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Experten-Antwort

Darf ich das Gutachten anfordern?

von Peter G. 04.08.2021 | 15:51
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7 Antworten

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Sehr geehrte Experten, Ich habe folgende Frage : Ich habe eine volle Erwerbsminderungsrente bewilligt bekommen. Ich gehe davon aus, dass ein medizinisches Gutachten seitens der DRV erstellt wurde. Bei einem Gutachter war ich nicht. Da ich aktuell wegen Schwerbehinderung vor Sozialgericht bin, soll ich alle mir zur Verfügung stehenden medizinischen Unterlagen vorlegen. Deshalb hätte ich sehr gerne dieses Gutachten. Kann/darf ich es telefonisch beantragen oder soll ich es per Email anfordern, oder soll es meine Hausärztin oder die Vdk anfordern? Bzw geht es überhaupt das die DRV mir das Gutachten zeigen darf. Vielen Dank für Ihre Info Gruss Peter G.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Peter G.,

wie KSC und DTH bereits geschrieben haben, gibt es bei der Deutschen Rentenversicherung kein Gutachten, wenn sie bei keinem Gutachter waren.

In den Unterlagen der Deutschen Rentenversicherung sind nur die Befundberichte Ihrer behandelnden Ärzte und eventuell Reha-Entlassungsberichte oder Gutachten von Krankenkasse oder Agentur für Arbeit vorhanden

Um sicher zu sein, dass das Sozialgericht alle medizinischen Unterlagen vorliegen hat, können Sie das Sozialgericht bitten, die Akte der Deutschen Rentenversicherung einschließlich aller medizinischen Unterlagen anzufordern.

Dann schickt die Deutsche Rentenversicherung die dort vorliegenden medizinischen Unterlagen direkt an das Sozialgericht.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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6 Antworten

Peter T. am 04.08.2021 | 16:47
Da Ihnen eine volle EMR zugestanden wurde, ohne Gutachter und Reha, werden die vorliegenden Unterlagen schon sehr aussagekräftig gewesen sein, die Sie beigebracht haben, bzw. durch Entbindung der Schweigepflicht von Ihren Ärzten kamen. Das Gutachten werden Sie sich sicherlich (im Notfall über Ihren Hausarzt) zukommen lassen. Aber ich denke, es wird nur die Einschränkungen ansprechen, die in IHREN Unterlagen zu finden sind. Daher würde ich eher die Befundberichte von den Ärzten anfordern.
Walloam 04.08.2021 | 17:08
Bei mir war genau der gleiche Fall. Ich habe die medizinische Stellungnahme des ÄD beim Sachbearbeiter angefordert. Die habe ich dann bekommen. Auf den 8 Seiten waren aber nur ein paar Kreuzchen gesetzt bei gesicherte Diagnose, sonst stand da nichts drin.
KSCam 04.08.2021 | 17:49
Wenn Sie nicht beim Gutachter waren, gibt es auch kein Gutachten. Wenn für die Ärzte der DRV die vorgelegten Berichte klar und eindeutig für eine Bewilligeng (oder auch Ablehnung) sind, macht der auf einen Blatt Papier beim Feld "unter 3 stündiges Leistungsvermögen" sein Kreuz und das wars. Oder halt bei einer Ablehnung bei "6 Stunden und mehr"... Diese Kopie bringt jemand anderem keine Erkenntnis die er nicht auch aus dem Rentenbescheid hat. Daher brauchen Sie so etwas gar nicht anfordern.
DTHam 04.08.2021 | 19:35
Zitat von KSC anzeigen
Ich kann KSC nur vollsten zustimmen. Ich wollte auch um meine Unterlagen vollständig zu haben und um zu sehen was das ärztliche Team als Stellungnahme geschrieben hat diese Unterlagen haben. Hab sie auch angefordert und sie auch problemlos bekommen und war dann sehr überrascht, dass überhaupt nichts in Textform geschrieben wurde, sondern nur 4 Seiten kamen als Art Formblatt wo im Endeffekt nur entweder unter Fragen "ja" "nein" und "offen" stand.
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