Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Moderatoren-Antwort springenSehr geehrte Magnolie,
maßgebend für die Entscheidung, ob Erwerbsminderung vorliegt, ist allein Ihr noch vorhandenes Restleistungsvermögen - auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt (im Rahmen des § 43 SGB VI) bzw. im erlernten Beruf oder Verweisungsberuf (im Rahmen des § 240 SGB VI - nur möglich, weil Sie vor dem 02.01.1961 geboren sind). In welchem zeitlichen Umfang Sie in der Vergangenheit eine Beschäftigung oder Tätigkeit ausgeübt haben, spielt dabei keine Rolle.
Eine Rente wegen Erwerbsminderung kann gezahlt werden für Versicherte, deren Leistungsvermögen wegen Krankheit oder Behinderung auf nicht absehbare Zeit eingeschränkt ist. Und zwar
=> eine Rente wegen voller Erwerbsminderung - bei einem Leistungsvermögen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt von u n t e r d r e i Stunden täglich,
=> eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung - bei einem Leistungsvermögen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt von d r e i bis u n t e r s e c h s Stunden täglich bzw.
=> eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit für Versicherte, die vor dem 02.01.1961 geboren sind, wenn die Erwerbsfähigkeit wegen Krankheit oder Behinderung im Vergleich zur Erwerbsfähigkeit von körperlich, geistig und seelisch gesunden Versicherten mit ähnlicher Ausbildung und gleichwertigen Kenntnissen und Fähigkeiten auf w e n i g e r als s e c h s Stunden gesunken ist.
Neben den genannten medizinischen Voraussetzungen müssen noch weitere versicherungsrechtliche Voraussetzungen erfüllt sein, um den Anspruch auf eine Rente wegen Erwerbsminderung realisieren zu können.
Durch einen Klick auf den Button "Gesetzliche Rente" und dort auf "Erwerbsminderungsrente" erhalten Sie weitere Einzelheiten zu den Renten wegen Erwerbsminderung.
Wenn Sie bereits seit 2005 so schwer erkrankt sind, empfehle ich Ihnen jedoch unbedingt, sich unverbindlich und kostenlos in einer Auskunfts- und Beratungsstelle beraten zu lassen. Wo Sie die nächste Auskunfts- und Beratungsstelle finden, erfahren Sie durch einen Klick auf den Button "Beratungsstellen" in der linken Navigationsleiste.
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