Hallo Ella,
leider ist es wirklich schwer, Ihnen hier im Forum eine befriedigende Antwort zu geben.
Zum einen kann ich die gesundheitlichen Probleme Ihres Vaters und sein verbliebenes Restleistungsvermögen natürlich nicht einschätzen - das kann nur der Sozialmedizinische Dienst vor Ort (dabei sehe ich im Übrigen weniger Probleme hinsichtlich der bisher nicht erfolgten Krankschreibungen, da immer die Leistungsfähigkeit im aktuellen Zeitpunkt gepürft wird).
Ich kann Ihnen nur die allgemeinen Bedingungen für die EM-Rente nennen: Ein Anspruch auf volle EM-Rente besteht, wenn unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes (also in allen auf dem Arbeitsmarkt möglichen Tätigkeiten) keine 3 Stunden am Tag mehr gearbeitet werden kann. Alternativ gibt es die volle EM-Rente auch, wenn zwar das Leistungsvermögen noch 3 bis unter 6 Stunden beträgt, ein entsprechender Teilzeitarbeitsplatz aber nicht erlangt werden kann. Mit Teilzeitarbeitsplatz könnte eine teilweise EM-Rente gezahlt werden.
Zum Anderen scheint hier ja auch der Arbeitgeber ein "Problem" zu sein. Ich würde nämlich eigentlich erst einmal einen Antrag auf medizinische Rehabiltitation empfehlen. Das könnte zum einen vielleicht eine Linderung der gesundheitlichen Beschwerden bringen und zum anderen gibt so eine Reha auch Rückschlüsse für die "Chancen" einer EM-Rente. Aber wenn der Arbeitgeber schon bei Krankschreibung mit Kündigung droht und den eigentlich zustehenden Urlaub nicht gewährt - da bin ich auch überfragt...
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