Ich möchte nochmal Stellung nehmen zum Kontrollverfahren bzgl. der Ausübung einer Beschäftigung neben der EM-Rente:
Die DRV ist GRUNDSÄTZLICH berechtigt, auch bei Aufnahme einer geringfügigen Beschäftigung bis 400,- EUR ein Kontrollverfahren einzuleiten. Nach der Stundenzahl wird üblicherweise überhaupt nicht gefragt. Also braucht auch kein EM-Rentner ANGST zu haben, dass ihm seine Rente weggenommen wird.
In der Realität sieht dies so aus: Die Aufnahme der Beschäftigung wird der DRV gemeldet. Bei mir in der DRV wird dann NUR ein Termin z.B. zum Beginn des nächsten Jahres eingegeben und dann über den Arbeitgeber eine Bescheinigung des monatlichen Entgelts angefordert. Sehen wir aus dem Versicherungskonto, dass nur ein SEHR geringes Entgelt eingespielt wurde, kontrollieren wir teilweise gar nicht.
Lieber Zeitzeuge, auch WIR wissen, dass ein Rentner mit einer sehr geringen Rente davon nicht leben kann. Aber es gibt auch andere Möglichkeiten, ergänzende Hilfe zu bekommen (Sozialamt, Grundsicherungsamt). Und es steht in jedem Rentenbescheid, dass bis zur Hinzuverdienstgrenze RENTENUNSCHÄDLICH hinzuverdient werden DARF!
>In der Folge halten die meisten wohl aus Angst vor Verlust der Rente eben still und nehmen, sofern eine Möglichkeit dazu vorhanden, eben keine geringfügige Beschäftigung auf, auch wenn sie das Geld so sehr nötig hätten und dies auch nur auf Kosten ihrer Gesundheit tun könnten.<
Sorry, aber das ist wirklich völliger Quatsch, und zwar aus den og. Gründen.
Dass es auf der anderen Seite für uns manchmal unverständlich ist, wenn manche erst um ihre Rente kämpfen, dann festgestellt wird, dass tatsächlich ein unter 3-stündiges Leistungsvermögen besteht, und sie dann nach Bewilligung der Rente doch wieder mehr als geringfügig arbeiten, sollte man vielleicht auch mal verstehen. Und ganz ehrlich gesagt, es arbeiten dann (mehr als geringfügig) nicht alle auf Kosten der Restgesundheit.
Es ist ja schön, dass Sie anstelle des Kontrollverfahrens auf die Mitwirkungspflichten der Rentner hinweisen. NUR - DAS tun wir schon seit Jahrzehnten in JEDEM Rentenbescheid! Die Resonanz ist leider SEHR SCHLECHT! Nur die wenigsten Rentner melden von sich aus die Aufnahme einer Beschäftigung.
Es ist also alles nicht immer so einfach, wie es manch einzelner Rentner sieht. Haben Sie schon mal einen Rentner am Telefon erlebt, der die Beschäftigung (mehr als geringfügig) nicht gemeldet hat, dessen Rente dann mit zig-tausend EUR überzahlt war? Bestimmt nicht. Für mich ist das aber kein Einzelfall. Da können Sie stundenlang rumdiskutieren, "weil man es nicht gewußt hat, dass man die Beschäftigung melden muß, weil die böse DRV gerade ihn ertappt hat, weil der Staat an allem Schuld ist", und und und...
Zu dem von Ihnen vorgeschlagenen "Bürgergeld" sage ich nicht viel. Denn das, was @Realist dazu geschrieben hat, ist genau meine Meinung. Wir sind nicht in Saudi-Arabien, wo so ungefähr diese Verhältnisse vorliegen......