Hallo Wald12,
auch bei einer Dauerrente können die medizinischen Voraussetzungen jederzeit vom Rentenversicherungsträger überprüft werden. Hierzu werden sie vom Rentenversicherungsträger angeschrieben und füllen dann eine sogenannte Selbstauskunft aus. Der Rentenversicherungsträger prüft im Einzelfall, ob Ihre Angaben in der Selbstauskunft für eine weitere Entscheidung ausreichen oder ob noch ein weiteres Gutachten erstellt wird.