Hallo wissen,
sofern Sie im Krankengeldbezug stehen, klären Sie bitte zunächst die Frage der Zurückstellung des Antrages auf Leistungen der Teilhabe am Arbeitsleben (LTA) mit Ihrer Krankenkasse. Sofern die Krankenkasse einverstanden ist, können Sie den Antrag zurückziehen, andernfalls wird die Kasse ggf. die Gewährung des Krankengeldes wegen fehlender Mitwirkung einstellen.