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Experten-Antwort

Darf man Antrag zur LTA zurückstellen?

von wissen28.10.2011 | 09:09
2054 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Tag. Ich hatte einen antrag auf med. und berufl. Reha gestellt. Med. wurde genehmigt und durchgeführt. Empfehlung überprüfung auf erwerbsunfähigkeit durch psychiater. Frage. Darf ich den vorliegenden antrag auf lta zurückziehen? Möchte erst wieder körperlich und psychisch gesuünder werden und dann nochmals entscheiden ob lta oder em rente. Krankenkasse wird natürlich druck machen und nach psychiatergutachten mich zur em rente auffordern. dass kann ich ja dann immer noch machen. Oder bekomme ich wegen evtl. Verzögerung probleme. Danke

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo wissen,

sofern Sie im Krankengeldbezug stehen, klären Sie bitte zunächst die Frage der Zurückstellung des Antrages auf Leistungen der Teilhabe am Arbeitsleben (LTA) mit Ihrer Krankenkasse. Sofern die Krankenkasse einverstanden ist, können Sie den Antrag zurückziehen, andernfalls wird die Kasse ggf. die Gewährung des Krankengeldes wegen fehlender Mitwirkung einstellen.

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1 Antworten

KSCam 28.10.2011 | 09:50
Aus Sicht der DRV ist es sicher kein Problem einen Reha- oder Rentenantrag zurückzunehmen. (Ohne Antrag braucht die DRV keine Leistung erbringen und spart Geld :)). Ob die Krankenkasse damit einverstanden ist, klären Sie bitte mit Ihrer Kasse - die vermuten möglicherweise, dass Sie das Krankengeld in die Länge ziehen wollen.....
Deutsche Rentenversicherung
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