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COPD III, Möglichkeit auf EU Rente

von Magnolie5029.07.2007 | 09:12
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2 Antworten

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Guten Tag, ich bin am 29.12.1957 geboren, bin berufstätig seit dem 1.4.1975. Im März 2005 wurde bei COPD Stadium III festgestellt. Am 3.3.2005 wurde mir eine Schwerbehinderung von 70% mit G zugesprochen. Berufstätig bin ich: a.) als Konzerndatenschutzbeauftragter mit einem großen Einzugsgebiet mit längeren Fahrtzeiten, es sind Tage dabei wo ich bis zu 16 Std. unterwegs bin. b.) Leiter eines Zentralarchivs mit schwerer körperlichen Arbeit. Meine physischen und krankeitsbedingten psychischen Probleme nehmen stark zu. Welche Möglichkeit habe ich eine EU Rente zu bekommen? Was muß man alles beachten? Welche Schritte muß ich einleiten? Eine private BU Rentenversicherung habe ich nicht. Für Hilfe wäre ich dankbar, da mir alles über den Kopf wächst. Vielen Dank

1 Moderatoren-Antwort

Moderatoren-Antwortam 31.07.2007 | 16:57

Sehr geehrte Magnolie,

maßgebend für die Entscheidung, ob Erwerbsminderung vorliegt, ist allein Ihr noch vorhandenes Restleistungsvermögen - auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt (im Rahmen des § 43 SGB VI) bzw. im erlernten Beruf oder Verweisungsberuf (im Rahmen des § 240 SGB VI - nur möglich, weil Sie vor dem 02.01.1961 geboren sind). In welchem zeitlichen Umfang Sie in der Vergangenheit eine Beschäftigung oder Tätigkeit ausgeübt haben, spielt dabei keine Rolle.

Eine Rente wegen Erwerbsminderung kann gezahlt werden für Versicherte, deren Leistungsvermögen wegen Krankheit oder Behinderung auf nicht absehbare Zeit eingeschränkt ist. Und zwar

=> eine Rente wegen voller Erwerbsminderung - bei einem Leistungsvermögen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt von u n t e r d r e i Stunden täglich,

=> eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung - bei einem Leistungsvermögen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt von d r e i bis u n t e r s e c h s Stunden täglich bzw.

=> eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit für Versicherte, die vor dem 02.01.1961 geboren sind, wenn die Erwerbsfähigkeit wegen Krankheit oder Behinderung im Vergleich zur Erwerbsfähigkeit von körperlich, geistig und seelisch gesunden Versicherten mit ähnlicher Ausbildung und gleichwertigen Kenntnissen und Fähigkeiten auf w e n i g e r als s e c h s Stunden gesunken ist.

Neben den genannten medizinischen Voraussetzungen müssen noch weitere versicherungsrechtliche Voraussetzungen erfüllt sein, um den Anspruch auf eine Rente wegen Erwerbsminderung realisieren zu können.

Durch einen Klick auf den Button "Gesetzliche Rente" und dort auf "Erwerbsminderungsrente" erhalten Sie weitere Einzelheiten zu den Renten wegen Erwerbsminderung.

Wenn Sie bereits seit 2005 so schwer erkrankt sind, empfehle ich Ihnen jedoch unbedingt, sich unverbindlich und kostenlos in einer Auskunfts- und Beratungsstelle beraten zu lassen. Wo Sie die nächste Auskunfts- und Beratungsstelle finden, erfahren Sie durch einen Klick auf den Button "Beratungsstellen" in der linken Navigationsleiste.

1 Antworten

Schadeam 29.07.2007 | 13:42
voll erwerbsgemindert sind Sie, wenn Sie nur noch unter 3 Stunden täglich arbeiten können, teilweise em, wenn Sie zwischen 3 und 6 Stunden arbeiten können. Ist dies der Fall, besprechen Sie das mit Ihren Ärzten und stellen bei Ihrer Gemeindeverwaltung oder einer Außenstelle der DRV den Rentenantrag. Solange Sie aber bis zu 16 Std am Tag z.T. körperlich schwer arbeiten, würde ich raten, mit dem Arbeitgeber auszuloten, ob man Arbeitszeiten auf ein normales Maß runterschrauben kann (( Std. Tag). Bei der von Ihnen beschriebenen Belastung, wundert es mich nicht, dass Sie sich überfordert fühlen.
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