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Darf man während Rentenbearbeitung "Volllzeit arbeiten"??

von denishatnefrage206.04.2009 | 21:18
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5 Antworten

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Guten Abend, bitte entschuldigen Sie meine erneute Frage bzw. Nachfrage zu meiem Rentenantragsproblem! Darf ich während einer EU-Rentenbearbeitung (dauert ja ziemlich lange) ganz normal eine Vollzeitbeschäftigung ausüben? Oder muß man -arbeitslos sein? -krankgeschrieben sein? Ich bin zur Zeit AU, aber auf der suche nach einer "paßenden ARbeit". Wenn ich nun jetzt den Rentenantrag abgeben, und in ein paar Wochen einen Job finden sollte, wird dieser dann abgelehnt? Oder kann ich bei einer evtl. Bewilligung selbst entscheiden? Renten oder weiterhin arbeiten? Danke denis

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Ja, Sie dürfen auch während eines Rentenantrages Vollzeit arbeiten. Allerdings wird der Rentenversicherungsträger genau prüfen, ob Sie zu Lasten Ihrer Gesundheit arbeiten und daher erwerbsgemindert sind, oder ob Erwerbsminderung nicht vorliegt. Da es sich hierbei um eine Ermessensentscheidung handelt und der von Ihnen angestrebte neue Arbeitsplatz noch gar nicht bekannt ist, kann hier in diesem Forum nicht abschließend geklärt werden, ob die Entscheidung im konkreten Einzelfall unterschiedlich ausfallen würde.

Allerdings verstehe ich Ihre Frage auch eher so, dass Sie auf jeden Fall wieder arbeiten möchten. Hat Ihr bisheriger Arbeitgeber eventuell die Möglichkeit Sie innerbetrieblich auf einen anderen Arbeitsplatz umzusetzen? Eventuell könnte durch einen Antrag auf Teilhabe am Arbeitsleben zumindest ein sogenannter Einarbeitungszuschuss gewährt werden, welcher es dem Arbeitgeber leichter machen würde diese Umsetzung vorzunehmen.

4 Antworten

Chrisam 06.04.2009 | 21:52
Es gibt keine Vorschrift, warum man während der Rentenantragstellung nicht arbeiten darf. Bei ihrer Schilderung kommt mir jedoch die Frage auf, ob überhaupt eine Erwerbsminderung vorliegt.
Wolfgangam 06.04.2009 | 21:48
Hallo denis, zunächst: Ihnen kann niemand verbieten, einen (neunen) Job zu finden/anzunehmen. Und ein schlichter Antrag auf EM-Rente ist noch lange keine Bewilligung der Rente. Eine Vollzeittätigkeit könnte natürlich ein Indiz dafür sein, dass Sie trotz aller gesundheitlicher Einschränkungen noch in der Lage sind, einer Beschäftigung Ü3 oder Ü6 Stunden regelmäßig nachgehen zu können und so mit gar nicht erwerbsgemindert im Sinne der Rentenversicherung sind. (kann, nicht muss zwangsläufig ...selbst eine Vollzeittätigkeit wider der eigenen Gesundheit kann zur Rentenberechtigung führen) Selbst entscheiden (Rente ist da, ich will weiter arbeiten) können Sie nur so lange, wie Sie nicht etwa durch eine tarifvertragliche Beschäftigung 'gezwungen' werden, diese mit Feststellung "ist EM, und sei es nur teilweise" aufgeben zu müssen. Grundsätzlich sind Sie damit aus dem Arbeitsprozess draußen, sagt der Tarifvertrag, da haben Sie kein Mitspracherecht. Grundsätzlich sage ich: lieber arbeiten als Rente, von all den sozialen Randbedingungen einer Berufstätigkeit mal abgesehen. Und so sehen Sie es wohl auch - stellen Sie den EM-Antrag und versuchen Sie daneben wieder mit Arbeit auf die Beine zu kommen ! (Arbeitslos oder au krank ist für die Rentenversicherung kein Argument, diese Rente 'eher' anzuerkennen !) Gruß w.
Wolfgang Amadeusam 06.04.2009 | 22:05
Es ist nicht verboten, während der Antragsbearbeitung nach beantragter Erwerbsminderungsrente weiter zu arbeiten. Ob es taktisch geschickt ist, ist eine andere Frage, denn gewöhnlich beantragt man ja die Erwerbsminderungsrente deshalb, weil man seiner Meinung nach so krank ist, dass man gar nicht mehr arbeiten kann. Man muss sich deshalb genau überlegen, was man dem Arzt der Deutschen Rentenversicherung erzählt, weshalb es möglich ist, weiter zu arbeiten, obwohl man mit seinem Antrag eigentlich vorgibt, dass das nicht mehr möglich sei. Hinzukommt, dass - sollte die Rente bewilligt werden - die weiterausgeübte Beschäftigung je nach Höhe des Verdienstes zur Kürzung oder zum kompletten Wegfall der Rentenzahlung führen kann, denn neben einer vollen Erwerbsminderungsrente sind nur monatlich 400 Euro Nebenverdienst zulässig, so dass bestenfalls noch eine Teilrente gezahlt werden kann, wenn diese Grenze überschritten wird.
KSCam 07.04.2009 | 18:56
Ich glaube Sie sollten sich erst mal über Ihre Situation klar werden und darüber nachdenken, was Sie anstreben. Eine Rente, weil Sie nicht mehr arbeiten können oder eine Vollzeitarbeit? Stellen Sie sich mal vor, Sie werden an Ihrem 1. Arbeitstag zur ärztlichen Untersuchung geladen: Was sagen Sie dem Arzt, von dem Sie wollen, dass er Sie als erwerbsgemindert beurteilt? Was sagen Sie Ihrem Arbeitgeber, der eine Arbeitskraft benötigt und nun einen Mitarbeiter hat, der glaubt gar nicht arbeiten zu können (sonst hätte er sich den Rentenantrag ja sparen können)? Über was haben Sie in den 70 Wochen Ihrer Krankheit eigentlich nachgedacht?
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