Hallo Peter G.,
wie KSC und DTH bereits geschrieben haben, gibt es bei der Deutschen Rentenversicherung kein Gutachten, wenn sie bei keinem Gutachter waren.
In den Unterlagen der Deutschen Rentenversicherung sind nur die Befundberichte Ihrer behandelnden Ärzte und eventuell Reha-Entlassungsberichte oder Gutachten von Krankenkasse oder Agentur für Arbeit vorhanden
Um sicher zu sein, dass das Sozialgericht alle medizinischen Unterlagen vorliegen hat, können Sie das Sozialgericht bitten, die Akte der Deutschen Rentenversicherung einschließlich aller medizinischen Unterlagen anzufordern.
Dann schickt die Deutsche Rentenversicherung die dort vorliegenden medizinischen Unterlagen direkt an das Sozialgericht.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung