Hallo Claudia,
wenn Ihnen 2009 eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bewilligt wurde, dann sind Sie noch in der Lage 3-6 Stunden tgl. zu arbeiten. In diesem Zeitrahmen dürfen Sie arbeiten, ohne dass der Anspruch auf die Rente entfällt. Sie können natürlich auch weniger Stunden arbeiten.
Zusätzlich müssen Sie noch Hinzuverdienstgrenzen einhalten, die für Sie individuell ermittelt worden sind (siehe Anlage 19 in Ihrem Rentenbescheid). Wenn Sie Ihre bisherige Arbeitszeit reduzieren, gehe ich davon aus, dass sich Ihr Hinzuverdienst auch reduziert, so dass evtl. wieder die Rente zur Auszahlung kommt.
Beantwortet das Ihre Frage?