Wie muss Ihr Versicherungskonto aussehen?
Um eine Rehabilitation erhalten zu können, müssen Sie vorher Beiträge in die Rentenversicherung eingezahlt haben. Sie erfüllen die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen, wenn Sie
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in den letzten zwei Jahren vor dem Antrag sechs Kalendermonate Pflichtbeiträge für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit gezahlt haben oder
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innerhalb von zwei Jahren nach Ihrer Ausbildung eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit aufgenommen haben oder
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bereits erwerbsgemindert sind oder eine Erwerbsminderung einzutreten droht und Sie die Mindestversicherungszeit von fünf Jahren erfüllen.
Wenn Sie zum Zeitpunkt der Antragstellung entweder die Mindestversicherungszeit von 15 Jahren erfüllt haben oder eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit oder eine Hinterbliebenenrente wegen Erwerbsminderung bekommen, können Sie ebenfalls eine Rehabilitation erhalten.
Rehabilitation ausgeschlossen
Grundsätzlich ausgeschlossen sind Rehabilitationsleistungen der gesetzlichen Rentenversicherung, wenn eine akute, behandlungsbedürftige Erkrankung vorliegt. Hierfür ist in der Regel Ihre Krankenkasse zuständig. Rehabilitationsleistungen kommen außerdem nicht in Frage, wenn Sie
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wegen eines Arbeitsunfalls, einer Berufskrankheit oder einer Schädigung durch dritte Personen Anspruch auf eine gleichartige Leistung von einem anderen Rehabilitationsträger haben (zum Beispiel von der Unfallversicherung) oder
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wenn Sie schon eine Altersrente von wenigstens zwei Dritteln (66,6667 Prozent) der Vollrente erhalten oder beantragt haben oder
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Beamter sind oder Versorgungsbezüge wegen Erreichens einer Altersgrenze erhalten oder
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bereits dauerhaft aus dem Erwerbsleben ausgeschieden sind und bis zum Beginn Ihrer Altersrente zunächst andere Leistungen erhalten oder
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sich in Untersuchungshaft oder Vollzug einer Freiheitsstrafe befinden oder
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sich gewöhnlich im Ausland aufhalten.
Versicherungsrechtliche Voraussetzungen für EM-Rente
Neben den medizinischen müssen Sie außerdem folgende versicherungsrechtliche Voraussetzungen erfüllen:
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Sie müssen vor Eintritt der Erwerbsminderung mindestens fünf Jahre versichert gewesen sein (sogenannte allgemeine Wartezeit).
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In den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung müssen drei Jahre mit Pflichtbeiträgen
für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit belegt sein (besondere versicherungsrechtliche Voraussetzung).