Hallo Jessica,
Renten wegen Erwerbsminderung werden gewährt, wenn die Leistungsfähigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt eingeschränkt ist. Bei einem Leistungsvermögen von unter 3 Stunden, liegt volle Erwerbsminderung vor. Inwieweit die medizinischen Voraussetzungen gegeben sind, ist im Einzelfall zu prüfen. Jedenfalls schließt die Aufnahme eines Ausbildungsverhältnisses nicht zwingend eine Rente wegen voller Erwerbsminderung aus.