Hallo xxxboy,
wir schließen uns den Antworten von Realist und Frank Morris an. Es freut uns, dass Sie sich wieder soweit genesen fühlen und bereits einen neuen Job gefunden haben. Die stufenweise Wiedereingliederung stellt hinsichtlich der Aufnahme eines neuen Arbeitsplatzes kein Hinderungsgrund dar. Informieren Sie bitte rechtzeitig Ihren zuständigen Rentenversicherungsträger über die Aufnahme des Vollzeitjobs, damit die stufenweise Wiedereingliederung und damit die Übergangsgeldzahlung rechtzeitig eingestellt werden kann. Für Ihre neue berufliche Tätigkeit wünschen wir Ihnen viel Erfolg.