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Dank und Kritik an Rosanna... bitte nicht böse sein

von Entsetzt19.09.2008 | 00:42
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Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Liebe Rosanna, ich schätze Ihr fundiertes Wissen in diesem Forum wirklich sehr! Sie sind eine große Stütze für alle Fragsteller/innen und auch ich möchte ihre Statements auf keinen Fall missen! Bitte erlauben Sie mir ausnahmsweise(!) auch einmal eine Kritik, ohne dass Sie sich persönlich angegriffen fühlen mögen. Manchmal entschuldigen Sie offensichtliche Fehler bei Sachbearbeiter/innen der RV mit "menschlich." Natürlich sind Fehler menschlich, sonst wären wir alle keine Menschen. Nur... und hier setzt meine Kritik an... sollte man die manchmal nervenzerreißende Belastung von KRANKEN nicht unterschätzen. Wer sich durch die RV "wie durch den Wolf gedreht fühlt" (warum auch immer), versteht einfach nicht, warum es immer wieder zu vermeidbaren Fehlern kommt, die dann noch ZUSÄTZLICH an den Nerven zerren. Ich würde mir wünschen, dass bei offensichtlichen (natürlich menschlichen) Fehlern auch ein Entschuldigungsschreiben der/des jeweiligen Sachbearbeiter/innen möglich wäre. Ein Gesunder kann über Fehler vielleicht lächeln; ein Kranker kann nervlich daran zerbrechen! Hier noch einmal der Grund für dieses Posting: Beitrag von Entsetzt, 18.09.2008, 9:18 Uhr Bei meinem Mann (auch fast 57 J., berentet seit Jan. 2008) erfolgte die erste Überprüfung bereits nach 7 Monaten. :-( Er hat Darmkrebs mit Lymphknotenmetastasierung und die RV hat nicht den Onkologen, sondern den Neurologen angeschrieben. Sachen gibts... da kann man als Laie nur mit dem Kopf schütteln. :-( LG Beitrag von Rosanna, 18.09.2008, 13:15 Uhr Dass ein Neurologe anstelle eines Onkologen angeschrieben wurde, ist natürlich absoluter Quatsch. Aber Menschen machen eben Fehler... Aber gerade bei einer Krebserkrankung, so schlimm sie auch ist, wird schneller als bei einer anderen Erkrankung geprüft, ob sich das Leiden gebessert hat. Eine Bekannte von mir hatte genau die gleiche Erkrankung, Chemotherapie, onkologische Kur etc. etc. Und nach ca. einem halben Jahr war ihr Zustand einigermaßen stabil. Hätte sie eine EM-Rente erhalten, wäre dies mit Sicherheit auch nochmal nachgeprüft worden. Je nach Stadium der Krebserkrankung gibt es oftmals (nicht immer) auch nur eine befristete Rente. Also die Nachprüfung in Ihrem Fall ist nicht allzu ungewöhnlich. Und wenn sich am Leistungsvermögen Ihres Mannes seit Jan. 2008 nichts Einschneidendes geändert hat, haben Sie doch auch nichts zu befürchten!!! Einen Grund, über die Nachprüfung "entsetzt" zu sein, gibt es m.E. nicht. MfG Rosanna. Liebe Rosanna, ich glaube, Sie sind über eine Krebserkrankung im fortgeschrittenem Stadium (und das ist sie bei bereits bestehendem Lymphknotenbefall!) nicht ausreichend informiert. Das macht aber nichts und ich wünsche Ihnen aufrichtig, dass Sie NIEMALS in so eine lebensbedrohliche Situation geraten werden. Ich kenne den Krankheitsverlauf Ihrer Bekannten nicht; den meines Mannes dagegen sehr gut. Die Rentengewährung wurde auch NICHT zeitlich begrenzt und gerade deshalb erschien mir eine Überprüfung beim Neurologen für irrwitzig. Hätte man auch nur einen Blick in die Akte geworfen, wäre der Fehler vermeidbar gewesen. Für meinen Mann bedeutete dieser Fehler eine zusätzliche Nervenbelastung allerfeinster Güte. Fazit: Fehler sind menschlich aber durch Menschen oftmals sehr einfach zu vermeiden. Und ich erlaube mir, entsetzt sein zu dürfen. Für Sie mag das alles nicht schlimm sein... für einen Schwerkranken kann es eine Katastrophe bedeuten. Liebe Grüße die "Entsetzte" Ehemann: Diagnose Darmkrebs 2007 mit Lymphknotenbefall und Darmverschluss (Anus Praeter, Nieren- und Blasenbefall)

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27 Antworten

Rosannaam 19.09.2008 | 09:32
Liebe Entsetzt, zunächst einmal möchte ich mich für die KONSTRUKTIVE Kritik bedanken. Aus Ihrer Sicht ist diese völlig korrekt! Ich möchte auch wirklich nicht immer die Mitarbeiter oder Ärzte der DRV in Schutz nehmen. Mich regt manchmal selber auf, wie manche mit den "Schicksalen" der Versicherten umgehen!!! Es gibt tatsächlich Leute bei uns (gottlob nicht allzu viele!), für die ist die Akte ein "Fall", den es abzuarbeiten gilt. Dass dahinter Menschen stehen, mit ihren Schicksalen, Sorgen, Ängsten, das sehen manche nicht oder wollen es nicht sehen. Es ist aber andererseits wie im Krankenhaus: Wenn man sich als Arzt oder Krankenschwester ZU SEHR mit den einzelnen Schicksalen auseinandersetzt, kann man irgendwann nicht mehr ohne Emotionen arbeiten. Und das ist nicht in Ordnung, weil man, wenn man dazu noch SEHR sensibel ist, selbst irgendwann daran - ich drücke es jetzt mal dramatisch aus - zerbricht. Ich VERSUCHE in meinem Beiträgen, die fragenden User zu bewegen, die Sache auch mal von der anderen (unseren) Seite zu sehen. Sie können mir glauben, dass es mir sehr leid tut, dass Sie bzw. Ihr Mann mit seiner schweren Krankheit noch zusätzlich "geplagt" wird. Ich kenne aber den genauen Sachverhalt nicht, warum und weshalb jetzt bereits nach 7 Monaten eine Kontrolle durch die DRV erfolgt. Aber wie bereits gesagt, machen Sie sich nicht allzu viel Gedanken darüber. Denn da sich ja offensichtlich nichts (zum Guten) geändert hat, wird auch bestimmt die Rente weiterhin gezahlt. VERSPRECHEN kann ich das natürlich nicht! Ich hoffe, Sie verstehen, was ich meine. Ich wünsche Ihnen und besonders Ihrem Mann, dass sich alles zum Guten entwickelt. MfG Rosanna.
Entsetzt Nr. 2am 19.09.2008 | 08:04
Kann Ihnen nur voll und ganz zustimmen. Wobei die Sachbearbeier nur das kleinste Glied in der Kette sind und die wirklich Verantwortlichen für diese teilweise medizinisch sinnlosen und Menschen verachtenden Entscheidungen die ärzlichen Mitarbeiter der RV's sind ! Diese Leute entscheiden - in völliger Anonymität - es stehen in RV Bescheiden/Anschreiben/Begutachtungseinladungen etc. bescheiden nie Namen dieser Ärzte ! - und damit mit der Sicherheit im Rücken " mir kann ja niemand etwas " Manche Entscheidungen dieser Ärzte der RV lassen nur 2 Schlüsse zu : 1. Sie wissen es wirklich nicht besser, weil Ihnen med. Fachkenntnisse fehlen oder 2. Es wird ganz bewusst so entschieden ( wider besseren Wissens ! ) um sich nach Möglichkeit der Versicherungsleistung / Zahlung einer EM-Rente, Reha etc. ) entziehen zu können. Wie sagten mir schon sinngenmäß meherere meiner behandelnder Ärzte : Die Ärzte bei der RV sind zum grossen Teil verkrachte Existenzen, die weder in einem Krankenhaus arbeiten könnten , geschweige denn in der Lage wären eine eigene Praxis aufzubauen und dort täglich unter grossen Druck und mit den dort gebotenen medizinischen Fachkenntnissen zu arbeiten. Wer das nicht wahrhaben will, dem ist auch nicht mehr zu helfen.
icham 19.09.2008 | 07:19
manche können seitens der RV noch als Pförtner arbeiten......
Sozialmedizinischer Gutachteram 19.09.2008 | 09:41
Bitten unterlassen Sie Ihre unverschämten Unterstellungen, @Entsetzt Nr.2! Oder legen Sie aussagekräftige Beweise dafür vor, dass meine Berufskollegen und ich größtenteils "verkrachte Existenzen" sind! Kaum ein medizinischer Laie ist dazu in der Lage, die Korrektheit einer sozialmedizinischen Leistungsbeurteilung qualifiziert zu beurteilen. Und Ihre Rechtschreib- bzw. Grammatik-Kenntnisse lassen nicht gerade vermuten, dass Sie besonders gebildet sind! Schönen Tag noch!
GENUG JETZTam 19.09.2008 | 10:08
Ihr Zitat: "Die Ärzte bei der RV sind zum grossen Teil verkrachte Existenzen, die weder in einem Krankenhaus arbeiten könnten , geschweige denn in der Lage wären eine eigene Praxis aufzubauen und dort täglich unter grossen Druck und mit den dort gebotenen medizinischen Fachkenntnissen zu arbeiten." Jetzt reichts. Haben Sie es nicht ein bischen kleiner? Laden Sie Ihren Frust, worüber auch immer, woanders ab. Unser Verständnis und Mitgefühl gilt der Anfragenden "Entsetzt". Wir wünschen Ihrem Mann und Ihr alles Gute.
franzam 19.09.2008 | 10:24
Ich möchte niemanden zu nahe treten, aber als ich beim SMD der RV war, hat die Ärztin statt der OP-Narbe im Unterbauch (Darmkrebs) das Herz mit Ultraschall untersucht. (Die Narbe hätten schon andere zur Genüge untersucht). Mein Onkologe kann bei mir literweise Blut abnehmen, aber die Amtsärztin hat mit der Schwester ewig gebraucht, als wäre ich ein trockener Schwamm. So was habe im Krankenhaus nur einmal bei jungen Ärzten erlebt. Freiwillig würde ich mich nicht wieder von der Ärztin anfassen lassen. Andererseits habe ich Verständnis für die Amtsärzte, immer nur der Buhmann und dann in einer Stunde dokumentieren, wozu die Natur Jahrzehnte gebraucht hat. Daher kann ein Gutachten wahrscheinlich nur eine Momentaufnahme sein. Einen Vergleich „Vorher – Nachher“ kann es nicht geben. Mit freundlichen Grüßen franz
Rosannaam 19.09.2008 | 10:48
Hallo Franz, Sie haben es mit dem letzten Absatz "Andererseits habe ich Verständnis für die Amtsärzte, immer nur der Buhmann und dann in einer Stunde dokumentieren, wozu die Natur Jahrzehnte gebraucht hat. Daher kann ein Gutachten wahrscheinlich nur eine Momentaufnahme sein. Einen Vergleich "Vorher - Nachher" kann es nicht geben" ein bißchen auf den Punkt gebracht. Ich maße mir kein Urteil über die DRV-Ärzte an. Deshalb ist es bei einer Reha- oder Rentenantragstellung auch ÄUSSERST WICHTIG, so weit wie möglich ausführliche und vor allem AKTUELLE ärztliche Berichte der behandelnden Ärzte vorzulegen. Ich bekam auch schon R.-Anträge, da waren im Jahr 2008 ärztl. Berichte von 2006 oder noch ältere beigefügt und die Vers. standen bei diesem Arzt schon monate- oder jahrelang nicht mehr in Behandlung. MfG Rosanna.
Zeitzeugeam 19.09.2008 | 14:58
Also, vielleicht gehört das jetzt nicht so 100 %ig hierher, gleichwohl zum Thema Begutachtung. Ich frage mich, warum die DRV Bund nicht ähnlich wie andere RVT auch, dazu übergeht, die Überprüfungen zu reduzieren? Also, wenn jemand etwa eine Dauerrente erhält, könnte er doch auf seine Mitwirkung nach §65 SGB I hingewiesen werden und dann wars das. Warum immer wieder diese Überprüfungen bei Dauerrenten. Ich rege an, sich diesbzgl. ein Beispiel an anderen RVT zu nehmen und nach Bewilligung einer Dauerrente eben nur noch auf die Mitwirkungspflicht hinzuweisen und auf die weitere Prüfung der Bezugsberechtigung zu verzichten. Dies würde, jawohl Millionen Euro an Verwaltungskosten sparen. Gibt es hierzu Überlegungen seitens der DRV Bund??
Rosannaam 19.09.2008 | 15:38
Auch bei den regionalen Rentenversicherungsträgern ist es nicht ausgeschlossen, dass bei Dauerrenten eine Überprüfung erfolgt. Bei "meiner" geschieht dies aber nur in ganz wenigen Ausnahmefällen. Unsere Arbeitsanweisung lautet folgendermaßen: "Renten nach dem Recht ab 01.01.2001 werden grundsätzlich als Zeitrenten gewährt, wenn eine Besserung aus medizinischer Sicht möglich ist. Ansonsten werden diese Renten unbefristet gewährt. Rentenkontrollen fallen daher nur in Ausnahmefällen an. Nimmt der Versicherte eine Beschäftigung auf, ist grundsätzlich ein Rentenkontrollverfahren einzuleiten." Ob und wie es bei der DRV Bund gehandhabt wird, entzieht sich meiner Kenntnis.
Corlettoam 19.09.2008 | 16:54
@ Rosanna Ich denke es gibt nur noch eine einheitliche Rentenversicherung nämlich die " Deutsche Rentenversicherung Bund " Wie können dann die Arbeitsanweisungen der einzelnen Regionalträger von denen der ehemaligen BfA Berlin abweichen oder unterschiedlich sein ??? Es kann ja eigentlich nicht sein, das Herrn Maier's Rente geprüft wird weil der noch in Berlin geführt wird und Herrn Müller's Rente nicht , weil er z.b. in Münster gelistet ist. Da hätte aber ein Kläger vor dem Sozialgericht gute Karten.
Zeitzeugeam 19.09.2008 | 17:23
Hallo Corletto, die Organisation der DRV ist nicht so, wie Sie vermuten. Es gibt auch keine einheitliche DRV. Richtig ist, dass die ehemalige BfA heute eben die DRV Bund ist. Was früher etwa die LVA Hannover war, nennt sich heute DRV-Niedersachsen. Dito für die anderen Bundesländer. Und eine Arbeitsanweisung ist lediglich eine Methodik zur Bearbeitung bestimmter Vorgänge, also kein Gesetz.
Rosannaam 19.09.2008 | 17:21
Es gibt nur noch die DEUTSCHE RENTENVERSICHERUNG (nicht "nur" die DRV BUND). Die DRV Bund ist die ehemalige BfA, die DRV XY sind die ehemaligen LVA´en, sprich die Regionalträger. Es war schon immer so und wird es wohl auch bleiben, dass gewisse Arbeitsabläufe verschieden geregelt sind. Wie gesagt, ich weiß nicht, welche Arbeitsanweisungen hinsichtlich der Rentenkontrollen bei der DRV Bund existieren, obwohl viele AAW mit Sicherheit einheitlich und angeglichen sind. Das Gesetz ist selbstverständlich für alle RV-Träger gleich! Aber die Arbeitsabläufe unterscheiden sich noch, selbst von einem Regionalträger zum anderen gibt es verschiedentlich noch Unterschiede. > Es kann ja eigentlich nicht sein, das Herrn Maier's Rente geprüft wird weil der noch in Berlin geführt wird und Herrn Müller's Rente nicht , weil er z.b. in Münster gelistet ist. < So krass kann man das eigentlich nicht sehen. Das RECHT (Gesetz) ist ja das Gleiche. Wenn z.B. von der DRV Bund öfters kontrolliert wird, bedeutet dies ja nicht gleichzeitig, dass Herrn Maier - weil bei der DRV Bund versichert - deswegen gleich oder eher die Rente entzogen wird als Herrn Müller, beim Regionalträger versichert. Mal ganz abgesehen von allen Kontrollen: Wenn jemand erwerbsgemindert ist und es sich um einen Dauerzustand handelt (weil es so vom Arzt der DRV festgestellt wurde), braucht er/sie in der Regel auch keine Angst vor einer Rentenkontrolle zu haben. Tritt durch eine Besserung des Gesundheitszustandes wieder eine ErwerbsFÄHIGKEIT ein, besteht nun mal kein Rentenanspruch mehr. Es ist allerdings doch überaus selten, dass eine Rente entzogen wird. Denn es muß sich dann schon um eine wesentliche Besserung handeln.
Realistam 19.09.2008 | 18:33
Ein Bürgergeld in Höhe von 800 - 1000 Euro? Ich hätte nichts dagegen! Nur WER würde dann wohl noch (voll) Arbeiten wollen? Sogar das berüchtigte ALG_II, auch fälschlicherweise als "Hartz_IV" bezeichnet, ist für manchen Langzeitarbeitslosen immer noch attraktiver, als Arbeit. Und wenn (fast) niemand mehr (voll) Arbeiten würde, gäbe es keine Steuereinnahmen mehr. Wie sollte das von Ihnen favorisierte "Bürgergeld" also tatsächlich finanziert werden? Ihre Antwort interessiert mich brennend! Und dass im Falle einer Arbeitsaufnahme seitens der DRV überprüft wird, ob die ausgeübte Tätigkeit im Einklang mit den festgestellten gesundheitlichen Einschränkungen steht, sollte doch wohl selbstverständlich sein. So eine Überprüfung findet im Regelfall am Schreibtisch des Sachbearbeiters statt und nur äußerst selten in den Räumlichkeiten eines Gutachters!
Zeitzeugeam 19.09.2008 | 17:49
Gleichwohl schreiben Sie ja, liebe Rosanna, dass ihr RVT bei Beschäftigungsaufnahme eine Kontrollverfahren einleitet. Auch bei geringfügiger Beschäftigung mit weniger als 3 h/Tag?? Die o.a Problematik, dass der Mensch in der Institution eben nur noch als Fall/Akte existiert ist schon nachvollziehbar. Auch ist nachvollziehbar, dass der Beschäftigte in der Institution im Laufe der Zeit, sagen wir mal ein wenig abstumpft und sich möglicherweise nicht so sehr in das Schicksal des anderen hineinversetzt, vielleicht weil er selbst auch zu überlastet ist? Auch das wäre menschlich. Dennoch hört sich das seitens der DRV alles sehr nach Drohmedizin an. Also, halte still oder du wirst kontrolliert. In der Folge halten die meisten wohl aus Angst vor Verlust der Rente eben still und nehmen, sofern eine Möglichkeit dazu vorhanden, eben keine geringfügige Beschäftigung auf, auch wenn sie das Geld so sehr nötig hätten und dies auch nur auf Kosten ihrer Gesundheit tun könnten. Diese Diskussion und die bisweilen sehr schweren Schicksale, die ich hier aus einzelnen Beiträgen raushöre, lassen mich zunehmend zu dem Schluss kommen, dass ein Bürgergeld vielleicht eine bessere Lösung wär. Also ein "bedingungsloses" Grundeinkommen in höhe von 800-1000,-Euro (ja, das ist finanzierbar!)für jeden Bürger. Dies hätte vor allem eine entstigmatiserende Wirkung für alle Kranken dieses Landes und niemand bräuchte mehr voller Angst in einem Forum wie diesen zum Ausdruck bringen müssen, dass er lediglich Angst um seine Existenz hat.......und wem der o.a Betrag nicht reichen würde, der dürfte gern hinzuverdienen ohne aufwendig kontrolliert zu werden....
Wolfgangam 19.09.2008 | 20:00
> DRV-Niedersachsen achwas ?? ...wie wäre es mit der DRV Braunschweig-Hannover ? ;-) Gruß w. PS: das weiterhin jede DRV ihr eigenes Süppchen kocht, finde ich persönlich auch zum K... schade, dass sich die Grundsatzkompetenz der BfA incl. VdR - pardon, DRV Bund, nicht durchsetzt. Vielleicht auch gut so, wenn man die Hälte 'seiner Schäfchen' bei einem zugänglicheren Regionalträger hat. Rein vom Gefühl her natürlich ...
Zeitzeugeam 19.09.2008 | 19:51
Hallo Realist, Sie werden sicher verstehen, dass die von Ihnen geforderten Aussagen zur Finanzierung hier den Rahmen sprengen würden. Empfehle daher google, dort finden Sie entsprechend fundierte und seriöse Abhandlungen. Im übrigen unterschätzen Sie die Menschen. Der größte Teil zieht nicht nur seine Frucht sondern auch seinen Sinn aus der Arbeit, sie bräuchten also keine Sorge haben, dass niemand mehr tätig wäre. Zum Punkt "Arbeitsaufnahme" empfehle ich, meinen Beitrag nochmal zu lesen. Meine Frage betrifft lediglich den Sachverhalt, ob bei einer "geringfügigen Beschäftigung" unter 3 h ein derartiges Kontrollverfahren in Gang gesetzt wird. Sie werden jetzt ggf. entgegnen, dass ja genau dies geprüft werden soll. Aus diesem Grund nehme ich nochmal Bezug auf meinen Vorschlag, die Rentenbezieher bei Zuteilung einer Dauerrente eben auf ihre Mitwirkungspflichten incl. potentieller Rechtsfolgen hinzuweisen und weitere Kontrollen zu Gunsten von Millionen-Einsparungen zu unterlassen. Im übrigen wäre bei dieser Konstellation(geringfügig und unter 3 h/Tag) sowohl den medizinischen als auch den rechtlichen Aspekten im Rahmen des Erlaubten Rechnung getragen. Ein Kontrollverfahren wäre somit überflüssig. Bei Beschäftigungen, die darüber hinausgehen haben Sie natürlich recht....
icham 20.09.2008 | 08:29
Hallo Herr Dr. mich inter. immmer schon die Frage, warum mal so ne Nachfrage bei Ihnen bzw. einer Ihrer Kollegen bezügl. ner Rentenbewilligung oder Ablehung mit nem negativen Touch Ihrerseits behaftet ist und auch dokumentiert wird. Gruß
sonnenscheinam 21.09.2008 | 19:46
Eine Bescheinigung meiner Krankenkasse wegen Antrag meiner Rente wurde an die DRV Hessen geschickt, statt an DRV Bund. Also gibt es das ja doch anscheinend.
Rosannaam 21.09.2008 | 22:41
Ich habe noch Ihren weiteren Beitrag an @Realist gelesen und möchte noch hinzufügen, dass mit Sicherheit keine MILLIONEN durch Kontrollen ausgegeben werden! Da ein Rentenkontrollformular wegen einer Beschäftigung vom Sachbearbeiter (bzw. automatisch durch die EDV) verschickt und nach Rücksendung bearbeitet wird, fallen ja nur Portokosten an. Die Arbeitszeit der Mitarbeiter wird schon bezahlt. ;-))
Rosannaam 21.09.2008 | 22:05
Ich möchte nochmal Stellung nehmen zum Kontrollverfahren bzgl. der Ausübung einer Beschäftigung neben der EM-Rente: Die DRV ist GRUNDSÄTZLICH berechtigt, auch bei Aufnahme einer geringfügigen Beschäftigung bis 400,- EUR ein Kontrollverfahren einzuleiten. Nach der Stundenzahl wird üblicherweise überhaupt nicht gefragt. Also braucht auch kein EM-Rentner ANGST zu haben, dass ihm seine Rente weggenommen wird. In der Realität sieht dies so aus: Die Aufnahme der Beschäftigung wird der DRV gemeldet. Bei mir in der DRV wird dann NUR ein Termin z.B. zum Beginn des nächsten Jahres eingegeben und dann über den Arbeitgeber eine Bescheinigung des monatlichen Entgelts angefordert. Sehen wir aus dem Versicherungskonto, dass nur ein SEHR geringes Entgelt eingespielt wurde, kontrollieren wir teilweise gar nicht. Lieber Zeitzeuge, auch WIR wissen, dass ein Rentner mit einer sehr geringen Rente davon nicht leben kann. Aber es gibt auch andere Möglichkeiten, ergänzende Hilfe zu bekommen (Sozialamt, Grundsicherungsamt). Und es steht in jedem Rentenbescheid, dass bis zur Hinzuverdienstgrenze RENTENUNSCHÄDLICH hinzuverdient werden DARF! >In der Folge halten die meisten wohl aus Angst vor Verlust der Rente eben still und nehmen, sofern eine Möglichkeit dazu vorhanden, eben keine geringfügige Beschäftigung auf, auch wenn sie das Geld so sehr nötig hätten und dies auch nur auf Kosten ihrer Gesundheit tun könnten.< Sorry, aber das ist wirklich völliger Quatsch, und zwar aus den og. Gründen. Dass es auf der anderen Seite für uns manchmal unverständlich ist, wenn manche erst um ihre Rente kämpfen, dann festgestellt wird, dass tatsächlich ein unter 3-stündiges Leistungsvermögen besteht, und sie dann nach Bewilligung der Rente doch wieder mehr als geringfügig arbeiten, sollte man vielleicht auch mal verstehen. Und ganz ehrlich gesagt, es arbeiten dann (mehr als geringfügig) nicht alle auf Kosten der Restgesundheit. Es ist ja schön, dass Sie anstelle des Kontrollverfahrens auf die Mitwirkungspflichten der Rentner hinweisen. NUR - DAS tun wir schon seit Jahrzehnten in JEDEM Rentenbescheid! Die Resonanz ist leider SEHR SCHLECHT! Nur die wenigsten Rentner melden von sich aus die Aufnahme einer Beschäftigung. Es ist also alles nicht immer so einfach, wie es manch einzelner Rentner sieht. Haben Sie schon mal einen Rentner am Telefon erlebt, der die Beschäftigung (mehr als geringfügig) nicht gemeldet hat, dessen Rente dann mit zig-tausend EUR überzahlt war? Bestimmt nicht. Für mich ist das aber kein Einzelfall. Da können Sie stundenlang rumdiskutieren, "weil man es nicht gewußt hat, dass man die Beschäftigung melden muß, weil die böse DRV gerade ihn ertappt hat, weil der Staat an allem Schuld ist", und und und... Zu dem von Ihnen vorgeschlagenen "Bürgergeld" sage ich nicht viel. Denn das, was @Realist dazu geschrieben hat, ist genau meine Meinung. Wir sind nicht in Saudi-Arabien, wo so ungefähr diese Verhältnisse vorliegen......
Kai-Uweam 22.09.2008 | 06:02
Für mich gäbe es nur zwei Antworten . JA ODER NEIN. Wenn jemand eine vorzeitige Rente bezieht - kann er nicht mehr Arbeiten. Oder er Arbeitet da kann er keine vorzeitige Rente beziehen. Zum Thema : Einheitsrente. Das ist wohl ein Witz. Die nicht Arbeiten werden belohnt - und die Fleisigen bestraft. Wer das möchte der solle doch in ein Sozialistisches Land gehen!
Rosannaam 22.09.2008 | 12:03
Vielleicht wurde die Bescheinigung versehentlich an die DRV Hessen gesandt und von dieser an die DRV Bund weitergeleitet. Oder die DRV Hessen ist jetzt zuständig... Außerdem sitzen Mitarbeiter der DRV Bund auch in den Regionalträgern der DRV, überwiegend als Berater.
Zeitzeugeam 22.09.2008 | 15:14
Verehrte Rosanna, bitte entschuldigen Sie, aber über ihre beiden Antworten an mich muss ich doch sehr schmunzeln. Lesen Sie sich am besten noch einmal ihre Antworten durch, ggf. entdecken dann auch Sie den einen oder anderen Widerspruch darin. Auch zeigen Sie sehr schön und deutlich auf, wo ihre Kompetenz nicht liegt. Dass Sie etwa von ganzheitlicher Betrachtung eines Menschen mit all seinem Leid (Krankheit/Behinderung)und seinem trotzdem vorhandenen Wunsch nach Teilhabe, ggf. in "Nischen", nur begrenzt verstehen, kommt hier sehr schön zum Ausdruck. Übrigens, nicht nur durch ihre teils latent, teils offen aggressiven Antworten, sondern primär durch ihre Aussagen an sich. Nun gut, man darf hier wohl nicht zuviel erwarten.Zum Schluss darf ich noch anmerken, dass ich ihre Assoziation vom Bürgergeld zu Arabien doch ausgesprochen drollig fand. Hier empfehle ich ebenfalls: erst informieren dann lospoltern. Das macht sich einfach besser....Mit Verlaub, aber ich hab wirklich selten so gelacht wie bei ihren Antworten. Vielen Dank dafür. Zu guter Letzt empfehle ich, sich mit ihren eigenen Statistiken zu befassen, dann sehen möglicherweise auch Sie, was mit Millioneneinsparungen gemeint sein könnte..möglich wärs....Herzlichst, ihr Zeitzeuge....
Rosannaam 22.09.2008 | 17:15
Hallo Zeitzeuge, ist doch schön, wenn ich Sie zum Lachen gebracht habe. Meine gute Tat für heute ist damit vollbracht. ;-)) Alles in allem verstehe ich Ihren Beitrag aber leider nicht. Ich habe geschildert, wie, wann und weshalb eine Kontrolle erfolgt. Sie haben doch die "naive" Vorstellung, dass allein durch Hinweis auf Mitwirkungspflichten und die Folgen bei Nichtbeachtung die Rentner dies auch fleißig tun. Die Realität sieht aber leider ganz anders aus, deshalb habe ich dies widerlegt und SACHLICH geschrieben, dass wir dies schon seit Jahrzehnten tun. Das hat nichts mit dem von mir Erlebten zu tun. Ich habe auch mit keinem Wort erwähnt, dass es nicht in Ordnung ist, wenn ein EM-Rentner sich was dazuverdient. Im Gegenteil! Aber er muß dies eben auch melden, sollte die Hinzuverdienstgrenze einhalten und darf sich nicht wundern, wenn er dies alles NICHT tut, dass es Konsequenzen hat. Und Sie haben leider keine Ahnung, wie häufig dies der Fall ist und was wir uns dann anhören müssen (die Beschimpfungen sind dann auch nur teilweise harmlos)! > Dass Sie etwa von ganzheitlicher Betrachtung eines Menschen mit all seinem Leid (Krankheit/Behinderung)und seinem trotzdem vorhandenen Wunsch nach Teilhabe, ggf. in "Nischen", nur begrenzt verstehen, kommt hier sehr schön zum Ausdruck.< ? Wie meinen Sie das denn? Ich hatte das niemals so ausgedrückt! Sondern, dass MANCHE EM-Rentner mit einem Leistungsvermögen von unter 3 Stunden nach dem Rentenbescheid plötzlich wieder mehr als 3 Stunden arbeiten können. Lesen Sie vielleicht meine diesbezügliche Passage nochmals richtig... Ich habe das Gefühl, Sie verstehen mich nicht richtig oder wollen es nicht. Und wo meine Kompetenzen (im Berufsalltag) liegen, darüber können Sie sich allein aus meinen Beiträgen mit Sicherheit kein Urteil anmaßen. Wenn ein Beitrag von mir mal sarkastisch rüberkommt, ist er noch lange nicht aggressiv. Manchmal muß man auch ein bißchen "stipfeln" dürfen, oder? Noch etwas: Ich habe leider keine Statistiken zur Verfügung, wann, weshalb und wie oft ein Kontrollverfahren eingeleitet wird. Ich wüßte auch nicht, ob und wo solche Statistiken existieren. Es wäre nett, wenn Sie mir deshalb erklären könnten, wie diese Millionenbeträge zustande kommen und wo das steht? Ich lerne gerne dazu. ;-) Zum Schluß: ich komme mit konstruktiver Kritik klar, wie ich es auch gegenüber @Entsetzt in meinem 2. Beitrag zum Ausdruck gebracht habe. Aber Ihre Kritik ist für mich in den meisten Punkten leider etwas unverständlich. MfG Rosanna.
Zeitzeugeam 23.09.2008 | 15:27
Verehrte Rosanna, nehmen Sie jede anonyme Kritik so persönlich?? Etwas mehr "Größe" minimiert den Schreibaufwand. Ich wollte Ihnen lediglich mitteilen, dass es manchmal sinnvoll sein kann auch über den Tellerrand zu schaun und nicht zu glauben, dass sich das gesamte Weltwissen im SGB befindet. Entspannen Sie sich einfach ein bisschen....Herzliche Grüße, Ihr Zeitzeuge
Rosannaam 24.09.2008 | 09:28
Lieber Zeitzeuge, Ihr Beitrag zeigt mir mal wieder, dass Sie mich absolut nicht verstehen (wollen)! Sollte ich "anonyme" Kritik (was auch sonst) nicht persönlich nehmen, könnten Sie sich Ihre Beiträge und ich mir das Lesen doch sparen, oder? Welchen Sinn haben diese denn dann oder was bezwecken Sie damit? Kapier ich nicht. Und ich muss Ihnen leider sagen, dass ICH ganz schön weit über den Tellerrand hinaussehen kann. Ich mache meine Arbeit seit 40 Jahren und habe NEBEN dem SGB auch reichlich viel Erfahrung mit verschiedenen "Typen" von Versicherten und Rentnern sammeln können. Ohne Einfühlvermögen könnte ich meine Arbeit IM BERUFSLEBEN nicht so machen, wie ich es tue. Weshalb Sie NUR aus meinen Beiträgen auf meine Arbeits- und Denkweise schliessen, kann ich leider nicht nachvollziehen. Vielleicht haben ja auch Sie den Tunnelblick? Normalerweise ist das hier ein Forum für Fragen aus dem Rechtsgebiet der Rentenversicherung. Da kann ich es leider nicht bleiben lassen, auch Rechtsgrundlagen nach dem SGB zu nennen. Und nebenbei mal aus "unserer" Sicht gewisse Dinge zu schildern. Denn nirgendwo ist alles Gold was glänzt, auch nicht bei den Rentnern. Wenn Sie das nicht lesen wollen, lassen Sie´s doch. Für mich ist damit das Thema jetzt beendet. Einen schönen Tag noch. MfG Rosanna.
Zeitzeugeam 24.09.2008 | 15:24
Hallo Rosanna, ich möchte Ihnen abschließend lediglich noch die progressive Muskelentspannung nach Jacobsen empfehlen....ich find Sie wirklich richtig goldig....
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