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Experten-Antwort

dass ich nicht lache …

von Machts Sinn18.11.2010 | 13:52
2124 Ansichten
16 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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[quote=145588] … Stab von erfahrenen Mitarbeitern, der die zu treffende Entscheidung sorgfältig vorbereitet. … Auch die für den Versicherten nicht angenehmen Entscheidungen (Ablehnungen) werden nicht im Interesse der Rentenversicherung getroffen, sondern auf der Grundlage des geltenden Rechtes. … Ich persönlich und alle anderen Mitarbeiter der Rentenversicherung haben dafür Verständnis, dass unter Umständen (z.B. bei älteren Menschen, die kaum eine Chance haben, noch einen passenden Arbeitsplatz zu finden, bei denen der Anspruch auf ALG I und/oder Krangengeld ausgelaufen ist...) eine EM-Rente die Sicherung des Lebensunterhaltes darstellen würde. Aber niemand kann sich über die bestehenden Gesetze hinwegsetzen. …
… liegt daran, dass es viel zu ernst ist und diese Beschönigungen zur Arbeitsweise der DRV absolut keine Basis haben: 1. jedem zweiten bis dritten Widerspruch wurde abgeholfen, 46 % der Widersprüche wurden zurückgewiesen 2. jeder 4. Widerspruchsbescheid wurde mit der Klage angefochten 3. jede 3. Klage hatte – zumindest teilweise – Erfolg Das zeigt doch, dass die DRV die geltend gemachten Ansprüche nicht sorgfältig prüft, sondern seit längerem großzügig ablehnt. Damit ist auch die Erhöhung des Renteneintrittsalters sowie die Tatsache zu erklären, dass sich die Erwerbstätigenquote der 60- bis 64-Jährigen in den letzten zehn Jahren fast verdoppelte. Von wegen: „auf der Grundlage des geltenden Rechtes“ und „niemand kann sich über die bestehenden Gesetze hinwegsetzen“. Frage an den Experten: was meinen Sie dazu? Gruß! Machts Sinn

Antworten vom Expertenteam

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Die Mitarbeiter(innen) der Rentenversicherungsträger setzen sich natürlich nicht über geltendes Recht hinweg, es findet keine Rechtsbeugung (weder zugunsten der Versicherten, noch zugunsten der Versicherten) statt.

Interne Anweisungen hinsichtlich einer generellen Ablehnung von Erwerbsminderungsrenten, Quoten o.ä. gibt es selbstverständlich nicht.

Jeder Einzelfall bzw. Antrag wird anhand des geltenden Rechtes geprüft.

Die von Ihnen genannten Zahlen kann und will ich an dieser Stelle weder kontrollieren, noch kommentieren.

Das Widersprüche bzw. Klagen erfolgreich sind, kann vielfältige Gründe haben.

Es kann natürlich daran liegen, dass Fehler seitens der Sachbearbeitung gemacht wurden (was zwar nicht passieren sollte aber sicher nirgendwo ganz auszuschließen ist).

Das Widersprüche oder Klagen im Bereich der gesetzlichen Rentenversicherung erfolgreich sind, liegt aber nicht zuletzt(!) auch daran, dass sich Verschlechterungen, die sich erst im Laufe des Widerspruchs- und/oder Klageverfahrens ergeben, bei der Quote der "erfolgreichen" Widersprüche und Klagen niederschlagen. D.h.: Wenn die entsprechende Erwerbsminderung erst nach Erteilung des Ablehnungsbescheides eintritt, wird der Widerspruch oder die Klage nicht zurückgewiesen, weil zum Zeitpunkt der Erteilung des Ablehnungsbescheides noch keine Erwerbsminderung vorlag (der Bescheid in diesem Sinne somit eigentlich rechtmäßig war). Auch letztgenannte Fälle führen letztlich zu einer Rentengewährung und fließen somit auch in die von Ihnen genannte Statistik mit ein.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Das Problem bei der Forderung, dass der Gutachter allein über die med. Voraussetzungen entscheiden dürfte ist das, dass nicht selten mehrere Fachgebiete bewertet werden müssen und der einzelne Gutachter eines speziellen med. Fachbereiches die anderen med. Gebiete nicht ausreichend beurteilen kann. Bei den Fällen, bei denen mehr als ein med. Fachgebiet gewürdigt werden muß, kann es zudem auch vorkommen, dass ein Fachbereich allein für sich genommen keine Erwerbsminderungsrente rechtfertigen würde, sondern dies ggf. nur in der Gesamtschau in Frage kommt.

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14 Antworten

RFn am 18.11.2010 | 15:46
Statistiken müssen auch verifiziert werden. Hier ein Beispiel, warum es so viele stattgegebene Widersprüche gibt: Im Oktober jedes Jahres werden alle versicherungspflichtigen Selbständigen, die eine einkommensgerechte Beitragsentrichtung tätigen, mit einem Vordruck zur Einsendung des letzten Einkommenssteuerbescheides bis zu einem bestimmten Termin aufgefordert. Wenn seit dem letzten Jahr noch kein neuer Einkommenssteurebescheid erteilt wurde, braucht auf dem Vordruck nur ein Kreuz in einem vorgegebenem Feld gemacht und der Vordruck unterschrieben zurückgeschickt werden. Im Versicherungskonto erfolgt dann eine entsprechende Kennzeichnung, und es bleibt bis zur Vorlage eines neuen Steuerbescheides bei der bisherigen monatlichen Beitragshöhe. Liegt ein neuer Steuerbescheid vor, genügt die Einsendung einer Kopie, und die neue Beitragshöhe wird festgelegt. Und jetzt kommt es: Viele Selbständige vergessen/versäumen aus unterschiedlichsten Gründen den Termin. Nach dem Terminablauf wird automatisch bei allen Selbständigen, die diesen Termin nicht eingehalten haben, mit einem Bescheid die Beitragshöhe auf den Regelbeitrag geändert. Dann werden die Leute wach, legen Widerspruch ein und legen die geforderten Nachweise bei. Dann wird die Beitragshöhe natürlich geändert, damit rein formal dem Widerspruch stattgegeben. Allein dadurch fallen jedes Jahr einige zehntausend stattgegebene Widersprüche an, die aber nicht durch Verschulden der Rentenversicherung entstanden sind.
Blattam 18.11.2010 | 16:10
Normalerweise müßte der Arzt ( Gutachter ) alleine über einen Rentenantrag entscheiden können,denn er ist der Experte wenn es um die medizinischen Voraussetzungen geht. Das irgend welche Laien im Anschluß die Entscheidung treffen, finde ich auch nicht in Ordnung. Gleichzeitig frage ich mich aber, wie der Arzt an Hand von diesen für mich lächerlichen Untersuchungen zu einem Ergebnis kommt. Viel wichtiger wäre doch ein vieraugengespräch mit dem Antragsteller. Ich weiß aber das diese Untersuchung immer im Beisein einer dritten Person statt findet, und somit aus Scham vieles verschwiegen wird. Möglicherweise ist das auch gewollt.
Onkel Ottoam 18.11.2010 | 23:57
Wer wirklich erwerbsunfähig ist,der bekommt auch seine Rente. Wer "glaubt"er wäre erwerbsunfähig und dessen Rentenantrag abgelehnt wird, der motzt über die Entscheidungen der DRV. Die Welt ist ja so ungerecht!
Machts Sinnam 19.11.2010 | 16:29
... hat sich aber nur aufgespielt - dabei ist soviel Agression doch gar nicht gut
RFn am 19.11.2010 | 17:09
Dieses Forum soll den Usern von ihre-vorsorge.de schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum und keine Bühne für politische Meinungsäußerungen - vor allem dann nicht, wenn andere Teilnehmer des Forums beleidigt werden. ------------------------------------------------------------- Der VdK hat sein Forum am 01.11.2010 geschlossen, weil es zunehmend von einer Handvoll Teilnehmer nur als Quasselmöglichkeit missbraucht wurde. Nun sieht es aus, als ob mindestens einer dieser Teilnehmer auf dieses Forum ausgewichen ist, hier sein Unwesen weitertreibt und das Anliegen dieses Forums entweder bewusst oder wegen geistiger Unreife negiert.
Jetzt aber mal ganz ehrlicham 18.11.2010 | 14:18
… Stab von erfahrenen Mitarbeitern, der die zu treffende Entscheidung sorgfältig vorbereitet. … Auch die für den Versicherten nicht angenehmen Entscheidungen (Ablehnungen) werden nicht im Interesse der Rentenversicherung getroffen, sondern auf der Grundlage des geltenden Rechtes. … Ich persönlich und alle anderen Mitarbeiter der Rentenversicherung haben dafür Verständnis, dass unter Umständen (z.B. bei älteren Menschen, die kaum eine Chance haben, noch einen passenden Arbeitsplatz zu finden, bei denen der Anspruch auf ALG I und/oder Krangengeld ausgelaufen ist...) eine EM-Rente die Sicherung des Lebensunterhaltes darstellen würde. Aber niemand kann sich über die bestehenden Gesetze hinwegsetzen. …
… liegt daran, dass es viel zu ernst ist und diese Beschönigungen zur Arbeitsweise der DRV absolut keine Basis haben: 1. jedem zweiten bis dritten Widerspruch wurde abgeholfen, 46 % der Widersprüche wurden zurückgewiesen 2. jeder 4. Widerspruchsbescheid wurde mit der Klage angefochten 3. jede 3. Klage hatte – zumindest teilweise – Erfolg Das zeigt doch, dass die DRV die geltend gemachten Ansprüche nicht sorgfältig prüft, sondern seit längerem großzügig ablehnt. Damit ist auch die Erhöhung des Renteneintrittsalters sowie die Tatsache zu erklären, dass sich die Erwerbstätigenquote der 60- bis 64-Jährigen in den letzten zehn Jahren fast verdoppelte. Von wegen: „auf der Grundlage des geltenden Rechtes“ und „niemand kann sich über die bestehenden Gesetze hinwegsetzen“. Frage an den Experten: was meinen Sie dazu? Gruß! Machts Sinn
ALso jetzt mal ganz ehrlich, was sollen denn die Experten in dieses Forum dazu sagen. Was erwarten sie bitte??? Denken doch auch sie mal ein bisschen nach, versuchen sie es doch zumindest. Wie sie vielleicht sehen und lesen können, ist dies keine Plattform für politische Diskussionen. Sthet auch, für alle die lesen können, auf der Seite geschrieben. Das Forum hier soll Usern helfen, die Fragen zu Ihrer persönlichen Situation haben. Und es dient nicht dazu irgendwelchen total verbitterten Menschen noch Wasser auf Ihre Mühlen zu schütten. Das tut die BILD Zeitung jeden Tag. Kaufen sie sich die, und geilen sich daran auf.
Machts Sinnam 18.11.2010 | 14:51
Zitat von Jetzt aber mal ganz ehrlich anzeigen
Jetzt aber mal ganz ehrlich schrieb

… Stab von erfahrenen Mitarbeitern, der die zu treffende Entscheidung sorgfältig vorbereitet. … Auch die für den Versicherten nicht angenehmen Entscheidungen (Ablehnungen) werden nicht im Interesse der Rentenversicherung getroffen, sondern auf der Grundlage des geltenden Rechtes. … Ich persönlich und alle anderen Mitarbeiter der Rentenversicherung haben dafür Verständnis, dass unter Umständen (z.B. bei älteren Menschen, die kaum eine Chance haben, noch einen passenden Arbeitsplatz zu finden, bei denen der Anspruch auf ALG I und/oder Krangengeld ausgelaufen ist...) eine EM-Rente die Sicherung des Lebensunterhaltes darstellen würde. Aber niemand kann sich über die bestehenden Gesetze hinwegsetzen. …[/quote]

… liegt daran, dass es viel zu ernst ist und diese Beschönigungen zur Arbeitsweise der DRV absolut keine Basis haben:

1. jedem zweiten bis dritten Widerspruch wurde abgeholfen, 46 % der Widersprüche wurden zurückgewiesen

2. jeder 4. Widerspruchsbescheid wurde mit der Klage angefochten

3. jede 3. Klage hatte – zumindest teilweise – Erfolg

Das zeigt doch, dass die DRV die geltend gemachten Ansprüche nicht sorgfältig prüft, sondern seit längerem großzügig ablehnt. Damit ist auch die Erhöhung des Renteneintrittsalters sowie die Tatsache zu erklären, dass sich die Erwerbstätigenquote der 60- bis 64-Jährigen in den letzten zehn Jahren fast verdoppelte.

Von wegen: „auf der Grundlage des geltenden Rechtes“ und „niemand kann sich über die bestehenden Gesetze hinwegsetzen“.

Frage an den Experten: was meinen Sie dazu?

Gruß!

Machts Sinn

[/quote]

ALso jetzt mal ganz ehrlich, was sollen denn die Experten in dieses Forum dazu sagen. Was erwarten sie bitte???

Denken doch auch sie mal ein bisschen nach, versuchen sie es doch zumindest.

Wie sie vielleicht sehen und lesen können, ist dies keine Plattform für politische Diskussionen. Sthet auch, für alle die lesen können, auf der Seite geschrieben.

Das Forum hier soll Usern helfen, die Fragen zu Ihrer persönlichen Situation haben.

Und es dient nicht dazu irgendwelchen total verbitterten Menschen noch Wasser auf Ihre Mühlen zu schütten.

Das tut die BILD Zeitung jeden Tag.

Kaufen sie sich die, und geilen sich daran auf.

Es geht doch! Und es gehört dazu, „total verbitterten Menschen“ zu sagen, dass so manche negative Entscheidung der DRV noch korrigiert werden kann. Jetzt aber mal ganz ehrlich: was ist daran so schlecht?
Rupertam 18.11.2010 | 15:14
… was sollen denn die Experten in dieses Forum dazu sagen. … Das Forum hier soll Usern helfen, die Fragen zu Ihrer persönlichen Situation haben. Und es dient nicht dazu irgendwelchen total verbitterten Menschen noch Wasser auf Ihre Mühlen zu schütten …
Es geht doch! Und es gehört dazu, „total verbitterten Menschen“ zu sagen, dass so manche negative Entscheidung der DRV noch korrigiert werden kann. Jetzt aber mal ganz ehrlich: was ist daran so schlecht?
Der Sinn meiner Aussage war, das das Forum nicht als Hetzinstrument dienen soll. Und solche Beiträge dienen nur negativer Stimmungsmache. Jeder der halbwegs intelligent ist, weiss das er bei einer Ablehnung Widerspruch einlegen sollte. Und wenn er dann die Rente erhält, umso besser. Ich bin generell jemand, der es verabscheut, wenn hier solch eine Hetze veranstaltet wird. Sie sind halt generell jemand, der gerne hetzt, und sich bei so etwas gefällt. Was hilft es der Versicherten X, deren Rente, trotz Krebsleidens abgelehnt wurde, wenn Sie sich hier aufprusten ,und mit irgendwelchen Statistiken um sich schmeissen?? Es hilft Ihnen, sie erhalten Ihre Bestätigung. Nur darum geht es nicht , in diesem Forum. Holen sie sich diese, irgendwo anders.
Onkel Ottoam 18.11.2010 | 17:10
Sie sind halt generell jemand, der gerne hetzt, und sich bei so etwas gefällt. ... Es hilft Ihnen, sie erhalten Ihre Bestätigung
Hallo Rupert o d e r Jetzt aber mal ganz ehrlich, wie viele Nicks verwenden Sie denn? Und was haben Ihre Äußerungen mit der Sache - statt mit Ihnen - zu tun? Gruß! Machts Sinn
Mein Gott Herr Machts Sinn,bleiben Sie doch in Ihren Jammerforen,wie Elo etc.statt hier das Forum zu vermüllen.
Machts Sinnam 18.11.2010 | 18:19
Hallo Onkel Otto, wer weiß, dass bei der DRV im Jahr 2008 insgesamt 256 paritätisch besetzte Widerspruchsausschüsse zu 4.244 Sitzungen zusammen kamen und bei 94.238 entschiedenen Fällen nur 368 Widersprüchen zum teilweisen oder ganzen Erfolg verhalfen, kann sich vorstellen, wie die Fälle „abgenickt“ werden: pro Sitzung durchschnittlich rund 22 Entscheidungen, eine Abhilfe nur in jeder zwölften Sitzung bzw. in jedem 256. Fall – ein riesiges Potential für Einsparmaßnahmen bei Sitzungsgeldern, Fahrkosten … ! Solche Gremien sind schlicht überflüssig und die paritätische Besetzung mit Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertretern ist in Wirklichkeit nur Augenwischerei! Drei weitere Zahlen aus dem Geschäftsbericht: Im Rahmen der Rechtsverfolgung durch die Antragsteller hat die DRV Bund 2008 insgesamt 8,8 Millionen ausgegeben, 2,3 Millionen Euro für verlorene Widerspruchsverfahren (§ 63 SGB X) und 6,5 Millionen Euro für verlorene Klageverfahren. Auch das ist kein Jammern, das sind Fakten - damit muss "man" umgehen. Gruß! Machts Sinn
zeldaam 18.11.2010 | 23:12
bleiben Sie doch in Ihren Jammerforen
Hallo Onkel Otto, wer weiß, dass bei der DRV im Jahr 2008 insgesamt 256 paritätisch besetzte Widerspruchsausschüsse zu 4.244 Sitzungen zusammen kamen und bei 94.238 entschiedenen Fällen nur 368 Widersprüchen zum teilweisen oder ganzen Erfolg verhalfen, kann sich vorstellen, wie die Fälle „abgenickt“ werden: pro Sitzung durchschnittlich rund 22 Entscheidungen, eine Abhilfe nur in jeder zwölften Sitzung bzw. in jedem 256. Fall – ein riesiges Potential für Einsparmaßnahmen bei Sitzungsgeldern, Fahrkosten … ! Solche Gremien sind schlicht überflüssig und die paritätische Besetzung mit Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertretern ist in Wirklichkeit nur Augenwischerei! Drei weitere Zahlen aus dem Geschäftsbericht: Im Rahmen der Rechtsverfolgung durch die Antragsteller hat die DRV Bund 2008 insgesamt 8,8 Millionen ausgegeben, 2,3 Millionen Euro für verlorene Widerspruchsverfahren (§ 63 SGB X) und 6,5 Millionen Euro für verlorene Klageverfahren. Auch das ist kein Jammern, das sind Fakten - damit muss "man" umgehen. Gruß! Machts Sinn
Hallo , diese Fakten / Zahlen sollten Sie dann aber auch belegen und insbesondere entsprechend interpretieren, siehe diesen Thread : https://www.ihre-vorsorge.de/index.php?id=326&tx_typo3forum_… MfG zelda
Machts Sinnam 19.11.2010 | 00:07
Zitat von zelda anzeigen
Hallo Zelda, hier die Zitate aus den Geschäftsberichten 2008: „Widerspruchsverfahren Im Berichtsjahr fiel die Zahl der eingegangenen Widersprüche auf unter 194 000. Insgesamt wurden über 203 000 Widersprüche erledigt. Davon war in 70 375 Fällen eine Abhilfe auf der Verwaltungsebene möglich. Nach Klärung der Rechtslage mit den Betroffenen wurden 42 308 Widersprüche einvernehmlich abgeschlossen. Ist eine Erledigung des Widerspruches nicht im Rahmen des Verwaltungsverfahrens möglich, entscheiden die Widerspruchsausschüsse der Zentralen Widerspruchsstelle (vergleiche auch Abschnitt Selbstverwaltung, Seite 73). Wie am Ende des Vorjahres waren 256 Wider-spruchsausschüsse tätig. Sie kamen zu 4 244 Sitzungen zusammen und entschieden über 94 238 Fälle. In 368 Fällen hatte der Widerspruch Erfolg (teilweise oder volle Stattgabe). 92 817 Widersprüche wurden zurückgewiesen. … Im Rahmen der Rechtsverfolgung hatte die Deutsche Rentenversicherung Bund 8,8 Millionen Euro zu zahlen. Darunter waren 2,3 Millionen Euro für erfolgreiche Widerspruchsverfahren (§ 63 SGB X) zu erstatten. Die Kosten der Sozialgerichtsverfahren beliefen sich auf 6,5 Millionen Euro.“ 2009: „Widerspruchsverfahren Die Zahl der eingegangenen Widersprüche fiel auf unter 180 000. Insgesamt wurden über 182 000 Widersprüche erledigt. Davon war in 64 824 Fällen eine Abhilfe auf der Verwaltungsebene möglich. Nach Klärung der Rechtslage mit den Betroffenen wurden 37 958 Widersprüche einvernehmlich abgeschlossen. Ist eine Erledigung des Widerspruchs nicht im Rahmen des Verwaltungsverfahrens möglich, entscheiden die Widerspruchsausschüsse der Zentralen Widerspruchsstelle (vergleiche auch Abschnitt Selbstverwaltung Seite 65). Wie am Ende des Vorjahres waren 256 Widerspruchsausschüsse tätig. Sie kamen zu 3 938 Sitzungen zusammen und entschieden über 84 747 Fälle. Davon konnte in 4 110 Fällen teilweise oder volle Abhilfe geschaffen werden. 79 691 Widersprüche wurden zurückgewiesen. Siehe auch Seite 171. … Im Rahmen der Rechtsverfolgung hatte die Deutsche Rentenversicherung Bund 8,1 Millionen Euro zu zahlen. Darunter waren 2,0 Millionen Euro für erfolgreiche Widerspruchsverfahren zu erstatten. Die Kosten der Sozialgerichtsverfahren beliefen sich auf 6,1 Millionen Euro.“ Hier liegen die Abhilfen durch die Widerspruchsausschüsse / Widerspruchsstelle bei 368 im Jahr 2008 und bei 4 110 im Jahr 2009, während sie in der Übersicht auf Seite 171 des Geschäftsberichtes 2009 mit 935 für 2008 und 1 053 für 2009 angegeben ist. Offensichtlich stimmt da nix – kein Wunder, dass die früheren Informationen von der DRV ausgeblendet wurden. Deswegen liegt es zunächst an ihr, hier Klarheit zu schaffen! Gruß! Machts Sinn
Sandmännchenam 19.11.2010 | 11:44
diese Fakten / Zahlen sollten Sie dann aber auch belegen
Hallo Zelda, hier die Zitate aus den Geschäftsberichten 2008: „Widerspruchsverfahren Im Berichtsjahr fiel die Zahl der eingegangenen Widersprüche auf unter 194 000. Insgesamt wurden über 203 000 Widersprüche erledigt. Davon war in 70 375 Fällen eine Abhilfe auf der Verwaltungsebene möglich. Nach Klärung der Rechtslage mit den Betroffenen wurden 42 308 Widersprüche einvernehmlich abgeschlossen. Ist eine Erledigung des Widerspruches nicht im Rahmen des Verwaltungsverfahrens möglich, entscheiden die Widerspruchsausschüsse der Zentralen Widerspruchsstelle (vergleiche auch Abschnitt Selbstverwaltung, Seite 73). Wie am Ende des Vorjahres waren 256 Wider-spruchsausschüsse tätig. Sie kamen zu 4 244 Sitzungen zusammen und entschieden über 94 238 Fälle. In 368 Fällen hatte der Widerspruch Erfolg (teilweise oder volle Stattgabe). 92 817 Widersprüche wurden zurückgewiesen. … Im Rahmen der Rechtsverfolgung hatte die Deutsche Rentenversicherung Bund 8,8 Millionen Euro zu zahlen. Darunter waren 2,3 Millionen Euro für erfolgreiche Widerspruchsverfahren (§ 63 SGB X) zu erstatten. Die Kosten der Sozialgerichtsverfahren beliefen sich auf 6,5 Millionen Euro.“ 2009: „Widerspruchsverfahren Die Zahl der eingegangenen Widersprüche fiel auf unter 180 000. Insgesamt wurden über 182 000 Widersprüche erledigt. Davon war in 64 824 Fällen eine Abhilfe auf der Verwaltungsebene möglich. Nach Klärung der Rechtslage mit den Betroffenen wurden 37 958 Widersprüche einvernehmlich abgeschlossen. Ist eine Erledigung des Widerspruchs nicht im Rahmen des Verwaltungsverfahrens möglich, entscheiden die Widerspruchsausschüsse der Zentralen Widerspruchsstelle (vergleiche auch Abschnitt Selbstverwaltung Seite 65). Wie am Ende des Vorjahres waren 256 Widerspruchsausschüsse tätig. Sie kamen zu 3 938 Sitzungen zusammen und entschieden über 84 747 Fälle. Davon konnte in 4 110 Fällen teilweise oder volle Abhilfe geschaffen werden. 79 691 Widersprüche wurden zurückgewiesen. Siehe auch Seite 171. … Im Rahmen der Rechtsverfolgung hatte die Deutsche Rentenversicherung Bund 8,1 Millionen Euro zu zahlen. Darunter waren 2,0 Millionen Euro für erfolgreiche Widerspruchsverfahren zu erstatten. Die Kosten der Sozialgerichtsverfahren beliefen sich auf 6,1 Millionen Euro.“ Hier liegen die Abhilfen durch die Widerspruchsausschüsse / Widerspruchsstelle bei 368 im Jahr 2008 und bei 4 110 im Jahr 2009, während sie in der Übersicht auf Seite 171 des Geschäftsberichtes 2009 mit 935 für 2008 und 1 053 für 2009 angegeben ist. Offensichtlich stimmt da nix – kein Wunder, dass die früheren Informationen von der DRV ausgeblendet wurden. Deswegen liegt es zunächst an ihr, hier Klarheit zu schaffen! Gruß! Machts Sinn
...Sinn würde machen, wenn sie nachts schlafen würden, als dieses Forum mit dem immer und immer wieder gleichen Müll,und immer gleichen Statistiken vollzumüllen. Würde es Ihnen vieleicht helfen, wenn alle Teilnehmer nun einmal schreiben, was sie doch für ein toller Typ sind?? Hören sie mit dem Schwachsinn dann auf??Ich denke, dann würde jedert sofort anfangen, sie zu loben, wie toll sie sind. Ich versuche mal Ihnen den Sinn dieses Forums zu erklären. Hans Dieter stellt eine Frage, wann er frühestens die Altersrente beantragen kann. Er arbeitet seit 1957. User Meike weiss die Antwort und beantwortet Ihm die Frage. Na, verstanden??? Das Forum soll nicht Ihrem Ego dienen. Das sie verbittert sind, steht zweifelsfrei fest. Ich denke ein Termin bei einem Psychologen wäre hier doch angebracht, damit sie lernen mit Ihrer Verbitterung umzuhehen, damit zu leben. Sonst entstehen daras Agressionen, und damit ist doch keinem geholfen. Also, trauen sie sich. Sie müssen sich nicht schämen, oder Angst haben. Es wird Ihnen geholfen.
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