Letztlich ist hier keine Frage gestellt, die das Rentenrecht betrifft. Fragen zu Arbeitverhältnissen in Altersteilzeitarbeit sind Fragen nach dem Arbeitsrecht. Die Rentenversicherung kommt erst dann ins Spiel, wenn die Altersteilzeitarbeit der Grund für den Rentenbezug sein soll, oder wenn durch Abschluss eines Altersteilzeitarbeitsvertrages das Vertrauen in bestehende rentenrechtliche Regelungen geschützt wird.
In diesen Fällen stellt sich immer die Frage: Ist Altersteilzeitarbeit vereinbart im Sinne der §§ 2 und 3 Abs. 1 Nr. 1 Altersteilzeitgesetz?
Um einen Altersrentenanspruch "wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit" geltend machen zu können, müssen mindestens 24 Monate Altersteilzeitarbeit in diesem Sinne vorhanden sein, im Blockmodell 12 Monate Vollzeitarbeit und 12 Monate Freistellungsphase. Rechnerisch hat man dann die Arbeitszeit während 24 Monaten auf die Hälfte reduziert.
In Ihrem Fall also speziell aus rentenrechtlicher Sicht zu antworten ist gar nicht möglich, weil die Eckdaten nicht vorliegen. Was zumindest gesagt werden kann, ist Folgendes: Wenn Sie in der Freistellungsphase krank werden, haben Sie von der Krankenversicherung keine Geldleistung zu erwarten, denn der Arbeitgeber zahlt ja nach Vertrag das Geld aus, für das Sie bereits in der Arbeitsphase "vorgearbeitet" haben. Dann dürfte aus diesem Grunde auch keine Krankmeldung mehr erforderlich sein.
Aber wie gesagt: Die geltenden Verträge, die Arbeitnehmer und Arbeitgeber geschlossen haben, geben Auskunft darüber, was arbeitsvertraglich zu tun und zu lassen ist.
Sind die oben beschriebenen 24 Kalendermonate gefährdet oder habe Sie Fragen zu rentenrechtlichen Auswirkungen, wenden Sie sich bitte an einen unserer Versichertenältesten / Versichertenberater oder an eine unserer Auskunfts- und Beratungsstellen, um eine persönliche Beratung anhand Ihres Versicherungskontos zu ermöglichen.
Um eine Beratungsstelle in Wohnortnähe zu finden, können Sie auf der Seite www.ihre-vorsorge.de das Feld Beratungsstellen auswählen und dort Ihre Postleitzahl oder den Namen Ihres Wohnortes eingeben.