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Experten-Antwort

Darf ich mich gegen die entfristung meiner Erwerbsminderungsrente wehren

von Ludwig 22.09.2022 | 11:57
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17 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Wegen einen starken nierenproblematik erhalte ich seit 4 Jahren Erwerbsminderungsrente. Nun ist die Rente schon in eine unbefristete Erwerbsminderungsrente umgewandelt worden. Das hat folgende Nachteile - ich verliere meinen Arbeitsplatz - ich verliere meinen Anspruch auf Alg 1 Es gibt aber bei meiner Erkrankung durchaus eine, wenn auch minimale Chance, das ich wieder erwerbsfähig sein könnte, zb durch eine erfolgreiche Transplantation. Darf ich mich gegen die unbefristete Erwerbsminderungsrente wehren und weiter auf eine befristete bestehen? Zumindest 9 Jahre lang bestünde von Seiten der DRV doch die Möglichkeit? Es gibt ja keinen Grund das schon nach 4 Jahren umzuwandeln Wer hat damit Erfahrungen?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Ludwig,

Erwerbsminderungsrenten werden grundsätzlich auf Zeit geleistet. Sie sind nur dann unbefristet zu leisten, wenn der Anspruch unabhängig von der jeweiligen Arbeitsmarktlage besteht und es als überwiegend unwahrscheinlich beurteilt wird, dass die Erwerbsminderung wieder behoben werden kann. Die hierfür relevanten Erkrankungen sind sehr schwerwiegend und es ist regelmäßig davon auszugehen, dass die im Nachgang zur sozialmedizinischen Feststellung getroffene bescheidsmäßige Entscheidung über einen Anspruch auf Erwerbsminderungsrente auf Dauer der geltenden Sach- und Rechtslage entspricht.

Ein gegen eine solche Entscheidung erhobener Widerspruch mit dem rein formellen Begehren, dass von der DRV festgestellt werden soll, dass (weiterhin) Anspruch auf Erwerbsminderungsrente auf Zeit festgestellt wird, dürfte mangels Rechtsverletzung bzw. Beschwer, als unzulässig zu beurteilen sein.

Zwar steht es Versicherten grundsätzlich frei, auf eine Ihnen per Bescheid zugesprochene Rentenleistung zu verzichten, nur ist solch ein Verzicht nur dann zulässig, wenn durch den Verzicht auf die Rentenleistung kein anderer (nachrangig zur Leistung verpflichteter) Sozialversicherungsträger (etwa Krankenkasse oder Arbeitsagentur) dadurch nicht belastet bzw. zur Zahlung einer Lohnersatzleistung verpflichtet wird.

Nachdem im Rahmen dieses Forum mangels Einsicht in die hierfür relevanten Unterlagen keine Beurteilung über die in Ihrem Fall getroffene sozialmedizinische Leistungsbeurteilung abgegeben werden kann und auch nicht beurteilt werden kann, durch welche theoretisch bestehenden (operativen) Behandlungsmöglichkeiten sich Ihre aktuell bestehende Erwerbsminderung bessern lässt, empfehlen wir Ihnen, sich bei wesentlicher Veränderung oder Besserung Ihres Gesundheitszustandes an den für Sie zuständigen Rentenversicherungsträger zu wenden, um das weitere Vorliegen von (unbefristeter) Erwerbsminderung zu prüfen.

Auswirkungen des Bezuges einer unbefristeten Erwerbsminderungsrente auf ein Beschäftigungsverhältnis oder Ansprüche auf Zahlung von Arbeitslosengeld sind mit den hierfür zuständigen Stellen (Personalabteilung und Agentur für Arbeit) abzuklären.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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16 Antworten

Larezam 22.09.2022 | 14:26
Zu der Frage ob Sie sich wehren dürfen gibt es verschiedene Meinungen. Tatsächlich gibt es Gerichtsentscheidungen die besagen, dass man sich nicht dagegen wehren kann, dass zu bekommen, was man beantragt hat. Da Sie Ihren Antrag sicher nicht auf eine befristete Rente beschränkt haben (selbst wenn, wäre die nächste Frage ob das überhaupt wirksam möglich ist - hier ist herrschende Meinung aber klar: nein), sind Sie nicht belastet, und wenn Sie nicht belastet sind, sind Klage und Widerspruch unzulässig. (Letzteres ist nicht umstritten, sondern ganz klar.) Aber wie gesagt, es gibt verschiedene Meinung zu dem Thema, das ist noch nicht ausgestanden. Sofern die Umwandlung in Folge eines (Weitergewährungs-)Antrags erfolgte können Sie diesen natürlich zurückziehen-aber dann gibts gar nichts mehr. Falls die Umwandlung von Amts wegen erfolgte wäre due Frage ob die DRV das durfte (mir wäre da keine Rechtsgrundlage bekannt).
Holzmichelam 22.09.2022 | 13:33
Natürlich dürfen Sie sich wehren. Nach Erhalt des rechtsmittelfähigen Bescheids haben Sie einen Monat Zeit, um Widerspruch einzulegen, denn Sie aber gut begründen sollten, mit Hilfe Ihrer Ärzte. Wird der Widerspruch zurückgewiesen, dann steht Ihnen der Klageweg vor der Sozialgerichtsbarkeit offen.
---am 22.09.2022 | 14:09
Können Sie jetzt schon wissen, ob Sie nach einer evtl. Transplantation wieder erwerbsfähig sein werden? Haben Sie schon eine Transplantation in Aussicht?
Schadeam 22.09.2022 | 14:01
"Wehren" können Sie sich gegen jede Entscheidung einer Behörde. Ob das Sinn macht? Die Zeitrentner wollen die Dauerrente und bekommt jemand die Dauerrente, ist es auch wieder nicht Recht. Jeder schimpft über die Entscheidung. Wehren ist Ihr gutes Recht, Sie sollten sich aber dann nie mehr über Bürokratie und langsame Verwaltungen aufregen, wenn Sie die Behörden "wegen so was beschäftigen".
Abschlägeam 22.09.2022 | 14:08
Hallo Ludwig, bezüglich 'Erfahrungen' sollten Sie sich vielleicht besser auch noch an ein Forum für Nierendyialysepatienten wenden. Seitens der Rentenversicherung wird es wohl schwierig werden, die EM-Rente zu entfristen, denn auch nach einer erfolgreichen Transplantation muss wohl davon ausgegangen werden, dass Sie auch weiterhin (voll) erwerbsgemindert sind. Und dann würden Sie nach der OP vielleicht umgekehrt darauf bestehen, dass die EM-Rente entfristet wird. Dies kann aber im Rahmen dieses Forums nicht abschließend beurteilt werden, da wären Gespräche mit Ihren Ärzten sicherlich auch noch hilfreich. Dennoch dürfen Sie natürlich Widerspruch einlegen. Um Zeit für die anderen 'Recherchen' zu haben, könnten Sie dies innerhalb der auf dem Bescheid angegebenen Frist zunächst 'fristwahrend' tun und eine Begründung (dann zeitnah) nachreichen. Sofern Ihre Gründe dann durch zufriedenstellende andere Optionen hinfällig würden, können Sie den Widerspruch auch wieder zurücknehmen. Sie sollten sich aber wohl vordringlich auch informieren, ob Sie nun 'arbeitsrechtlich' die Möglichkeit haben, trotz voller EM-Rente Ihren Arbeitsplatz dennoch weiter entsprechend behalten zu können, der also zu den zeitlichen Anforderungen der vollen EM-Rente 'passt'. Davon ausgehend, dass Sie aufgrund der Nierenproblematik 'schwerbehindert' sind, könnte Ihnen hier der zuständige Schwerbehindertenbeauftragte im Betrieb, der Betriebsrat, die Personalabteilung, die zuständige Gewerkschaft oder das Amt für Integration behilflich sein. Sie 'dürfen' ja auch bei einer vollen EM-Rente noch hinzuverdienen, sofern Sie den zeitlichen Rahmen und die Hinzuverdienstgrenzen einhalten. Und die Hinzuverdienstgrenze wird wohl - so die Pläne der Bundesregierung - ab 01.01.2023 erhöht werden, dies entscheidet sich in den nächsten Wochen. Lassen Sie sich also noch ausführlich beraten, denn immerhin ist die volle (unbefristete) EM-Rente nun wohl erst einmal Ihr einziges gesichertes Einkommen. Und ob dann in weiterer Zukunft ein ALG-Anspruch relevant wäre, dürfte im Moment zweitrangig sein. Erst einmal geht ja Ihre Gesundheit vor. Viel Erfolg und alles Gute!
P..S.am 22.09.2022 | 14:28
Natürlich kann die DRV Ihren Bescheid von sich aus überprüfen und zurücknehmen wenn sie erkennt einen Fehler gemacht zu haben. Das ist aber regelmäßig nur für die Zukunft möglich.
Fierlyam 22.09.2022 | 19:19
Mit Gewährung einer Dauerrente wird signalisiert, dass die Erwerbsminderung nicht behoben werden kann /konnte. Bei befristeten Renten geht man davon aus, dass dies noch im Bereich des Möglichen liegt. Jetzt müssen Sie der Rentenversicherung verklickern, dass eine Besserung des Gesundheitszustandes durchaus möglich ist. Vielleicht folgt diese der Ansicht dann?
Ludwig am 22.09.2022 | 19:51
Naja es geht in erste Linie darum, das sowohl bei der befristeten als bei der unbefristeten Erwerbsminderungsrente die Möglichkeit besteht, das man auch nach Jahren wieder zur Arbeit MUSS, ob man nun will oder nicht. Es liegen keinerlei Statistiken vor, ob es häufiger nach einer befristeten oder unbefristeten Erwerbsminderungsrente zu einer Rückkehr im Job kommt. Nicht weil man will, sondern weil man muss. Ich denke keiner hat Spaß nach 7 oder 9 Jahren extrem krank und kurz vor 60 wieder zurück in den Job, aber wenn man es schon muss, dann will man doch wenigstens Arbeitslosengeld oder seinen Job zurück und nicht noch Harz 4 oder so. Es geht mir in erster Linie darum, das ja meine vollen 9 Jahre noch gar nicht ausgeschöpft sind
Ludwig am 23.09.2022 | 09:45
Achso Das sind Informationen die mir so nicht bewusst waren! Das heißt, wenn meine Erwerbsminderungsrente bereits unbefristet erteilt wurde ist es kaum wahrscheinlich, dass sie mir wieder weggenommen werden würde? Selbst dann nicht, wenn es mit eine Transplantation zu einer doch deutlichen Besserung käme, als jetzt?? Hab ich das so richtig verstanden? Ich hatte in anderen Foren und Beiträgen das so interpretiert, das die unbefristete genauso schnell wieder futsch sei kann wie die befristete, sobald man nur einen Hauch von Verbesserungen des Gesundheitszustand erkennen kann
Holzmichelam 23.09.2022 | 10:55
Die Beschwer wäre der Verlust des Arbeitsplatzes. Besonders in Hinblick eine mögliche zukünftige Situation, dass eine Besserung des Gesundheitszustandes in der Gestalt eintritt, dass die volle Erwerbsminderung wegfällt und für die dann folgende Zeit kein Erwerbseinkommen aufgrund eben des fehlenden Arbeitsplatzes erzielt werden kann. Bedenken Sie, dass ein sozialmedizinisches Gutachten immer eine Beurteilung des Zustandes der Erwerbsfähigkeit zum Zeitpunkt der Erstellung des Gutachtens ist und eine Prognose des möglichen weiteren Verlaufes enthält, welche aber nicht unbedingt immer richtig sein muss.
Pierream 23.09.2022 | 09:59
Hallo Ludwig, lassen Sie sich nicht von solchen "Horrormeldungen" einschüchtern. In bestimmten Forum scheint es gute Sitte zu sein so etwas als Normalfall zu sehen, was aber nicht der Fall ist. Aus meiner Erfahrung ist das reine Panikmache. MfG
Larezam 23.09.2022 | 11:40
Der Verlust des Arbeitsplatzes wurde aber in den Bescheid nicht geregelt. Und nur die dortigen Regelungen können eine Beschwer darstellen und entsprechend angegriffen werden. Damit ist die Rentenversicherung an der Stelle raus.
KSCam 23.09.2022 | 18:36
Die DRV weiß aber auch dass die allermeisten unbefristeten Renten bis zum Regelalter durchlaufen und damit der "futsche Arbeitsplatz" kein Problem ist. Und ebenso weiß die DRV dass sich 80% der befristeten Rentner eine Dauerrente wünschen würden. Wem soll man es recht machen?
Paul am 23.09.2022 | 18:21
Nach so einfach ist es nicht Die DRV weiß ja schon, das bei der unbefristeten Erwerbsminderungsrente der Arbeitsplatz futsch ist.
Daranam 23.09.2022 | 19:50
Nach so einfach ist es nicht Die DRV weiß ja schon, das bei der unbefristeten Erwerbsminderungsrente der Arbeitsplatz futsch ist.
Die DRV weiß aber auch dass die allermeisten unbefristeten Renten bis zum Regelalter durchlaufen und damit der "futsche Arbeitsplatz" kein Problem ist. Und ebenso weiß die DRV dass sich 80% der befristeten Rentner eine Dauerrente wünschen würden. Wem soll man es recht machen?
Die Menschen wünschen sich soziale Sicherheit. Bei der Erwerbsunfähigkeitsrente gab es keine Befristungen und auch keine Überprüfungen. Die Dauerrente generiert doch, dass die Erwerbsminderung nicht zu beheben war. Verbesserungen sind doch Meldepflichig, ansonsten lasst die Leute doch in Ruhe, damit eine Dauerrente auch garantiert eine ist!
Larezam 23.09.2022 | 19:52
Die DRV weiß auch, dass Krankengeld und Arbeitslosengeld durch die Bewilligung einer Rente enden-trotzdem sind das im Rechtssinne keine belastenden Verwaltungsakte. Und wer weiß was es noch für negative Folgen gibt: Steuern? Familienversicherung futsch? … Es ist eben doch so einfach.
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