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Experten-Antwort

Dauer EMR Antrag

von Katharina01.06.2018 | 16:18
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17 Antworten

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Wie lange dauert es bis zum Bescheid, wenn die DRV das Gutachten vorliegen hat? Das Gutachten war wohl letzte Woche bei der DRV, wie lange muss ich jetzt noch max. mal warten bis zum Bescheid?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Katharina,

leider kann ich die Frage im Rahmen dieses Forums auch nicht beantworten. Das hängt wirklich vom individuellen Einzelfall ab. Dem Beitrag von Otto ist daher aus meiner Sicht grundsätzlich zuzustimmen. Den „Gang zur Wahrsagerin“ würde ich aber ersetzen mit einer „Rücksprache bei Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger zu gegebener Zeit“.

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16 Antworten

Onkel Ottoam 01.06.2018 | 16:43
Das kann Ihnen kein Mensch beantworten, da jeder Fall vollkommen individuell ist. Vielleicht benötigt die DRV zur Entscheidung weitere Gutachten, vielleicht fehlen noch irgendwelche Unterlagen? Es kann auch innerhalb von 4 Wochen der Bescheid kommen, was eher selten wäre, es kann aber auch ein paar Monate dauern. Vielleicht schickt man sie vorher noch erst in eine Reha, da das Prinzip lautet: Reha vor Rente. Wenn es Ihnen auf den Nägeln brennt können Sie ja auch eine Wahrsagerin aufsuchen.
Schorscham 01.06.2018 | 19:48
Von Antragsstellung bis zur ersten Rentenzahlung vergingen in meinem Fall ziemlich genau zwei Jahre, weil sich die DRV-Mitarbeiter erst einmal von einer SG-Richterin erklären lassen mussten, wie man sozialmedizinische Gutachten ließt und korrekt interpretiert. MfG
Katharinaam 01.06.2018 | 20:02
Wie lange dauert es bis zum Bescheid, wenn die DRV das Gutachten vorliegen hat? Das Gutachten war wohl letzte Woche bei der DRV, wie lange muss ich jetzt noch max. mal warten bis zum Bescheid?
Von Antragsstellung bis zur ersten Rentenzahlung vergingen in meinem Fall ziemlich genau zwei Jahre, weil sich die DRV-Mitarbeiter erst einmal von einer SG-Richterin erklären lassen mussten, wie man sozialmedizinische Gutachten ließt und korrekt interpretiert. MfG
So was in der Art befürchte ich, das Gutachten ist eindeutig unter 3h, und an alle Schlauen hier, die doofe Antworten schreiben, es liegt mir vor, weil ich das direkt nach dem GA Termin bei der DRV angefordert habe.
wusste mal wasam 01.06.2018 | 21:42
hi, ich glaube das kann hier keiner sagen! Ich bin im Oktober letzten Jahres mit unter 3h entlassen worden, musste zu keinem Gutachter und der Bescheid ist immer noch nicht da. Ich rufe da alle 14 Tage an und erhalte die gleiche Antwort: "Ich versehe das mit eilt sehr und der Bescheid kommt!" .....irgend wann mal vielleicht....
Marco am 02.06.2018 | 00:48
Ich habe Anfang April einen Antrag auf EM Rente gestellt, auf Nachfrage wie lang das wohl alles insgesamt dauernd wird kam nur ein müdes Lächeln vom Berater und die Antwort mindestens 6 Monate eher Ende des Jahres. Gibt wohl viel zu tun.
Torsten St.am 02.06.2018 | 07:37
Nachdem ich beim Gutachter war und dieser seine Stellungnahme zur DRV geschickt hat vergingen gerade mal 14 Tage bis zum positiven Rentenbescheid.
Hans Huberam 02.06.2018 | 08:07
Wie lange dauert es bis zum Bescheid, wenn die DRV das Gutachten vorliegen hat? Das Gutachten war wohl letzte Woche bei der DRV, wie lange muss ich jetzt noch max. mal warten bis zum Bescheid?
Von Antragsstellung bis zur ersten Rentenzahlung vergingen in meinem Fall ziemlich genau zwei Jahre, weil sich die DRV-Mitarbeiter erst einmal von einer SG-Richterin erklären lassen mussten, wie man sozialmedizinische Gutachten ließt und korrekt interpretiert. MfG
Von Antragstellung bis zur ersten Rentenzahlung vergingen in meinen Fall ziemlich genau 2 Monate und 8 Tage. Es reichten bei mir meine Krankenhausunterlagen und Bericht Anschlussheilbehandlung bei der DRV. Die Mitarbeiter bei der DRV erkannten mein Krankheitsbild korrekt und kamen deshalb zum Ergebnis das bei mir eine EMR bewilligt werden soll. MfG
Hans Huberam 02.06.2018 | 13:00
Von Antragstellung bis zur ersten Rentenzahlung vergingen in meinen Fall ziemlich genau 2 Monate und 8 Tage. Es reichten bei mir meine Krankenhausunterlagen und Bericht Anschlussheilbehandlung bei der DRV. Die Mitarbeiter bei der DRV erkannten mein Krankheitsbild korrekt und kamen deshalb zum Ergebnis das bei mir eine EMR bewilligt werden soll. MfG
Vermutlich ließen diese psychiatrischen Gutachten keine Fehlinterpretationen zu. Kein DRV-Sachbearbeiter will schuld sein, wenn sich ein psychisch kranker Mensch etwas antut, weil seine Rente nicht bewilligt wurde. Freundliche Grüße Rentenprüfdienst
Tut mir für Sie leid, aber bei mir war die Psyche nicht der Grund sondern die EMR bekam ich leider wegen physischen massiven Beschwerden. Das leider deshalb weil mein Leben durch die Operationen mich auch im Alltag sehr behindern und auch meinen Bauch sehr verunstalteten. In dem Fall ohne freundliche Grüße
RA Corneliusam 02.06.2018 | 14:09
Zitat von Hans Huber anzeigen
Von Antragsstellung bis zur ersten Rentenzahlung vergingen in meinem Fall ziemlich genau zwei Jahre, weil sich die DRV-Mitarbeiter erst einmal von einer SG-Richterin erklären lassen mussten, wie man sozialmedizinische Gutachten ließt und korrekt interpretiert. MfG
Von Antragstellung bis zur ersten Rentenzahlung vergingen in meinen Fall ziemlich genau 2 Monate und 8 Tage. Es reichten bei mir meine Krankenhausunterlagen und Bericht Anschlussheilbehandlung bei der DRV. Die Mitarbeiter bei der DRV erkannten mein Krankheitsbild korrekt und kamen deshalb zum Ergebnis das bei mir eine EMR bewilligt werden soll. MfG
Natürlich gibt es Fälle, die dermaßen eindeutig sind, dass selbst die Dümmsten der Dummen keine volle Erwerbsminderung leugnen können. Dann dauert es noch nicht einmal zwei Monate, bis der Rentenbescheid erlassen wird. Sehr häufig kommt es aber auch vor, dass medizinische Gutachten und sozialmedizinische Leistungsbeurteilungen unterschiedlich gedeutet werden, vor allem dann, wenn es um die Frage geht, ob jemand mit den festgestellten Einschränkungen bis unter sechs Stunden oder sechs Stunden und mehr arbeiten kann. Bei Anträgen auf Rente wegen Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit gab es in der Vergangenheit immer wieder unterschiedliche Ansichten bezüglich der Zumutbarkeit diverser Verweisungsberufe, die Gerichtsentscheidungen erforderlich machten und somit erst Jahre später entschieden wurden. Je nach Fallgestaltung kann über einen EM-Rentenantrag also binnen weniger Tage aber auch erst nach mehreren Jahren entschieden werden. Dazwischen ist ALLES möglich und daher sind Spekulationen unsinnig.
Monika Joscham 02.06.2018 | 18:52
@ RA Cornelius Sie haben grundsätzlich recht aber bei einer längerfristigen und ordentlich dokumentierten psychischen Erkrankung sind die Chancen auf relativ unkomplizierte, schnelle und positive Entscheidung sehr hoch. Nicht zu vergleichen mit „Rücken“ und Co.
Carnefexam 03.06.2018 | 08:32
@ RA Cornelius Sie haben grundsätzlich recht aber bei einer längerfristigen und ordentlich dokumentierten psychischen Erkrankung sind die Chancen auf relativ unkomplizierte, schnelle und positive Entscheidung sehr hoch. Nicht zu vergleichen mit „Rücken“ und Co.
Was kaum ein Außenstehender weiß ist, daß die DRV-SBs Zielvorgaben erfüllen müssen ! Genauso wie JobCenter-SBs regelmäßig bestimmte Sanktions-Quoten erfüllen müssen, dürfen die DRV-SBs nur eine begrenzte Anzal EU-Anträge durchwinken. Damit soll bezweckt werden, daß viele Betroffene ihre Anträge zurück ziehen und dann den JobCentern zugeführt werden können, die dann wiederum ihre Klientel mit billigen Ein-€URO-Sklaven versorgen können ! Das ganze nennt sich dann AGENDA 2010 ! Würg....
Die DRV hat mir auch einen Arschtritt verpasst und zwar in ganz anderer Hinsicht. Dieser Gutachter hat mich mit seiner Einschätzung wie ein Stück Abfall auf den Müllhaufen der Arbeitsmarktpolitik abgeladen. Der Kerl behauptete doch tatsächlich, das ich keine drei Stunden am Tag nicht einmal Straßen kehren könne oder nicht einmal Eintrittskarten kontrollieren könnte. Den Zeitpunkt des Eintrittes des Versicherungsfalles hat der Gutachter so gelegt, das es 35 Monate in den letzten 60 Monaten waren. Die Folgen dessen sind ja wohl allen bekannt: Keine EM-Rente sondern Sozialfall mit Grundsicherungsbezug. Aber ich lasse mir nichts gefallen, diese gutachterliche Aktion konnte ich nicht unbeantwortet lassen. Es hat eine Zeit gedauert, bis ich einen Vollzeitjob bei einer Leihfirma als Reinigungskraft fand. Mein Einsatzgebiet war das Dienstgebäude der für mich zuständigen DRV-Stelle. Der Gutachter durfte dann viele Monate lang zusehen, das auch Ärzte keine unfehlbaren Überväter sind. Ich vergesse nie, wie er mich das erste mal sah und seine Kinnlade runterklappte, sowie sein ungläubiger Blick. Nach einiger Zeit trat der Gutachter dann zu mir und sagte mir offen: " Herr ...., ich habe mich in Ihrem Fall geirrt, ich meinte, Sie könnten nicht mehr erwerbstätig sein, aber Sie haben mich eines besseren belehrt.". Ich war hochzufrieden und wir beide gaben uns die Hand. Daran sieht man, das auch Gutachter nur Menschen sind und sich irren können. Man nennt meine Aktion auch: " Tätiger Beweis der vorhandenen Erwerbstätigkeit". Denn jammern und fluchen ändert nichts, sondern nur eigener Hände Arbeit. Nur eines gefällt mir nicht, die ganzen eigenwilligen Ratgeber in den verschiedenen Foren, die meinen, das man froh und glücklich sein muss, das man Grundsicherung hat und nie mehr arbeiten muss. Ist es denn so schön, vom Steuerzahler ausgehalten zu werden und so auf der faulen Haut zu liegen? Mir passt sowas nicht. Diejenigen, die nicht mehr können--kein Problem. Diejenigen, die nicht wollen aber könnten---großes Problem! Mit freundlichen Grüßen Carnefex
Ludwigam 01.12.2018 | 14:27
Mal ganz aktuelle Werte : Stand 01.12.2018 RV = Knappschaft Krank seit 01.02.1018 Reha 06.2018 Antrag EMR 05.11.2018 Untersuchung von Rentenversicherung 19.11.2018 Rente wurde heute 01.12.2018 voll Bewilligt rückwirkend vom 01.02.2018 Schnell ,Sauber ...voll Zufrieden Ich war voll Baff wegen der Schnelligkeit
Claudiaam 02.12.2018 | 11:46
Der Regelfall sind 3-6 Monate. Bei mir zb : krank Januar, Reha April, Antrag Mai, Bewilligt Oktober ( Rückwirkend zum August) erste Regelzahlung 30.11. Das ist so ziemlich „Standard“ wenn alles glatt läuft. Geht aber auch schneller/ langsamer. Wenn dein Gutachtertermin im Oktober war würde ich so ( grobe Richtung auch wegen Feiertage) im April mit einem Bescheid rechnen. Klar gibt es genügend, wo es schneller ging, aber das ist oft nur die Ausnahme bei ganz klaren Fällen ( zb hochgradig Krebs oder so)
Avaya am 10.12.2018 | 13:02
Zitat von RA Cornelius anzeigen
RA Cornelius schrieb

Von Antragsstellung bis zur ersten Rentenzahlung vergingen in meinem Fall ziemlich genau zwei Jahre, weil sich die DRV-Mitarbeiter erst einmal von einer SG-Richterin erklären lassen mussten, wie man sozialmedizinische Gutachten ließt und korrekt interpretiert.

MfG[/quote]

Von Antragstellung bis zur ersten Rentenzahlung vergingen in meinen Fall ziemlich genau 2 Monate und 8 Tage.

Es reichten bei mir meine Krankenhausunterlagen und Bericht Anschlussheilbehandlung bei der DRV.

Die Mitarbeiter bei der DRV erkannten mein Krankheitsbild korrekt und kamen deshalb zum Ergebnis das bei mir eine EMR bewilligt werden soll.

MfG

[/quote]

Natürlich gibt es Fälle, die dermaßen eindeutig sind, dass selbst die Dümmsten der Dummen keine volle Erwerbsminderung leugnen können.

Dann dauert es noch nicht einmal zwei Monate, bis der Rentenbescheid erlassen wird.

Sehr häufig kommt es aber auch vor, dass medizinische Gutachten und sozialmedizinische Leistungsbeurteilungen unterschiedlich gedeutet werden, vor allem dann, wenn es um die Frage geht, ob jemand mit den festgestellten Einschränkungen bis unter sechs Stunden oder sechs Stunden und mehr arbeiten kann.

Bei Anträgen auf Rente wegen Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit gab es in der Vergangenheit immer wieder unterschiedliche Ansichten bezüglich der Zumutbarkeit diverser Verweisungsberufe, die Gerichtsentscheidungen erforderlich machten und somit erst Jahre später entschieden wurden.

Je nach Fallgestaltung kann über einen EM-Rentenantrag also binnen weniger Tage aber auch erst nach mehreren Jahren entschieden werden.

Dazwischen ist ALLES möglich und daher sind Spekulationen unsinnig.

Je nach Fallgestaltung kann über einen EM-Rentenantrag also binnen weniger Tage aber auch erst nach mehreren Jahren entschieden werden. Dazwischen ist ALLES möglich und daher sind Spekulationen unsinnig.
Manch einer wird Verstandnis haben oder auch direkt wissen und verstehen das bei der DRV auch nur Menschen hinter stecken und keine Maschinen -- allerdings, wie bei mir der fall - aufgrund der Psyche seit über 2 1/2 jahren krankgeschrieben psy, klinik - med, reha - psychotherap. behandlung (45 h + verlängerungsantrag) etc.. gutachten(feststellung vorerst unter 3 Stunden) Fazit antragsstellung auf teilerwerbsminderungsrente jeder hat seine probleme - aber psychisch kann im gegensatz zum physischen - kann jede noch so kleine sache den zustand drastisch beeinflussen. --- eine ungewisse wartezeit bis es endlcih geschafft ist und ich zb endlcih keine Briefe oder termine (von AOK/AfA/DRV o.ä. ) mehr als problem in der therapiestunde anspreche und damit wertevolle Therapiesitzungen verschwende -- macht all das was man so oder so schon als gesundheitliche beeinträchtigung mit sich rumträgt -- wirklich absolut nicht besser !!! mich personlich zerfrisst das! was den zustand nur wieder weiter verschlechtert hat dennoch weis ich, ihr macht auch nur euren job und freut euch wie JEDER andere auch auf den ersehnten feierabend um endlich nach hause zu kommen :D
W*lgangam 10.12.2018 | 20:38
Zitat von Avaya anzeigen
Hallo Avaya, natürlich freut sich jede/r, nach 'Feierabend' endlich den Bürojob zu verlassen/nach Hause zu kommen. Aber, damit ist die 'Arbeit' nicht be-/vollendet ...der nächste Tag holt einen auch mit den 'Altfällen' ein, die offenen, die unerledigten Anträge, welche Entscheidung ist die richtige - und 'Mitgefühl' ist dabei die falsche Wahl für jeden Antrag. Die 'richtige' Entscheidung, auch wenn länger dauert/gefühlt falsch ist/einen zerfrisst - dafür gibts die Möglichkeit, dagegen anzugehen ...sicher, das zermürbt. Wo Menschen entscheiden, werden Fehler gemacht/korrigiert, wenn es denn so ist ...Zweifel sind natürlich auch weiterhin erlaubt. Bleiben Sie dran - UND beschäftigen Sie den 'richtigen' Rechtsbeistand mit Ihrer Problemlösung. Aber, auch der ist kein Magier über dem Gesetz/richterlichen Entscheidungen... Gruß w.
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