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Zur Experten-Antwort springenHallo Konrad Schießl,
sicherlich ist es sinnvoll, sich vor einer Zahlung freiwilliger Beiträge auch Gedanken über die Rentabilität dieser Investition zu machen - insoweit ist natürlich jedem Betroffenen nur zu empfehlen, sich vorher individuell in einer Auskunfts- und Beratungsstelle eines Rentenversicherungsträgers beraten zu lassen.
Ungeachtet dessen muss ich dem korrigierenden Beitrag von User „?!?!?“ aber letztlich zustimmen.
Natürlich habe ich bei Rente nur Halbwissen, dies ist ja auch nicht mein Beruf. Habe nochmals gelesen"Dafür erhält die Mutter jeden Monat eine Rente von etwa 119 iEuro, Sie sprechen von 118.87. ich nannte ( Rechenfehler) Entschuldigung- 122,81. Bei nur einem Kind ergeben sich 57,22+13,29 Brutto 70,51-Rechenfehler ich nannte 59,73. Nur, Sie haben die 10,25% für RV./Pfl. Vers. nicht ab gezogen, dadurch sind es 106,69 bzw. 63,29 , die einer Mutter ausbezahlt werden. Auch bei der früher angepeilten Rente von monatlich 850 gehen noch ( 10,25% ) 87,13 weg, Netto stehen nur mit 762,87 zur Ver- fügung. Der Ausreden ? sind genug GrußSomit 1020,60 Beitragsnachzahlung-28,61: 34857 x 1020,60 8,37 Rentenwert. Bei 2 Geburten nunmehr 4 EP. a/ 28,61 Rente Euro 114,44 +8,37 = 122,81 minus 10,25 % Beiträge 12,59, Netto 110,22. Nur 1 Kind, nunmehr 2 EP. 57,22 Euro plus 2,51 Beitrags Nachzahlung 3061,80-59,73 minus 6,12 Abzüge 53,61 Netto Rente. Genannt aber wurden höhere Beträge,als Beispiel statt 53,61 70 Euro.ein Jahr Beitragszahlung mit mtl. Mindestbeitrag (12x85,05Euro=1020,60Euro) bringt eine mtl. Brutto-Rente von 4,43Euro (Weder 8,37 €, noch 2,51 €) Denn der Mindestbeitrag errechnet sich aus einem mtl. Entgelt von 450,00 Euro. Daraus ergibt sich ein Jahresentgelt von 5400,00 Euro. 5400 € : 34.857 € (Durchschnittsentgelt) x 28,61 € (akt. Rentenwert) = 4,43 € mtl. Rente Somit ergibt sich: - bei 2 Kindern + ein Jahr Nachzahlung der Mindestbeiträge eine mtl. Brutto-Rente von 118,87 € - bei einem Kind + 3 Jahre Nachzahlung Mindestbeiträge eine mtl. Brutto-Rente von 70,51 €
Da sind zwei Wörter verschwunden, ich meinte na- türlich, diejenigen die früher bei höheren Arbeitsverdienst als freiwillig in der Gesetzlichen galten. Im Gegensatz zu Ihnen behaupte ich. der B eitragssatz war und ist gleich hoch, erinnere auch an die Aussage 0,9% Änderung erst ab 1.3.2015. MfG.Die bei der gesetzlichen Versicherten werden automatisch als Rentner Pflichtversicherte, wenn sie keine Erinnerung einlegen....schon wieder Blödsinn (gefährliches Halbwissen). Muss ich aber nicht weiter kommentieren, welche Fallgestaltungen _nicht_ zur (weiteren) Pflichtversicherung führen. Gruß w.
Wieder gefährliches Halbwissen: Wenn Sie schon so detailverliebt sind, dann sollten Sie sich merken, dass es kein 'Zuschlag' ist, sondern ein "Zusatzbeitrag"-> also BEITRAG, nicht Zuschlag -> siehe § 242 SGB V idF ab 01.01.2015. Im Übrigen für den "normalen" Versicherten, der hier Rat sucht, auch vollkommen egal.Und für die Zeit ab 2015 hat dann wieder jede Krankenkasse sowieso einen eigenen Beitragssatz.Hallo Matze72, ach ...eigenen Beitragssatz? Können Sie begründen, warum/welche KK von den 14,6 % KV-Beitragssatz abweichen darf? Gruß w. ...Sie meinen sicher die möglichen 'Zuschläge', was aber nicht Beitrag ist ;-)
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