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Experten-Antwort

Darf man mit einer BU Rente....................

von Luckystar26.07.2016 | 17:37
1250 Ansichten
7 Antworten
im europaeischen Ausland leben auch wenn man keinerlei Arbeit nachgeht ??. Auch keiner Arbeit im EU Ausland nachgehen wuerde.?? Waere der zeitliche Aufenthalt generell im EU Land begrenzt?? Ich bin 60 Jahre alt und diese FRage wuerde mich mal interessieren da ich generell ueber dieses Thema keinerlei Infos finde.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 27.07.2016 | 06:39

Ja, wenn Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt ins EU-Ausland verlegen würden, hätten Sie weiterhin einen Anspruch auf BU-Rente. Der Anspruch besteht unabhängig von der Dauer des Aufenthalts im EU-Ausland.

6 Antworten

KSCam 26.07.2016 | 21:04
Ja
dfdfam 27.07.2016 | 10:39
Teilen Sie dies Ihrem Rentenversicherungsträger VOR dem Umzug ins Ausland mit, damit alle Modalitäten erledigt werden können. Des Weiteren empfiehlt es sich VOR dem Umzug ins Ausland sich über den zukünftigen Krankenversicherungsschutz zu informieren.
Klaus D.am 27.07.2016 | 13:27
Die Rente sollte besser in der BRD bleiben.
KSCam 27.07.2016 | 16:25
Lieber Klaus D, wie begründen Sie denn diese originelle Antwort? Und was hat das überhaupt mit der gestellten Frage zu tun?
Klaus D.am 28.07.2016 | 11:52
KSC schrieb

Lieber Klaus D,

wie begründen Sie denn diese originelle Antwort?

Und was hat das überhaupt mit der gestellten Frage zu tun?

@KSC: Möchten Sie etwa Ihre Rente in Nordkorea ausgeben? Besser in der BRD bleiben!
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