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Experten-Antwort

Darf ich trotz EM-Rente eine allgemeinbildende Schule besuchen?

von IchBins28.12.2010 | 20:04
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18 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hi, wegen schwerer Krankheit wurde mir die volle Erwerbsminderungsrente zuerkannt. Ist es möglich während der Rente eine allgemeinbildende Schule mit dem Ziel die allgemeine Hochschulreife zu erreichen zu besuchen? Bitte nur Antworten wenn Sie die Antwort eindeutig kennen. Vielen Dank!

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo IchBins,

wie bereits mehrfach ausgeführt wurde, hat es grds. keine Auswirkungen, wenn Sie neben dem Bezug einer Rente wegen voller Erwerbsminderung eine allgemeinbildende Schule besuchen. Sie sind lediglich verpflichtet, die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit dem Rentenversicherungsträger mitzuteilen.

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17 Antworten

Sebastianam 28.12.2010 | 22:09
Es ist prinzipiell niemandem , der eine volle Erwerbsminderungsrente bezieht, untersagt, sich weiterzubilden. Es spielt keine Rolle, ob es sich um einen Computerkurs für Senioren oder um ein Abendgymnasium handelt. Es könnte dennoch sinnvoll sein, sich bei Ihrer Rentenversicherung deren Zustimmung schriftlich einzuholen. Wahrscheinlich ist Ihre Rente zunächst auf Zeit bewilligt worden - die Vorraussetzungen werden später nochmals überprüft werden. Bei Bekanntwerden des Schulbesuchs könnte beim Leistungsträger die Frage aufkommen, wie jemand zwar keine drei Stunden täglich auf dem Arbeitsmarkt tätig sein kann, aber gesund genug für sechs Stunden Schulbesuch ist. Da Sie dazu noch in der Lage sind, liegt wohl eine teilweise Erwerbsminderung vor, aber da der Arbeitsmarkt Ihnen praktisch verschlossen ist, hat die Rentenversicherung der vollen EM-Rente zugestimmt. Es käme auf ein neues sozialmedizinisches Gutachten an. Es könnte also theoretisch geschehen, dass die Rentenzahlungen beendet werden und Sie ans Arbeitsamt verwiesen werden. Wenn sie nun trotz der besseren Ausbildung keinen Job finden, würde das bedeuten, dass sie den größten Teil ihres Besitzes verbrauchen müssten und dann Arbeitslosengeld II beanspruchen könnten. Das Job Center wird natürlich versuchen, sie loszuwerden und sie zum ärztlichen Dienst schicken. Wahrscheinlich werden Sie dann befristet erwerbsunfähig erklärt werden... das Spiel beginnt von neuem...
Elisabetham 28.12.2010 | 21:42
Natürlich kannst du dein Abi neben der eu-Rente machen. Der Schulbesuch ist keine Erwerbstätigkeit (und nur dafür interessiert sich die DRV) im Sinne des Gesetzes. Was eine Erwerbstätigkeit ist, bestimmt sich nach § 611 I BGB; Arbeit gegen Geld.
Höflichkeitam 29.12.2010 | 10:46
Mir fällt auf, daß Sie bei Ihren Antworten die anderen User immer duzen. Warum ? Ist das bei Ihnen so üblich ? Haben Sie das in Ihrer Kindheit so gelernt ? Ich kenne es nicht so, ich finde es äußerst unhöflich und nicht angebracht, wildfremde Leute einfach zu duzen. Das ist lediglich meine ehrliche überzeugte Meinung.
IchBinsam 29.12.2010 | 15:13
Vielen Dank für die erfreulichen Antworten! @Höflichkeit und Philos: Bitte nicht flamen. Ich habe auch Elisabeths Antwort als nützlich empfunden. Bitte schreiben Sie doch nur, wenn Sie konstruktiv etwas zum Thema beitragen können. MfG IchBins
Höflichkeitam 29.12.2010 | 15:41
????????????????????????????????????? Wenn Dir das egal ist , von mir aus ! Kommt Ihr aus dem gleichen Nest !? NaJa.
Elisabetham 31.12.2010 | 20:52
Ich finde es komisch Leute in einem Forum zu Siezen. Klosterbrüder sagen auch du zueinander und das Forum ist auch eine besondere Art der Gemeinschaft.
Höflichkeitam 02.01.2011 | 10:05
Sorry, werte Elisabeth, ich wußte leider nicht, daß SIE in einem Männerkloster leben . Das ist selbstverständlich etwas anderes. Die dortigen Umgangsformen sind mir naturgemäß nicht bekannt.
Elisabetham 02.01.2011 | 13:55
Hallo Höflichkeit! In einem Forum duzt man sich.
Elisabetham 03.01.2011 | 15:03
Duzen ist im Forum ein altes hergebrachtes Recht.
Elisabetham 03.01.2011 | 15:16
Hallo Vorsätze! Ich bin auch dafür, dass man das Thema "Duzen" im Forum klärt. Kannst du Quellen angeben, welche Höflichkeitsform richtig ist.
Elisabetham 04.01.2011 | 16:11
Hallo W*lfgang! Danke für den Link. http://de.wikipedia.org/wiki/Netiquette "In den meisten deutschsprachigen Foren hat sich außerdem das Duzen als Form der Ansprache durchgesetzt. Siezt man, kann das als Ausdruck von Distanz verstanden werden." Ich war in einem Forum angemeldet, was es jetzt nicht mehr gibt, da fand man es anstößig, wenn man sich nicht mit Realnamen angemeldet hat und seine e-Mail-Adresse preisgegeben hat. Die Einstellung dieser User fand ich auch ziemlich abwegig.
W*lfgangam 04.01.2011 | 19:42
Hallo Elisabeth, beherzigen Sie diesen Rat in Foren - das Internet vergisst nicht und Ihre Persönlichkeitsrechte sind gleich null. Archiv-Server speichern auch das/Ihre Beiträge ewig, was Google (vielleicht) vergisst. Sie machen sich damit blank bis auf die Knochen ... Und Cyber-Terror kann mit realen Daten bis zur eigenen Haustür führen! (Dagegen ist das unzulässige Lesen 'widerrechtlich' erlangter Untersuchungsberichte von gelangweilten Sachbearbeitern - freilich nur von denen mit gradso geschafftem Realabschluss - reines Pillepalle, die vergessen den Inhalt mangels Interesse schon beim Umblättern ;-) Und eine E-Mail? ...hm, nehmen Sie eine für 'Geschäftskontakte' und wenigstens eine zum freien Schnattern, obwohl die Spammaschinen mir bekannter Free-EMail-Provider doch sehr zuverlässig arbeiten. Gruß w. ...zur Internetnutzung gehört auch das Kennen der 'Betriebsanleitung' und die damit verbundenen 'Gefahren'!
Sozialrechtleram 29.12.2010 | 00:15
Selbstverständlich können Sie ein Abi bauen. Und die DRV geht es nichts an, wie Sie Ihren Geist trainieren und sich weiterbilden. Sie sind übrigens nicht verpflichtet einen Schulbesuch der DRV zu melden. Schulbesuchs- bzw. Studierfähigkeit bedeutet nicht "Erwerbsfähigkeit".
Sozialrechtleram 29.12.2010 | 00:15
Selbstverständlich können Sie ein Abi bauen. Und die DRV geht es nichts an, wie Sie Ihren Geist trainieren und sich weiterbilden. Sie sind übrigens nicht verpflichtet einen Schulbesuch der DRV zu melden. Schulbesuchs- bzw. Studierfähigkeit bedeutet nicht "Erwerbsfähigkeit".
Vorsätzeam 03.01.2011 | 14:05
Zitat von Elisabeth anzeigenausblenden
Liebe Elisabeth, ich hätte da eine richtig klasse Idee für einen guten Vorsatz für Sie, fürs neue Jahr. "Ihre eigene perönliche Einstellung ist nicht allgemeingültig" Soll heissen, nur weil sie denken, das man sich im Forum duzt, heisst es nicht das es tatsächlich so ist. Nehmen sie sich einfach nicht ganz so wichtig. Dann wirds ein supi Jahr :-)
W*lfgangam 03.01.2011 | 22:05
Zitat von Elisabeth anzeigenausblenden
.....vielleicht wenn man noch die guten alten Zeiten einer Mailbox am Klingeldraht der Post miterleben durfte - wo Kleinschreibung und die Vertraulichkeit verdrahtet waren ;-) Elisabeth, ich habe damit kein Problem ...doch in einem sachbezogenem Forum wähle ich das 'Sie' ...und wer mich mit Du anredet (kann auch klein geschrieben sein), da krieg ich nicht gleich Herpes Annebacke - andere wohl schon (mehr auf Etikette achtend, statt auf Inhalt schauend ...mögen sie damit glücklich werden). Der Forenbetreiber hier wird dazu sicher keine neuen Regeln erfinden, geschweige denn auf derartige Beiträge ein Statement abgeben wollen ...die Netiquette liegt bei jedem selbst (sein Ignore-Level incl. ;-) http://de.wikipedia.org/wiki/Netiquette Gilt diesen althergebrachte Recht eigentlich immer noch - im Modern, also dem Lehnsherrn am Schreibtisch? ;-))) http://de.wikipedia.org/wiki/Ius_primae_noctis Gruß w.
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