Hallo, Thomas333,
als Mitarbeiterin der Deutschen Rentenversicherung unterliegt auch Ihre Nachbarin den Bestimmungen des Datenschutzes. Ob diese nun tatsächlich Zugriff auf persönliche Daten von Ihnen hat kann hier nicht ausgeschlossen werden. Grundsätzlich ist es von Aufgabe und Funktion des Mitarbeiters abhängig, in wieweit Daten eingesehen werden können. Nach Ihrer Schilderung scheint die Nachbarin bei der DRV Hessen beschäftigt zu sein – Sie erhalten allerdings Ihre Rente von der DRV Bund.
Dieser Umstand führt dazu, dass – immer voraus gesetzt die Nachbarin interessiert sich überhaupt für Ihre persönlichen Daten – die Daten nur von ganz wenigen Mitarbeitern (z.B. Berater der Auskunfts- und Beratungsstellen) eingesehen werden können. Verschafft sich ein Berater Überblick in einem „fremden“ Konto, wird dies im Versicherungskonto des Versicherten dokumentiert. Die Daten, welche nach der Anforderung dem Mitarbeiter zur Verfügung stehen, ermöglichen dann immer noch keinen Zugriff auf ärztliche Unterlagen bzw. Befunde.
Die Digitalisierung schreitet in allen Dienststellen der Regionalträger bzw. den Bundesträgern unterschiedlich voran. Es ist durchaus möglich, dass Ihre Akte bereits digitalisiert ist. Dies ist allerdings kein Freibrief dafür, dass alle Mitarbeiter der DRV Zugriff auf diese Akte haben. Hier gelten ebenfalls dieselben Datenschutzbestimmungen für die Mitarbeiter. Die Datenschutzbestimmungen können bei der DRV auch persönlich von Ihnen eingesehen werden. Sie können auch nachfragen, ob Ihr Rentenversicherungskonto von anderen Dienststellen angefordert worden ist.
Wir wünschen Ihnen – auch in Zeiten vieler weltweiter Datenschutzaffären – dass Sie Vertrauen in diese Regelungen der DRV haben. Ein Missbrauch kann allerdings nie ausgeschlossen werden. Diese Garantie können auch wir Ihnen nicht geben. Allerdings wird penibel dafür Sorge getragen, dass die Bestimmungen eingehalten werden.