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Dauer der Erstattung von Rentenversicherungsbeiträgen

von Max123404.01.2023 | 12:20
656 Ansichten
9 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Hallo zusammen, ich habe heute den Antrag auf Erstattung meiner Rentenversicherungsbeiträge (Antrag V0900) bei der DRV Landshut abgegeben, da ich mittlerweile Beamter auf Lebenszeit bin und davor knapp 58 Monate in der freien Wirtschaft tätig war. Die 24 Monate Wartezeit sind längst abgelaufen. Wie lange wird die Bearbeitung in etwa dauern? Also wann kann ich mit der Erstattung rechnen? Danke im Voraus!

9 Antworten

Eksperteam 04.01.2023 | 12:22
Spätestens Weihnachten 2023 werden Sie das Geld haben.
DRVam 04.01.2023 | 12:29
Leider sind keine Hellseher hier im Forum vertreten. Sollten Sie ohne die Zahlung in eine finanzielle Notlage geraten (Ironie), müssen Sie sich direkt an Ihren zuständigen Rententräger wenden und um eine schnelle Bearbeitung bitten. Sollte es aber ohne die vorzeitige Zahlung gehen, können bis zur Auszahlung durchaus 2 bis 3 Monate ins Land gehen und das auch nur, wenn alle erforderlichen Angaben von Ihnen gemacht und alle Unterlagen eingereicht wurden.
Königam 04.01.2023 | 12:46
Das ist nur eine verständliche Reaktion auf eine dämliche Frage. Im Übrigen hat @DRV korrekt geantwortet. Und das solche Leute wie Sie dann auch noch Beamte sind, spricht dann ja auch für sich. Sie werden auch noch von Ihrem hohen Roß herunterkommen.
Max1234am 04.01.2023 | 12:42
Dass man hier solch dämliche Antworten bekommt, spricht sehr für das Forum. Betrachten sie das Thema für geschlossen.
Jonnyam 04.01.2023 | 12:38
Die Frage hätten Sie doch besser heute Vormittag direkt beim Abgeben stellen können. Wahrscheinlich ist der Mitarbeiter aber direkt zum Sachbearbeiter gelaufen und hat erwähnt, dass es besonders eilig sei, weil ein Beamtenkollege sonst Sozialhilfe in Anspruch nehmen müsse.
Max1234am 04.01.2023 | 12:49
Dass man hier solch dämliche Antworten bekommt, spricht sehr für das Forum. Betrachten sie das Thema für geschlossen.
Das ist nur eine verständliche Reaktion auf eine dämliche Frage. Im Übrigen hat @DRV korrekt geantwortet. Und das solche Leute wie Sie dann auch noch Beamte sind, spricht dann ja auch für sich. Sie werden auch noch von Ihrem hohen Roß herunterkommen.
Von welchem hohen Ross denn bitte? Meine Frage war doch weder vorwurfsvoll, noch sonstiges? Das war eine ganz normale, sachliche Frage, wann ich MEIN Geld erhalte, welches ICH einbezahlt habe und welches MIR zusteht? Ich verstehe das Problem nicht.
Zaram 04.01.2023 | 13:02
Zitat von Max1234 anzeigenausblenden
Das ist nur eine verständliche Reaktion auf eine dämliche Frage. Im Übrigen hat @DRV korrekt geantwortet. Und das solche Leute wie Sie dann auch noch Beamte sind, spricht dann ja auch für sich. Sie werden auch noch von Ihrem hohen Roß herunterkommen.
Von welchem hohen Ross denn bitte? Meine Frage war doch weder vorwurfsvoll, noch sonstiges? Das war eine ganz normale, sachliche Frage, wann ich MEIN Geld erhalte, welches ICH einbezahlt habe und welches MIR zusteht? Ich verstehe das Problem nicht.
Wer soll denn das hier beantworten können? Am ehesten dann doch die aufnehmende Stelle.
Oh Mannam 04.01.2023 | 13:27
Zitat von Zar anzeigenausblenden
Dass man hier solch dämliche Antworten bekommt, spricht sehr für das Forum. Betrachten sie das Thema für geschlossen.
Das ist nur eine verständliche Reaktion auf eine dämliche Frage. Im Übrigen hat @DRV korrekt geantwortet. Und das solche Leute wie Sie dann auch noch Beamte sind, spricht dann ja auch für sich. Sie werden auch noch von Ihrem hohen Roß herunterkommen.
Von welchem hohen Ross denn bitte? Meine Frage war doch weder vorwurfsvoll, noch sonstiges? Das war eine ganz normale, sachliche Frage, wann ich MEIN Geld erhalte, welches ICH einbezahlt habe und welches MIR zusteht? Ich verstehe das Problem nicht.
Wer soll denn das hier beantworten können? Am ehesten dann doch die aufnehmende Stelle.
Dass ein Beamter das nicht versteht, spricht ja Bände! Wehe unserer zukünftigen Gesellschaft.
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