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dauerhafte teilweise Erwerbsminderungsrente erweitert auf volle

von Marc05.12.2007 | 09:29
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Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Sehr geehrte Experten Ich bin 49 Jahre alt, 80% schwerbehindert und beziehe seit 1,5 Jahren eine unbefristete teilweise Erwerbsminderungsrente laengstens bis zum 65 Lebensjahr. Jetzt verschlechterte sich mein Gesundheitszutand durch eine neu dazugekommene Krankheit(Krebs), sodass ich jetzt die volle Erwerbsminderungsrente bekomme, befristet bis 2009. Meine Frage waere, wenn sich mein Gesundheitszustand bzgl der neu hinzugekommenen Krankheit bis dahin wieder bessert, ob dann aber meine vorher anerkannte teilweise dauerhafte Erwerbsminderungsrente wieder weitergezahlt wird, ohne ein neues Beantragungsverfahren durchlaufen zu muessen. Bei der dauerhaften teiweisen Erwerbsminderungsrente wurde vorher festgestellt, dass keine Aussicht auf Besserung des Gesundheitszustandes besteht, sondern dieser sich nur verschlechtern kann. Vielen Dank fuer Ihre Antworten. MfG Marc

9 Antworten

Egbertam 05.12.2007 | 10:04
Hallo Marc, Erwerbsminderungsrenten werden nur noch zeitlich befristet gewährt. Auch wenn eine Besserung ausgeschlossen ist, wirst du in aller Regel nur mit einer Klage etwas erreichen und dies kostet viel Kraft. Selbst bei unbefristeter voller EM-Rente findet in gewisser Regelmäßigkeit eine Überprüfung durch die Rentenversicherung statt. Wenn die RV nicht mehr überprüft, ist es schlecht um einen bestellt. Mit deiner vollen unbefristeten EM-Rente bist du allerdings in einer wesentlich besseren Rechtsposition. Hier muss dir die Rentenversicherung ggf. eine wesentliche Besserung deiner Erkrankung(en) nachweisen, was bei deinem geschilderten Krankheitsbild nicht einfach sein wird. Eines ist jedoch klar, der Rentenversicherungsträger hat das Recht, zu jeder Zeit deinen Gesundheitszustand überprüfen zu lassen; eigentlich bis zur Gewährung der regulären Altersrente. Ein gut gemeinter Rat: Halte Kontakt zu deinen Ärzten, kümmere dich um deine Gesundheit und grübel nicht über Dinge nach, die du sowieso nicht beeinflussen kannst. Auch wenn es dir mit erst 49 Jahren sehr schwerfällt. Die besten Wünsche
Marcam 05.12.2007 | 10:49
Vielen Dank fuer Euere schnellen Antworten. Fuer den z.Z laufenden Kampf gegen den Krebs ist mir jetzt wohler und fuehle mich dadurch gestaerkt, wo ich weiss, dass mir nach Ablauf meiner befristeten vollen Rente, mir wenigstens meine teilweise dann bleibt und ich mir deshalb fuer dann keine grossen Existenzsorgen machen muss. Liebe Gruesse Marc
nikolausam 05.12.2007 | 11:37
was heißt wenn die rentenanstalt nicht mehr überprüft ist es schlecht um einen bestellt?
osterhaseam 05.12.2007 | 17:37
.........dann sitzt man querschnittsgelähmt im Rollstuhl, ist arm- und beinamputiert und obendrein noch taub und blind !
Egbertam 05.12.2007 | 17:32
Das soll heißen: Die Rentenanstalt überprüft in aller Regel nicht mehr, wenn eine Krankheit so schwerwiegend ist, dass ein Ableben mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit in Kürze zu erwarten ist. Das war natürlich sarkastisch gemeint !
Egertam 05.12.2007 | 17:52
..... du hast es richtig verstanden !
Rosannaam 06.12.2007 | 10:39
EM-Renten sind ja grundsätzlich befristet zu zahlen (§ 102 Abs. 2 SGB VI); die Dauerrente wird nur ausnahmsweise gezahlt, wenn es aufgrund schwerwiegender medizinischer Gründe unwahrscheinlich ist, dass die EM behoben werden kann. Wird aber einmal eine volle EM-Rente auf Dauer gezahlt, weil das Leistungsvermögen unter 3 Stunden gesunken ist, und der Arzt der RV eine Besserung des Gesundheitszustandes für unwahrscheinlich hält, erfolgt IN DER REGEL keine Kontrolle mehr. Es sei denn, es wird eine Beschäftigung aufgenommen (wegen Überprüfung der Einkommensanrechnung wird dann natürlich kontrolliert) oder, wie es auch schon mal vorkommt, dass der Bezieher der vollen EM-Rente eine Beschäftigung von über 3 Std. tgl. aufnimmt. In diesem Fall ist vom RV-Träger zu prüfen, ob sich das LV evtl. gebessert hat und ob die volle EM-Rente auf Dauer noch zusteht. Keine Regel ohne Ausnahme. Ich möchte deshalb noch anmerken, dass natürlich auch Kontrollen durchgeführt werden können. Die Ärzte können nicht immer 100 %ig abschätzen, ob sich der Gesundheitszustand im Lauf der Zeit nicht doch noch bessert, geben im Gutachten dann an, dass eine Besserung unwahrscheinlich ist, nach Ablauf einer gewissen Frist aber eine Kontrolle erfolgen sollte. So ist MEINE Erfahrung aus der Praxis, muss sich nicht mit anderen decken.
Maureram 06.12.2007 | 19:17
Marc, ich wünsche ihnen ihre volle ARBEITSKRAFT zurück, sodass sie noch knapp 29jahre als arbeitnehmer geniessen können. Schönen Nikilausabend Maurer
Stefanam 08.12.2007 | 19:32
Die Rentenkontrolle (wenn es sich um eine Dauerrente handelt) wird bei jeder Deutschen Rentenversicherung anders gehandhabt. Es gibt REntenversicherungsträger die bei Dauerrente keine routinemäßigen Kontrollen durchführen.
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