Hallo Bella,
die Bestimmung des Leistungsfalles einer Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit ist sehr individuell auf den Antragsteller abgestimmt. Sollte sich aus einer vorher durchgeführten Rehabilitationsmaßnahme ergeben, dass der Antragsteller erwerbsgemindert ist, würde ggf. das Antragsdatum des Rehabilitationsantrages als Leistungsfall zugrunde gelegt. Hierbei spielt die Art der Erkrankung eine Rolle. Wurde die Erwerbsminderung beispielsweise durch einen Unfall herbeigeführt, wäre es überwiegend wahrscheinlich, dass der Beginn der Arbeitsunfähigkeit oder der Tag des Unfalles zugrunde gelegt wird.
Bei einer länger vorliegenden Krankheit ist es oftmals schwierig, genau festzulegen ab wann die Erkrankung genau vorgelegen hat. Hier kann auch der Antrag auf eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit als Leistungsfall herangezogen werden.