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Zur Moderatoren-Antwort springenHallo Wolfgang,
die gesetzlichen Rentenversicherungsträger sind verpflichtet, die gezahlten Rentenbeträge an die Steuerbehörden zu melden. Es ist geplant, dass diese Meldung dann jeweils direkt beim Finanzamt des Rentners landet, so dass dort die Steuerpflicht geprüft und - soweit anfallend - Einkommenssteuer erhoben werden kann.
Auf jeden Fall wird von der gesetzlichen Rentenversicherung keine Steuer einbehalten. Sie erhalten also Ihre Rente weiter in der bisherigen Höhe ausgezahlt. Da Sie den Rentenbezug aber auch bisher schon in der Einkommensteuererklärung angeben mussten, dürfte sich für Sie keine Änderung ergeben. Neu ist bloß das maschinelle Meldeverfahren Rentenversicherung - Finanzamt.
Eine Weitermeldung privater Renten über die gesetzlichen Rentenversicherungsträger an die Steuerbehörden ist mir nicht bekannt und halte ich für nicht zutreffend. Diese Renten müssten direkt gemeldet oder durch Sie steuerlich geltend gemacht werden. Allerdings können wir zu steuerlichen Fragen keine verbindlichen Auskünfte geben.
Bitte wenden Sie sich deshalb in dieser Frage direkt an den Servicedienst Ihres Finanzamtes. Dort kann man Ihnen vermutlich auch gleich Auskunft geben, inwieweit eine Steuerpflicht als Rentner auf Sie - derzeit oder später - zukommt.
Ich habe Wolfgangs Frage so verstanden, dass er befürchtete, seine private Rente würde irgendwie "an die gesetzliche" gemeldet.
Dies ist definitiv nicht der Fall. Es gibt keine Meldung privater Versicherungen in das Versicherungskonto der gesetzlichen Rentenversicherung. So ist meine Antwort zu verstehen.
Dass aber auch die privaten Versicherungen ihre Rentenzahlungen wegen der Steuerpflicht melden, streite ich ja gar nicht ab. Aber eben an eine besondere Stelle, nicht ins Versicherungskonto (was fälschlicherweise gern unterstellt wird).
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