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Experten-Antwort

Bundesfreiwilligendienst (BFD)

von Luz21.08.2011 | 07:32
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4 Antworten

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Hallo ! Kann mir jemand schreiben, ob beim BFD einem Anrechnungszeiten oder Pflichtbeitragszeiten bei der Rente gut geschrieben werden ? Oder irgend eine andere Form von Zeiten ? Danke ! Luz

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Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Es ist eine Pflichtbeitragszeit, die auf die 45 Jahre anzurechnen ist!

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3 Antworten

-_-am 21.08.2011 | 07:42
Die Beiträge werden auch hier vom Bund getragen, da der zum 01.07.2011 neu eingeführte freiwillige Wehrdienst dem ausgesetzten Grundwehrdienst sozialverischerungsrechtlich gleichgestellt wurde (§ 56 WPflG). Anstelle des Zivildienstes wurde ab dem 01.07.2011 der Bundesfreiwilligendienst eingeführt. Personen, die Bundesfreiwilligendienst leisten, unterliegen der Rentenversicherungspflicht nach § 1 S. 1 Nr. 1 SGB 6. Die Gesamtsozialversicherungsbeiträge werden hier unabhängig von der Höhe der beitragspflichtigen Einnahmen nach § 20 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 SGB 4 vom Arbeitgeber alleine getragen. http://www.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Raa.do?f=…
Luzam 21.08.2011 | 07:49
Und was für Zeiten sind das dann ? Mir geht es um die 35 Jahre Wartezeit für die Schwerbehindertenrente. Da fehlt mir noch ein Jahr. Würden die Zeiten beim BFD da zur Wartezeit dazu gerechnet werden ?
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