Hallo Rosi,
im Rentenbescheid ist stets das Datum des Rentenbeginns angegeben. Das ist der Tag, ab dem Sie Anspruch auf die Rente haben. Aufgrund der Bearbeitungszeit, insbesondere bei Erwerbsminderungsrenten, kann der tatsächliche Zahlungsbeginn zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen. Auf einem Erstbescheid ist daher - zusätzlich zum Rentenbeginn - der Beginn der Zahlung sowie der Nachzahlungszeitraum angegeben.
Viele Grüße, Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung