Hallo Anna Pl.,
wenn Sie die volle Erwerbsminderung aus medizinischen Gründen erhalten, ist Ihr Leistungsvermögen auf unter 3 Stunden gesunken. Bei einem Pflegeaufwand von 4 Stunden pro Tag könnten Zweifel an der Einstufung aufkommen. Allerdings bleibt die Frage, wie die DRV Kenntnis von Ihrer Nachbarschaftshilfe erlangt.
Wird Ihnen das Pflegegeld gezahlt, wird dieses nicht auf die EM-Rente angerechnet.