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BUZV Meldung an DRV + Finanzamt

von Wolfgang31.01.2008 | 13:18
1845 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich erhalte eine Berufsunfähigkeitsrente Die Versicherung teilte mir mit,dass voraussichtlich ab dem Jahr 2008 die gezahlten Leistungsbezüge meiner Berufsunfähigkeit der Deutschen Rentenversicherung Bund zur Weiterleitung an die zuständigen Finanzämter mitgeteilt werden müssen. Meine Frage : Wird meine Rente der DRV dadurch etwa gemindert ? also ich meine bekomme ich weniger Rente dadurch ? Ist diese Berufsunfähigkeitszusatzversicherung nicht unabhängig von meiner normalen Rente ? Bleibt diese also wie bisher ? Bitte um einfache Aufklärung - Danke.

2 Moderatoren-Antworten

Moderatoren-Antwortam 01.02.2008 | 10:43

Hallo Wolfgang,

die gesetzlichen Rentenversicherungsträger sind verpflichtet, die gezahlten Rentenbeträge an die Steuerbehörden zu melden. Es ist geplant, dass diese Meldung dann jeweils direkt beim Finanzamt des Rentners landet, so dass dort die Steuerpflicht geprüft und - soweit anfallend - Einkommenssteuer erhoben werden kann.

Auf jeden Fall wird von der gesetzlichen Rentenversicherung keine Steuer einbehalten. Sie erhalten also Ihre Rente weiter in der bisherigen Höhe ausgezahlt. Da Sie den Rentenbezug aber auch bisher schon in der Einkommensteuererklärung angeben mussten, dürfte sich für Sie keine Änderung ergeben. Neu ist bloß das maschinelle Meldeverfahren Rentenversicherung - Finanzamt.

Eine Weitermeldung privater Renten über die gesetzlichen Rentenversicherungsträger an die Steuerbehörden ist mir nicht bekannt und halte ich für nicht zutreffend. Diese Renten müssten direkt gemeldet oder durch Sie steuerlich geltend gemacht werden. Allerdings können wir zu steuerlichen Fragen keine verbindlichen Auskünfte geben.

Bitte wenden Sie sich deshalb in dieser Frage direkt an den Servicedienst Ihres Finanzamtes. Dort kann man Ihnen vermutlich auch gleich Auskunft geben, inwieweit eine Steuerpflicht als Rentner auf Sie - derzeit oder später - zukommt.

Moderatoren-Antwortam 04.02.2008 | 07:37

Ich habe Wolfgangs Frage so verstanden, dass er befürchtete, seine private Rente würde irgendwie "an die gesetzliche" gemeldet.

Dies ist definitiv nicht der Fall. Es gibt keine Meldung privater Versicherungen in das Versicherungskonto der gesetzlichen Rentenversicherung. So ist meine Antwort zu verstehen.

Dass aber auch die privaten Versicherungen ihre Rentenzahlungen wegen der Steuerpflicht melden, streite ich ja gar nicht ab. Aber eben an eine besondere Stelle, nicht ins Versicherungskonto (was fälschlicherweise gern unterstellt wird).

3 Antworten

bekissam 31.01.2008 | 15:43
Fragen: Wird meine Rente der DRV dadurch etwa gemindert ? Bekomme ich weniger Rente dadurch ? Nein, die Meldung dient nur der Prüfung Ihrer Steuerpflicht durch die Finanzbehörden. Ist die Berufsunfähigkeitszusatzversicherung nicht unabhängig von meiner normalen Rente? Bleibt diese also wie bisher? Ihre privaten Renten bleiben bei der gesetzlichen Rentenversicherung unberücksichtigt. Lesen Sie zum Steuerrecht für Rentner http://www.deutsche-rentenversicherung.de/nn_15182/SharedDocs/de…
Wolfgangam 31.01.2008 | 17:35
Ich bedanke mich bei Teilnehmer Bekiss für die prombte Beantwortung meiner Fragen und den gegebenen Hinweis. Danke schön.
Schiko.am 01.02.2008 | 16:13
Einspruch, Euer Ehren! Wiederhole mich- aber es war ja nur ich- habe hier schön öfters zum thema stellung genommen. Natürlich werden auch die betriebs-und privatrenten der zentralen stelle (ZfA) gemeldet. Diese wiederum meldet an die landesfinanzbehörden weiter, nicht an das örtliche finanzamt. Sogar vermutlich rückwirkend ab dem jahre 2005. Dies hat mir auch die frühere parlamentarische Staats- sekretärin Dr. hendricks, mit schreiben vom 16.03.06 bestätigt. Inzwischen auch nochmals die bay. wirtschaftsmi- nisterin Emilla Müller. Habe mich mit dem thema befaßt, da viele frühere bayernwerkler von E.on lands- hut aufgefordert wurden, die zugegangenen bestätigungen sofort dem finanzamt einzureichen. Den betreffenden wurde sogar weisgemacht, dass auch hier 50% steuer veranlangt werden, auch das finanzamt schaltete sich ein und berichtigte diese aussage, da ja für privatrente noch immer die ertragsanteilversteuerung, sogar vermindert und beginnend mit 65 jahren mit 18% erfolgt. MfG.
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