Hallo Karl der ganz kleine,
der Bundesfreiwilligendienst wird im Rahmen eines abhängigen Beschäftigungsverhältnisses ausgeübt. Sofern ein Anspruch auf Arbeitsentgelt, gegebenenfalls auch ausschließlich auf Sachbezüge in Form von Verpflegung und/oder Unterkunft, besteht, führt dies zur Versicherungspflicht und damit zu einer Beitragszeit in der Rentenversicherung.