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Bundesknappschaft zuständig?

von maze05.02.2007 | 18:02
2793 Ansichten
6 Antworten

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Nachdem ich eine Klärung des Rentenverlaufes beantragt habe, wurden mir von der Rentenversicherung 3 Monate Praktikum im Stahlwerk 1973 nicht anerkannt, obwohl ich damals bei der Bundesknappschaft pflichtversichert wurde. Als ich damit jetzt bei der Bundesknappschaft nachgefragt habe, wurde mir dort mitgeteilt, dass ich durch diese 3 Monate bei der Bundesknappschaft rentenpflichtversichert bin und man nun sämtliche Rentenzeiten dort übernehmen würde. Ich finde das sehr seltsam, weil ich nun fast 25 Jahre bei der BFA/DT. Rentenversicherung pflichtversichert war. Ist diese Aussage der Bundesknappschaft korrekt und falls ja, ergibt sich daraus irgendein Unterschied für meine späteren Rentenbezug?

1 Moderatoren-Antwort

Moderatoren-Antwortam 06.02.2007 | 15:57

Hallo,

die Zuständigkeit der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft, Bahn, See ist dann gegeben, wenn mindestens 1 Beitragsmonat zur Knappschaft, Bahn oder damaligen Seekasse entrichtet wiorden ist. Insofern ist die Aussage der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft, Bahn, See korrekt. Die Beiträge zur knappschaftlichen Rentenversicherung werden günstiger bewertet, da auch die Beitragszahlung höher lag. Für alle anderen Beitragszeiten erfolgt die gleiche Bewertung wie bei der Deutschen Rentenversicherung Bund.

5 Antworten

Haseam 06.02.2007 | 07:39
Die DRV Knappschaft,Bahn,See ist füralle Versicherten zuständig,die einen Beitrag( 1Kalendermonat) mit knappschaftl. Beiträgen haben. Die Berechnung der Renten erfolgt bei allen RV- Trägern nach dem SGB IV also gleich, nur dass die Beiträge zur knapp. Versicherung besser bewertet werden.
Wissenderam 06.02.2007 | 12:38
Nana, was ist denn "SGV VI"?
nanaam 06.02.2007 | 11:11
Kleine Verbesserung es berechnet sich nach dem SGV VI ;o)
Allwissenderam 06.02.2007 | 13:34
Gemeint war wohl das SGB VI. Das sogenannte Sozialgesetzbuch - 6.Buch. Ausserdem heisst es: Einmal Knappschaft, immer Knappschaft. Wurde mindestens 1 Beitrag zur Bundesknappschaft entrichtet, so ist diese für die Rentenzahlung zuständig, egal wie lange oder wann man dort mal rentenversichert gewesen ist.
nanaam 07.02.2007 | 08:02
:o) Oh ja sorry hab selber auch nen Schreibfehler reingemacht blödes Maschinenschreiben!! gemeint war das SGB VI
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