Hallo Stephanie,
folgende Stellen im Ausland sind berechtigt, die Bestätigung im Teil B der Lebensbescheinigung für die deutsche Rentenversicherung vorzunehmen:
alle staatlichen Behörden, wie Polizei, Stadt- und Gemeindeverwaltungen (Einwohnermeldeämter, Bürgermeisterämter), Rentenversicherungsträger, Krankenkassen,
Geldinstitute,
Pfarrämter, Rabbinate,
Krankenhäuser, Rotes Kreuz / Roter Halbmond, Polikliniken,
Notare,
Deutsche Auslandsvertretungen (Botschaften, Konsulate).
Für welchen Staat die Lebensbescheinigung Ihrer Mutter benötigt wird, ist nicht erkennbar.
Vielen Dank an den User "German language" für die Übersetzung.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung