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Experten-Antwort

Datenübermittlung zu freiwilligen RV-Beiträgen an Finanzamt beantragen

von Nachzahler14.07.2020 | 16:06
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6 Antworten

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Hallo Experten-Team, da zu den freiwillig geleisteten RV-Beiträgen (Nachzahlung für 1 Monat Hausmann sowie Aufstockungsbeträge für Minijob) keine elektronische Meldung von der RV an das Finanzamt erfolgte, kann das Finanzamt die geleisteten Zahlungen nicht als Altersvorsorgeaufwendungen anerkennen. Um die dafür notwendige elektronische Übermittlung anzustoßen, muss nach Aussage des FA bei der RV ein entsprechender Antrag gestellt werden. Jedoch habe ich online keinen Antrag dazu gefunden. Können Sie mir helfen? Gerne auch mit weiterführenden Infos zu dem Vorgang - insbesondere falls es ein solches Formular nicht gibt oder dieses nicht das geeignete Mittel für den vorliegenden Fall ist. Vielen Dank bereits vorab und Grüße vom Nachzahler

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Nachzahler,

grundsätzlich sind die Beiträge steuerlich absetzbar. Als Nachweis ist eine Bescheinigung der DRV über die gezahlten Beiträge ausreichend. Bitte setzen Sie sich telefonisch mit der zuständigen Sachbearbeitung beim Finanzamt in Verbindung.

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5 Antworten

Siehe hieram 14.07.2020 | 18:06
Hallo Nachzahler, Sie können bei Ihrer zuständigen DRV anrufen, um den Nachweis zu erhalten oder das online verfügbare Kontaktformular benutzen, um den Nachweis der Beitragszahlung anzufordern: https://www.eservice-drv.de/SelfServiceWeb/ unten auf der Seite ist das Kontaktformular. Im Übrigen gilt - trotz bevorzugtem Datenübermittlungsverfahren - der Grundsatz der 'Glaubhaftmachung' auch beim Finanzamt. Das heißt, mit Vorlage des Schreibens der DRV, das Sie seinerzeit erhalten haben, um überhaupt freiwillige Beiträge einzubezahlen, und der dazu passenden Kontobelastung muss das FA den Betrag auch anerkennen. Viel Erfolg!
Nachzahleram 14.07.2020 | 22:00
Hallo 'Siehe hier' vielen Dank für die Info - die Nachweise zu den geleisteten Zahlungen liegen dem FA bereist vor - trotzdem wurden die geleisteten Zahlungen bisher nicht als Altersvorsorgeaufwand berücksichtigt. Ich werde zu dem bereits laufenden Einspruch nochmal mit der Sachbearbeiterin beim FA telefonieren und die glaubhafte Darlegung herausstellen. Gibt es darüber hinaus eine Möglichkeit die RV dazu zu bewegen, die elektronische Datenübermittlung an das FA zu komplettieren?
Fritzam 15.07.2020 | 08:22
Hallo, leider gibt es (noch?) keine Grundlage zur elektronischen Übermittlung von Beitragszahlungen zur RV an das FA. Gemeldet werden nur Auszahlungen (Renten und Beitragserstattungen) Es ist lediglich geregelt, dass bei Einzahlungen die erwähnten Beitragsbescheinigungen auszustellen sind (§ 9 RV-BZV). Deshalb müssen Sie die Beitragszahlungen dem FA manuell nachweisen wie "Siehe hier" schon geschrieben hatte. Beste Grüße!
Blonderam 15.07.2020 | 15:49
Zitat von Siehe hier anzeigen
Stimmt. Das FA kann laut IV C3 - S 2221/16/10001 : 004, DOK 2017/0392623 "Einkommenssteuerliche Behandlungen von Vorsorgeaufwendungen" Nachzahlungen ablehnen siehe hierzu Punkt 1.1.1 Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung Rz 1-5 Seite 5 z.B. Art der Beitragszahlung: freiwillige Zahlungen zum Ausgleich einer Rentenminderung (bei vorzeitiger ...), §187a SGB VI Nachweis durch: 1. Lohnsteuerbescheinigung oder 2. Beitragsbescheinigung des Rentenversicherungsträgers War bei mir auch der Fall. Beitragsbescheinigung kam später als Einreichung der Steuerunterlagen ... Nachzahlung vom FA nicht anerkannt, Einspruch eingelegt, Beitragsbescheinigung von der DRV später nachgereicht, Einzahlung vom FA dann anerkannt. Gruß Blonder
suchenwiam 15.07.2020 | 19:12
Ich habe 2018-20 freiwillige Beiträge geleistet, um Abschläge bei vorgezogener Rente für langjährig Versicherte (35J.) auszugleichen. Und zur Sicherheit Überweisungsquittungen ausdrucken lassen. Bestätigung der DRV Bund für die Einzahlungen kam jeweils einige Wochen später per Post. (Darin steht jedoch nur "es wurden Beiträge eingezahlt", hätte auch ein Erbonkel sein können...) Die Beiträge habe ich in der Steuererklärung angegeben. Für 2019 und 2019 forderte das Finanzamt Belege an. Mit den eingereichten Überweisungsquittungen (zum Beleg, dass ich gezahlt habe) und DRV-Bestätigungen (zum Beleg, dass die Zahlungen eingegangen und gebucht sind) war es zufrieden, und hat entsprechend satte Steuererstattungen bescheinigt (rund 25..30% der Beiträge).
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