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BUNDESKNAPPSCHAFTklage

von HEINI17.04.2010 | 12:35
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12 Antworten

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ch war vom 26.09.2008 bis 09.01.2009einer Reha in der KlinikHolthausen gewesen am09.01.2009 ich entlassen am 17.07.2009 bekam Ich eine Vollstreckungsankündigung mit dem Text EE1249 Rettungsdienstgebühr Recklinghausen 872,00 Euro zugesendet den Betrag habe ich bezahlt den Betrag will der Herr XXXXX vom SOVD-UNNA zurück holen hat aber heute nichts erreicht

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Heini,

wie lautet Ihre Frage? Ist es möglich, dass Sie sich Ihr Problem mit der Bundesknappschaft eher aus dem Krankenversicherungsverhältnis ergibt? Sollte dies der Fall sein, möchte ich Sie darauf hinweisen, dass sich dieses Forum nur mit Fragen aus dem Rentenversicherungsrecht (Alterssicherung) beschäftigt.

11 Antworten

HEINIam 17.04.2010 | 12:47
DIE NAMEN SOLLTEN NICH ZULESEN SEIN
HEINIam 17.04.2010 | 12:52
Ich war vom 26.09.2008 bis 09.01.2009einer Reha in der Klinik Holthausen gewesen am09.01.2009 ich entlassen am 17.07.2009 bekam Ich eine Vollstreckungsankündigung mit dem Text EE1249 Rettungsdienstgebühr Recklinghausen 872,00 Euro zugesendet den betrag habe ich bezahlt den Betrag will der Herr Friedberg vom SOVD-UNNA zurückholenhataberheute nichts erreicht
???am 17.04.2010 | 13:26
Worin bestand denn die Dienstleistung des Rettungsdienstes Recklinghausen? Und was hat diese mit der Reha zu tun?
._))))am 17.04.2010 | 16:48
Wo ist Ihr Problem ?? Sie sollten mal eine vernünftige Frage stellen mit einer ausreichenden Begründung, denn sonst kann Ihnen hier niemand eine Antwort geben bzw. Ihnen Hilfestellung geben !!
Realistam 17.04.2010 | 14:02
Ich bin mir nicht sicher, ob der Herr F. vom SoVD Unna, den ich zufälligerweise persönlich kenne, damit einverstanden ist, dass Sie seinen Namen hier nennen. Würden Sie es denn wollen, wenn jemand Ihren Namen veröffentlicht? Es ist doch völlig egal, wie Ihr Rechtsbeistand heißt! Bei Herrn F. sind Sie jedenfalls in guten Händen! MfG
Schuldnerberateram 17.04.2010 | 16:52
Wahrscheinlich hat @Heini die ganzen Mahnungen bzw. Zahlungsaufforderungen die v o r dem Vollstreckungsbecheid gekommen sein müssen alle nicht geöffnet oder gleich weg geschmissen. Das ist ganz klar ein Fall für H. Zwegat.
Blöd?am 17.04.2010 | 18:00
Hat Heine was auf den Kopf bekommen oder was iss mit dem los?
???am 17.04.2010 | 18:30
Heini mußte wohl einen Transport mit dem RTW incl. Notarzt bezahlen. Scheint die Knappschaft-Bahn-See-Kasse nicht übernommen zu haben. 380€ für nen Transport + sonstige Gebühren sind recht happig für ne Fahrt in so einem unkomfortablen Vehikel mit LKW-Fahrgestell.
Icham 19.04.2010 | 12:26
Achso, außerdem werden Verlegungen von einer Reha nach KH oder umgekehrt mit einem RTW nicht gezahlt... Ist generell bei jeder Krankenkasse so.
Icham 19.04.2010 | 12:21
Hallo, der o.a. Betrag ist ein ganz normaler Vertragspreis. Wenn die Knappschaft den Betrag nicht übernommen hat, wurde wohl ein anderes Ziel als ein KH/Reha-Einrichtung angefahren oder der Einsatz war selbst verschuldet...
HEINIam 22.04.2010 | 19:50
DIE FRAU Lxxxx von der BUNDESKNAPPSCHAFThat mich angerufen das Ich daS Geld zurück bekomme
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