Hallo Nachzahler,
Sie können bei Ihrer zuständigen DRV anrufen, um den Nachweis zu erhalten oder das online verfügbare Kontaktformular benutzen, um den Nachweis der Beitragszahlung anzufordern:
https://www.eservice-drv.de/SelfServiceWeb/
unten auf der Seite ist das Kontaktformular.
Im Übrigen gilt - trotz bevorzugtem Datenübermittlungsverfahren - der Grundsatz der 'Glaubhaftmachung' auch beim Finanzamt. Das heißt, mit Vorlage des Schreibens der DRV, das Sie seinerzeit erhalten haben, um überhaupt freiwillige Beiträge einzubezahlen, und der dazu passenden Kontobelastung muss das FA den Betrag auch anerkennen.
Viel Erfolg!