Ja, Sie dürfen auch während eines Rentenantrages Vollzeit arbeiten. Allerdings wird der Rentenversicherungsträger genau prüfen, ob Sie zu Lasten Ihrer Gesundheit arbeiten und daher erwerbsgemindert sind, oder ob Erwerbsminderung nicht vorliegt. Da es sich hierbei um eine Ermessensentscheidung handelt und der von Ihnen angestrebte neue Arbeitsplatz noch gar nicht bekannt ist, kann hier in diesem Forum nicht abschließend geklärt werden, ob die Entscheidung im konkreten Einzelfall unterschiedlich ausfallen würde.
Allerdings verstehe ich Ihre Frage auch eher so, dass Sie auf jeden Fall wieder arbeiten möchten. Hat Ihr bisheriger Arbeitgeber eventuell die Möglichkeit Sie innerbetrieblich auf einen anderen Arbeitsplatz umzusetzen? Eventuell könnte durch einen Antrag auf Teilhabe am Arbeitsleben zumindest ein sogenannter Einarbeitungszuschuss gewährt werden, welcher es dem Arbeitgeber leichter machen würde diese Umsetzung vorzunehmen.