Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
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die Dauer der Maßnahme liegt im Regelfall zwischen wenigen Wochen und ca. sechs Monaten, wenn dies im Anschluss an eine längere Erkrankung vorübergehend nach ärztlicher Feststellung zur Wiedereingliederung in den Arbeitsprozess geboten ist.
Zur Klärung der von der Sachbearbeiterin getätigten Aussage sollten Sie dort nochmals dort nachharken um eine Erklärung für die Aussage zu erhalten.
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