Hallo Erwerbsminderungsrentner,
Versicherte mit einem unter 3-stündigen Leistungsvermögen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt sind voll erwerbsgemindert. Voll erwerbsgemindert sind grundsätzlich auch Versicherte, wenn sie in einer anerkannten Werkstatt für behinderte Menschen oder in einer anderen beschützenden Einrichtung beschäftigt sind und wegen der Art und Schwere ihrer Behinderung nicht auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt tätig sein können. Als Beschäftigter im Bundesfreiwilligendienst sind sie vergleichbar mit einem Arbeitnehmer auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt, daher kann es zur Überprüfung ihres Rentenanspruchs
(Rente wegen voller Erwerbsminderung) kommen, wenn sie 3 und mehr Stunden täglich beschäftigt sind. Vorab sollte daher mit dem zuständigen Rentenversicherung geklärt werden, ob die Aufnahme eines Bundesfreiwilligendienstes der Rente wegen voller Erwerbsminderung entgegen steht.
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