Hallo Konstantin,
grundsätzlich ist es möglich, neben dem Bezug von Übergangsgeld einen Minijob auszuüben. Allerdings sollte durch die Ausübung des Minijobs die Teilhabe am Arbeitsleben nicht beeinflusst werden. Deshalb sollten Sie sich vorsichtshalber von Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger das Ganze noch bestätigen lassen.