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Experten-Antwort

Chance auf Ausbildung aber Angst wegen Rente

von Jessica14.07.2010 | 12:36
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3 Antworten

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Hallo erst einmal möchte ich sagen das ich 20 Jahre alt bin und Rente seit April diesen Jahres bekomme da ich dialyse Patientin geworden bin . Da ich noch in der Ausbildung war habe ich einen besonders geregelten Satz an Rente . Diese Rente nennt sich volle erwerbsminderungsrente . Nun geht es mir gesundheitlich aber besser trotz meiner dialyse und ich bin unsicher wie ich nun weiter vorgehen soll. ich möchte gerne eine ausbildung zur bürokauffrau machen diese würde nur noch 1 jahr dauern da ich die einzelhandelkauffrauen prüfung im november machen werde .habe aber angst das man mir die rente streichen wird. oder kann man sich zurück stufen lassen auf teilweise erwerbsminderungsrente ? brauche dringend hilfe vielen dank im vorraus

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Jessica,

Renten wegen Erwerbsminderung werden gewährt, wenn die Leistungsfähigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt eingeschränkt ist. Bei einem Leistungsvermögen von unter 3 Stunden, liegt volle Erwerbsminderung vor. Inwieweit die medizinischen Voraussetzungen gegeben sind, ist im Einzelfall zu prüfen. Jedenfalls schließt die Aufnahme eines Ausbildungsverhältnisses nicht zwingend eine Rente wegen voller Erwerbsminderung aus.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

Arnoldam 14.07.2010 | 19:11
Natürlich können Sie die Ausbildung jederzeit fortzsetzen bzw. wieder aufnehmen. Inwieweit sich das auf ihre EM-Rente auswirkt lässt sich ohne ihren medizinischen Einzelfall genauestens zu kennen nicht sagen. Nicht jede Beschäftigungs- bzw. Ausbildungsaufnahme führt auch automatisch zur Rentenentziehung. Melden müssen Sie die Wiederaufnahme bzw. Weiterführung der Ausbildung ihrer RV auf jeden Fall und dann wird sich alles weitere ergeben. Es ist nicht gesagt, das ihnen dadurch gleich die Rente wieder entzogen bzw. nicht weiter verlängert wird. Natürlich wäre auch eine Änderung von einer vollen in eine nur teilweise EM-Rente durchaus denkbar. An ihrer Stelle würde ich eine Beratungsbüro der deutschen Rentenvericherung ( in jeder grösseren Stadt vorhanden ) aufsuchen , mich dort eingehend beraten lassen und alle anstehenden Fragen vorab abklären. http://www.deutsche-rentenversicherung.de/nn_6234/SharedDocs/de/… Beratung/beratungsstellen/Yellowmap__node.html__nnn=true
Bester Mannam 15.07.2010 | 12:27
Hallo Jessica, melden Sie sich beim RV-Träger, dass Sie einer Beschäftigung nachgehen und den Hinzuverdienst. Ob es eine Ausbildung oder eine normale Beschäftigung ist, ist es erstmal unerheblich. Der RV-Träger müsste dann den medizinischen Sachverhalt prüfen. Wie es in Ihrem Fall aussehen mag, kann hier im Forum nicht gesagt werden. Kommt jedoch der medizinische Dienst zum Ergebnis, dass Sie nicht mehr oder teilweise erwerbsgemindert sind, wird man Ihnen die volle EM-Rente wegnehmen und stattdessen die teilweise oder keine Rente mehr zahlen. Ist der med. Dienst der Auffassung, dass Sie auf Kosten Ihrer Gesundheit die Ausbildung machen, würden Sie weiterhin die volle EM-Rente kriegen, wobei je nach Hinzuverdienst eine Teilrente gezahlt werden könnte.
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