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Dauer des Fachschulstudiums

von ExStudent21.02.2008 | 08:01
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8 Antworten

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Ich habe eine Ingenieurschule in Dresden besucht. In meinem SV-Ausweis ist von der Schule eingetragen Beginn 15.09.1965 Ende 15.08.1965 Vor dem Studium ist vom Betrieb als Ende der Tätigkeit eingetragen : 16.10.1965 und als Neubeginn als Vermessungsingeneur nach dem Studium: 22.08.1968 In meinem Rentenverlauf steht: 01.01.65 - 14.09.65 Pflichtbeitragszeit 15.09.65 - 30.09.65 Fachschulausbildung 01.10.65 - 30.09.65 Fachschulausbildung 22.08.68 - 21.12.68 Pflichtbeitragszeit Ich habe das Studium verspätet begonnen in Abstimmung mit meinem Betrieb und der Fachschule. Die Zeit bis zum 16.10.65 ist Pflichtbeitragszeit. Der Eintrag der Fachschule ist deshalb falsch. Meine Ingenierurkunde trägt das Datum 26.07.68. Dieses Datum wird von der DRV als Ende der Fachschule fixiert. Im SV-Ausweis ist das Studiumende aber 15.08.1965. Bis dahin bekam ich Stipendium und war ensprechend meinem Studienvertrag ein STUDENT. Wir mußten damals noch Ernteeinsätze u.a. ableisten. Normalerweise begann man am 1. September zu arbeiten. Ich habe aber am 22.08.68 mit der Arbeit begonnen. Nun habe ich im Zeitraum 27.7.68 bis 21.08.68 eine Lücke, die eigentlich nach damaligem DDR-Recht aber keine ist.

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Fachschulausbildungen können bei Vorliegen weiterer Voraussetzungen bis zum letzten Prüfungstag rentenrechtlich berücksichtigt werden. Es ist unerheblich, zu welchem Zeitpunkt das Prüfungszeugnis ausgehändigt wurde oder wann das Schuljahr beendet war. Die Zeit vom 27.7.68 bis 21.08.68 ist nicht rentenrechtlich relevant.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Bitte beschreiben Sie den Sachverhalt Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger. Ich gehe davon aus, dass Ihr Versicherungsverlauf (Beginn der Fachschule) korrigiert wird.

6 Antworten

Sebaam 21.02.2008 | 12:45
Anrechnungszeiten für Studienzeiten werden immer bis zum Datum der Prüfung anerkannt, wenn eine solche abgelegt wurde.
Sebaam 21.02.2008 | 14:14
Übrigens macht es auch nicht so viel aus, da sowohl der Juli mit einer Anrechnungszeit belegt ist als auch der August mit einer Beitragszeit. Einziger "Nachteil" ist, dass der August so keine beitragsgeminderte Zeit ist. Und auch dies würde sich nur dann positiv auswirken, wenn im August "wenig" Entgelt erzielt wurde.
jensam 21.02.2008 | 14:44
fragen Sie doch mal HKDD zu dem thema, oder sind sie es gar selbst?? ;-)
Happyam 21.02.2008 | 14:48
"Nun habe ich im Zeitraum 27.7.68 bis 21.08.68 eine Lücke, die eigentlich nach damaligem DDR-Recht aber keine ist". Lieber Ex-Student, entschuldigen Sie bitte aber... auch mir fehlt meine Anrechnungszeit der Schulausbildung zwischen dem 16. und 17.Lj. obwohl diese Zeit "damals" noch als anrechenbar gezählt wurde. Und mir wurde auch "damals" gesagt, dass ich mit 65 die Altersrente ohne Kürzung erhalten werde. Bitte kommen Sie hier nicht mit irgendeinem "damaligen" DDR-Recht! Grüße Happy
Happy (nochmal)am 21.02.2008 | 14:53
wie SEBA schon geschrieben hat, ist diese "angebliche" Lücke ja keine. Da bereits durch "angebrochene" Monate belegt. Gruß Happy
ExStudentam 21.02.2008 | 16:17
Danke für die Antworten zum Ende des Studiums. Ich habe gelernt, was dazu im SV-Ausweis steht wird ignoriert (bis 15.8.68). Beim Studienbeginn scheint es aber wieder anders zu sein. Da wird die Bescheinigung der Fachschule (15.9.65) statt dem richtigen Datum 16.10.65 (auch das steht im SV-Ausweis) benutzt. Ich war damals ein nach-imatrikulierter, weil ein anderer abgesprungen war und habe deshalb das Studium ca. 6 Wochen später begonnen. Es müsste der Oktober noch ein (beitragsgeschmälerter) Beitragsmonat sein und kein Fachschulstudium (nur teilweise).
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