichtspunkten geeigneten Bürostuhl zur Verfügung.