Die Mitarbeiter(innen) der Rentenversicherungsträger setzen sich natürlich nicht über geltendes Recht hinweg, es findet keine Rechtsbeugung (weder zugunsten der Versicherten, noch zugunsten der Versicherten) statt.
Interne Anweisungen hinsichtlich einer generellen Ablehnung von Erwerbsminderungsrenten, Quoten o.ä. gibt es selbstverständlich nicht.
Jeder Einzelfall bzw. Antrag wird anhand des geltenden Rechtes geprüft.
Die von Ihnen genannten Zahlen kann und will ich an dieser Stelle weder kontrollieren, noch kommentieren.
Das Widersprüche bzw. Klagen erfolgreich sind, kann vielfältige Gründe haben.
Es kann natürlich daran liegen, dass Fehler seitens der Sachbearbeitung gemacht wurden (was zwar nicht passieren sollte aber sicher nirgendwo ganz auszuschließen ist).
Das Widersprüche oder Klagen im Bereich der gesetzlichen Rentenversicherung erfolgreich sind, liegt aber nicht zuletzt(!) auch daran, dass sich Verschlechterungen, die sich erst im Laufe des Widerspruchs- und/oder Klageverfahrens ergeben, bei der Quote der "erfolgreichen" Widersprüche und Klagen niederschlagen. D.h.: Wenn die entsprechende Erwerbsminderung erst nach Erteilung des Ablehnungsbescheides eintritt, wird der Widerspruch oder die Klage nicht zurückgewiesen, weil zum Zeitpunkt der Erteilung des Ablehnungsbescheides noch keine Erwerbsminderung vorlag (der Bescheid in diesem Sinne somit eigentlich rechtmäßig war). Auch letztgenannte Fälle führen letztlich zu einer Rentengewährung und fließen somit auch in die von Ihnen genannte Statistik mit ein.