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Dauerkrank bei Übergang von Aktiv- in Phassivphase

von doeringu05.05.2010 | 19:47
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3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, folgende Situation. Wärend der Aktivphase ist eine Erkrankung eingetreten, die eine Arbeitsunfähigkeit bis zum Beginn der Passivphase nach sich zieht (Krankheit > 6 Wochen). Eine Nacharbeiten ist nicht notwendig, da der Vertrag dieses ausschließt. Kann im Krankenstand von der Aktiv- in die Passivphase gewechselt werden? Bzw. mit Beginn der Passivphase würde keine Krankmeldung mehr an Arbeitgeber und Krankenkasse ergehen. Danke

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Letztlich ist hier keine Frage gestellt, die das Rentenrecht betrifft. Fragen zu Arbeitverhältnissen in Altersteilzeitarbeit sind Fragen nach dem Arbeitsrecht. Die Rentenversicherung kommt erst dann ins Spiel, wenn die Altersteilzeitarbeit der Grund für den Rentenbezug sein soll, oder wenn durch Abschluss eines Altersteilzeitarbeitsvertrages das Vertrauen in bestehende rentenrechtliche Regelungen geschützt wird.

In diesen Fällen stellt sich immer die Frage: Ist Altersteilzeitarbeit vereinbart im Sinne der §§ 2 und 3 Abs. 1 Nr. 1 Altersteilzeitgesetz?

Um einen Altersrentenanspruch "wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit" geltend machen zu können, müssen mindestens 24 Monate Altersteilzeitarbeit in diesem Sinne vorhanden sein, im Blockmodell 12 Monate Vollzeitarbeit und 12 Monate Freistellungsphase. Rechnerisch hat man dann die Arbeitszeit während 24 Monaten auf die Hälfte reduziert.

In Ihrem Fall also speziell aus rentenrechtlicher Sicht zu antworten ist gar nicht möglich, weil die Eckdaten nicht vorliegen. Was zumindest gesagt werden kann, ist Folgendes: Wenn Sie in der Freistellungsphase krank werden, haben Sie von der Krankenversicherung keine Geldleistung zu erwarten, denn der Arbeitgeber zahlt ja nach Vertrag das Geld aus, für das Sie bereits in der Arbeitsphase "vorgearbeitet" haben. Dann dürfte aus diesem Grunde auch keine Krankmeldung mehr erforderlich sein.

Aber wie gesagt: Die geltenden Verträge, die Arbeitnehmer und Arbeitgeber geschlossen haben, geben Auskunft darüber, was arbeitsvertraglich zu tun und zu lassen ist.

Sind die oben beschriebenen 24 Kalendermonate gefährdet oder habe Sie Fragen zu rentenrechtlichen Auswirkungen, wenden Sie sich bitte an einen unserer Versichertenältesten / Versichertenberater oder an eine unserer Auskunfts- und Beratungsstellen, um eine persönliche Beratung anhand Ihres Versicherungskontos zu ermöglichen.

Um eine Beratungsstelle in Wohnortnähe zu finden, können Sie auf der Seite www.ihre-vorsorge.de das Feld Beratungsstellen auswählen und dort Ihre Postleitzahl oder den Namen Ihres Wohnortes eingeben.

2 Antworten

Wolfgangam 05.05.2010 | 20:59
Hallo doeringu, es gibt ATZ-Verträge, die beinhalten tatsächlich eine Klausel, die es dem Arbeitgeber ins freie Ermessen stellt, Sie schon während der gesamten aktiven Phase von der Arbeitsleistung freizustellen (unter Fortzahlung der Entgelte, Aufstockungsbeträge natürlich). In diesem Fall sehe ich die Vorgaben des Altersteilzeitgesetztes (ATG) erfüllt (Sie wollen die halbe Arbeitszeit leisten, AG verzichtet und zahlt trotzdem). Was mich an Ihrem Fall stört, ist die Arbeitsunfähigkeit in der aktivem Phase (Sie können gar nicht die halbe Arbeitszeit leisten) und die damit verbundene Krankengeldzahlung - als unmittelbarer Nachweis, dass die halbe Arbeitszeit nicht erreicht wurde. Damit ist eine wichtige Rentenvoraussetzung nicht erreicht (ATZ im Sinne des ATG liegt nicht vor mangels nicht erreichter halber Arbeitszeit). Ich sehe das aber nur laienhaft. Sie sollten sich bei der DRV dahingehend unter Vorlage des ATZ-Vertrages absichern. Es sei denn, Experten-Rat weiß mehr ... Gruß w.
doeringuam 06.05.2010 | 12:24
Danke für die Antworten. Ich habe jedoch den Eindruck das meine Frage nicht richtig angekommen ist. Der Alterteilzeitvertrag geht grundsätzich über 7 Jahre mit 3,5 Jahren Aktiv- und 3,5 Jahren Passivphase (Blockmodel). Nach gut 3 Jahren der Aktivphase ist der Krankenstand eingetreten. Diese Situation wird bis zum Beginn der eigentlichen Passivphase andauern. Nacharbeit der Krankzeit ist nicht notwendig, somit wird sich auch nicht der Beginn der Passivphase verschieben. Das besondere in meinem Fall ist wohl die Tatsache, dass zum Übergangszeitpunkt von aktiv zu passiv ein Dauerkrankzustand vorliegt. Meine Frage ist. Kennt jemand eine vergleichbare Situation bzw. sind evtl. Regelungen bekannt die ein Vorgehen beim Übergang von Aktiv- zu Passivphase im Dauerkrankzustand beschreiben? Danke.
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