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Experten-Antwort

Darf man das? 2 Minijob bei Arbeitsmarktrente!Grenzen werden eingehalten

von ronaldo21.05.2014 | 11:58
1103 Ansichten
6 Antworten

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Hi. Ich habe neben meiner vollen EMR (Arbeitsmarktrente) einen regelmäßigen 450Euro Job. Verdiene 350Euro pro Monat. Darf ich einmalig noch einen Minijob annehmen? Und zwar für insgesamt 2x je 2 Stunden. An diesen Tagen übe ich nicht meinen normalen Minijob aus! Ich überschreibe also weder die Zeit noch die Zuverdienstgrenze! Ich möchte jemanden helfen, und nicht Gefahr der Schwarzarbeit laufen. Danke

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Ronaldo,

sofern Sie die Hinzuverdienstgrenze von 450 Euro einhalten und nicht mehr als 15 Stunden wöchentlich tätig sind, haben Sie im Regelfall nichts zu befürchten.

Im Zweifelsfall müssen Sie sich aber gefallen lassen, dass der Rentenversicherungsträger seine Entscheidung hinsichtlich Ihres Leistungsvermögens überprüft. Das kann er übrigens auch, wenn alle Zeit- und Verdienstgrenzen eingehalten werden.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Das ist immer individuell zu betrachten. Wenn nach 7,5 Stunden die Leistungsfähigkeit soweit herabgesunken ist, dass man 3 Tage für die Regeneration benötigt und man am 5. Tag wieder Einsatzfähig ist, kann die Entscheidung auch für den Erhalt der Rente fallen. Aber, wie gesagt, es ist immer eine Einzelfallentscheidung die vom Entscheider abhängig ist. Habe schon sehr unterschiedliche Entscheidungen gesehen.

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4 Antworten

....am 21.05.2014 | 12:10
Natürlich dürfen Sie das. Melden Sie die Aufnahme der Zweiten Beschäftigung bei Ihrem RV Träger. Sinnvoll ist es, auch gleich eine kurze Aufstellung über Ihre täglichen Arbeitszeiten bei den jeweiligen Arbeitgerber beizufügen, so erübrigen sich Rückfragen der DRV. Wenn alles eingehalten ist (Geld und Arbeitszeit) gibts keine Probleme.
....am 21.05.2014 | 12:35
Das ist m.E. falsch ... wenn ein Versicherter 2 Tage die Woche 7,5 Stunden arbeitet (nicht auf Kosten der Gesundheit) ist die Rente weg.
GroKoam 21.05.2014 | 20:33
Als ich würde mit einer EM-Rente nicht noch zusätzlich was verdienen wollen. Da gibts genug Streber bei der DRV, die das als Anlaß nehmen, bei der Beurteilung der Arbeitsfähigkeit mal genauer hinzuschauen. Das Geld zur Finanzierung der Mütterrente oder der Diätenerhöhung um gleich 10 % bei den Bundestagsabgeordneten muß ja anderswo irgendwie abgespart werden.
GroKoam 22.05.2014 | 09:00
Zitat von GroKo anzeigen
Das ist immer individuell zu betrachten. Wenn nach 7,5 Stunden die Leistungsfähigkeit soweit herabgesunken ist, dass man 3 Tage für die Regeneration benötigt und man am 5. Tag wieder Einsatzfähig ist, kann die Entscheidung auch für den Erhalt der Rente fallen. Aber, wie gesagt, es ist immer eine Einzelfallentscheidung die vom Entscheider abhängig ist. Habe schon sehr unterschiedliche Entscheidungen gesehen.
Als ich würde mit einer EM-Rente nicht noch zusätzlich was verdienen wollen. Da gibts genug Streber bei der DRV, die das als Anlaß nehmen, bei der Beurteilung der Arbeitsfähigkeit mal genauer hinzuschauen. Das Geld zur Finanzierung der Mütterrente oder der Diätenerhöhung um gleich 10 % bei den Bundestagsabgeordneten muß ja anderswo irgendwie abgespart werden.
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