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Experten-Antwort

Bundesfreiwilligen Dienst und Erwerbsminderung

von Erwerbsminderungsrenter30.01.2018 | 12:56
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13 Antworten

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Schönen guten Tag, Wenn man einen Bundesfreiwilligen Dienst starten will, der bei über 27. Jährigen mindestens 20 Stunden die Woche betragen muss und somit 4 Stunden täglich arbeiten muss. Stellt sich die Frage ob man wie bei einer WfbM die da auch über drei Stunden arbeiten dürfen noch volle Erwerbsminderungsrente bekommen können. Da ja Bundesfreiwilligen Dienstleistende auch Arbeitnehmer ähnlich sind, aber anders wie in einer WfbM. Sind Sie als Rentner wegen verminderter Erwerbsfähigkeit am Bundesfreiwilligendienst interessiert, klären Sie bitte vorab mit Ihrem Rentenversicherungsträger, ob im Fall einer Beschäftigung die Erwerbsminderung weiter besteht.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Erwerbsminderungsrentner,

Versicherte mit einem unter 3-stündigen Leistungsvermögen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt sind voll erwerbsgemindert. Voll erwerbsgemindert sind grundsätzlich auch Versicherte, wenn sie in einer anerkannten Werkstatt für behinderte Menschen oder in einer anderen beschützenden Einrichtung beschäftigt sind und wegen der Art und Schwere ihrer Behinderung nicht auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt tätig sein können. Als Beschäftigter im Bundesfreiwilligendienst sind sie vergleichbar mit einem Arbeitnehmer auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt, daher kann es zur Überprüfung ihres Rentenanspruchs

(Rente wegen voller Erwerbsminderung) kommen, wenn sie 3 und mehr Stunden täglich beschäftigt sind. Vorab sollte daher mit dem zuständigen Rentenversicherung geklärt werden, ob die Aufnahme eines Bundesfreiwilligendienstes der Rente wegen voller Erwerbsminderung entgegen steht.

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12 Antworten

Erwerbsminderungsrenteram 30.01.2018 | 13:04
Sozialversicherung: Bundesfreiwilligendienst Leistende stehen in einem sozialversicherungsrechtlichen Beschäftigungsverhältnis, daher gelten die grundsätzlich auch für Arbeitnehmer anzuwendenden Rechtsvorschriften. Besonderheiten ergeben sich beim Vorliegen einer geringfügigen Beschäftigung (§ 7 SGB V) und bei der Beitragstragung (§ 20 Abs. 3 SGB IV). Mit den versicherungs- und beitragsrechtlichen Auswirkungen in der Kranken- und Pflegeversicherung beschäftigte sich der Fachausschuss Beiträge beim GKV-Spitzenverband ausführlich (BE v. 28.6.2011: TOP 1).
Erwerbsminderungsrenteram 30.01.2018 | 13:29
Ob man aus voller Erwerbsminderungsrentner auch 4 Stunden täglich im Bundesfreiwilligen Dienst arbeiten darf. Da die ja nicht richtige Arbeitnehmer sind.
Fastrentneram 30.01.2018 | 13:34
Das hängt von Ihrem Gesundheitszustand und der konkreten Beschäftigung im Bundesfreiwilligen Dienst ab. Hier im Forum können Sie daher keine konkrete Aussage erwarten. Sie müssen sich diesbezüglich direkt an Ihren Rentenversicherungsträger wenden.
Einer der gerne arbeitetam 30.01.2018 | 13:24
Hm, was meinen Sie mit Ihrem Beitrag? Sie stellten eine Frage und gaben dazu gleich die Antwort. Was bezweckten Sie damit? Verstehe ich nicht ganz.
Schorscham 30.01.2018 | 13:37
Egal ob "richtige" Arbeitnehmer oder "nicht richtige" Arbeitnehmer. Wer dazu in der Lage ist, MINDESTENS drei Stunden täglich zu arbeiten ohne damit seine Restgesundheit zu gefährden, ist NICHT vollständigg erwerbsgemindert im rentenrechtlichen Sinn. Für jemanden der tatsächlich vollständig erwerbsgemindert ist, stellt sich Ihre Frage also gar nicht ernsthaft, da er damit seine eigene Erwerbsminderung anzweifeln würde. MfG
Erwerbsminderungsrenteram 30.01.2018 | 13:57
Zitat von Schorsch anzeigenausblenden
Ob man aus voller Erwerbsminderungsrentner auch 4 Stunden täglich im Bundesfreiwilligen Dienst arbeiten darf. Da die ja nicht richtige Arbeitnehmer sind.
Egal ob "richtige" Arbeitnehmer oder "nicht richtige" Arbeitnehmer. Wer dazu in der Lage ist, MINDESTENS drei Stunden täglich zu arbeiten ohne damit seine Restgesundheit zu gefährden, ist NICHT vollständigg erwerbsgemindert im rentenrechtlichen Sinn. Für jemanden der tatsächlich vollständig erwerbsgemindert ist, stellt sich Ihre Frage also gar nicht ernsthaft, da er damit seine eigene Erwerbsminderung anzweifeln würde. MfG
Naja jetzt da absurde für eine WfbM; Um "werkstattfähig" genannt zu werden, muss man "dauerhaft erwerbsunfähig" sein. Das wiederum muss amtsärztlich festgestellt werden. Das einzige Kriterium - ein rein medizinisches - lautet: Man darf nicht länger als 3 Stunden (genau genommen: 2 Stunden + 59 Minuten) pro Tag "arbeitsfähig" sein. Dann allerdings darf man gern ganztägig in einer WfMmB "beschäftigt" werden. Die Absurdität ist offensichtlich. In der Werkstatt hat man einen "arbeitnehmerähnlichen Status". Es gibt einen Werkstattvertrag, keinen Arbeitsvertrag.
Erwerbsminderungsrenteram 30.01.2018 | 15:44
Ich arbeite schon 28 Jahre in einer Werkstatt für behinderte Menschen, auf einen Außenarbeitsplatz wurde ich immer wieder in die Werkstatt zurück geschickt. Ich glaube ich dass der Bundesfreiwilligenst eine Möglichkeit ist nicht zurück zur WfbM geschickt zu werden. Denn da ist man Arbeitsmarktneutral: Der Bundesfreiwilligendienst ist ein Ersatz für den Zivildienst. Wie dort werden vom Freiwilligen lediglich unterstützende bzw. zusätzliche Tätigkeiten verrichtet. Durch den Einsatz von Freiwilligen im Bundesfreiwilligendienst darf und wird die Einstellung von neuen Beschäftigten keinesfalls verhindert werden. Eine Kündigung von Beschäftigten darf nicht erfolgen. Der BFD ist arbeitsmarktneutral. Diese Arbeitsmarktneutralität wird vor der Anerkennung eines Einsatzplatzes überprüft. Sie wird auch fortlaufend durch Regionalbetreuer des Bundesamtes für Zivildienst an Ort und Stelle kontrolliert.
Erwerbsminderungsrenteram 30.01.2018 | 16:33
Habe mich eh entschieden die Arbeit meinem Betreuer zu überlassen. Wenn die Rente entzogen wird, kann er Unterstützung vom Sozialamt beantragen und wenn ich gekündigt werde und doch wieder zurück in der WfbM muss, wird man ja wieder aufgefordert die Rente zu beantragen und das kann er ja auch machen. Also Dank Betreuer habe ich eh keine Nachteile, das wieder Schriftkrämpfe auszufüllen ist. HiHi habe ich ein Glück
KSCam 30.01.2018 | 16:38
Und warum dann das Gedöhns hier im Forum, wenn Ihnen letztlich eh alles egal ist? Manche Anfragen muss man nicht verstehen, aber andererseits gibt ja auch einen Grund dafür, dass Sie EM Rente bekommen......
Erwerbsminderungsrenteram 30.01.2018 | 17:30
Damit ich weiß ob ich meinen Betreuer beauftragen muss Schriftkram in richtig Grundsicherung zu geben. Aber erstmal muss ich eigentlich Arbeitgeber für 20 Stunden die Woche im Bundesfreiwilligen Dienst finden was echt nicht so leicht ist. Schon ein Jahr dabei
KSCam 30.01.2018 | 18:54
Das wird Ihr Betreuer doch hoffentlich auch so wissen? Es muss mitgeteilt werden, dass und ab wann Sie arbeiten (egal ob im Freiwilligendienst oder was anderes). Dann muss die Reaktion der DRV abgewartet werden und erst dann wenn sich an der Rente etwas ändert (gekürzt wird oder wegfällt) wäre Grundsicherung/ Sozialhilfe zu beantragen. Aber keine Angst - diese Wege wird Ihr Betreuer kennen.
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