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Experten-Antwort

Dauert Rehaantritt zu lange?

von Martina17.02.2020 | 10:30
243 Ansichten
8 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo! Folgende Situation, so kurz wie möglich: Ich bin seit dem 07.10. 2019 krank geschrieben. Die Diagnose ist psychosomatisch, da dies die Folge meiner vielen Krankheiten ist. Die Krankenkasse forderte mich auf, einen Rehaantrag zu stellen. Die Reha wurde von der Rentenversicherung direkt genehmigt, auch meine Wunschklinik, die einen Aufenthalt mit Hund erlaubt, was laut meinem Psychologen sehr wichtig ist und auf dem Rehaantrag von mir mit vermerkt wurde. Laut Klinik ist der Antritt ohne Hund im April möglich, mit Hund aber erst im August. Jetzt meine Frage: Kann die Krankenkasse oder Rentenkasse jetzt nachträglich verlangen, in eine andere Klinik zu gehen aufgrund der langen Wartezeit? Vorraussichtlich bin ich bis zu Rehabeginn weiter krank geschrieben. Vielen Dank schon jetzt!!! Liebe Grüße, Martina

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Martina,

die Krankenkasse zahlt Krankengeld für Sie und hat Sie aufgefordert den Reha-Antrag zu stellen. Bitte setzen sie sich mit Ihrer Krankenkasse in Verbindung und lassen dort klären, inwieweit ein späterer Beginn der Reha, Auswirkungen auf die Krankengeldzahlung hat.

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7 Antworten

Martinaam 17.02.2020 | 11:28
Vielen Dank für die superschnelle Antwort! Entscheidet die Krankenkasse auch, wenn die Reha inkl. der Wunschklinik bereits von der Rentenversicherung genehmigt wurde? Entschuldigung, wenn ich nochmal so "doof" Nachfrage!!!
Schadeam 17.02.2020 | 12:40
Dazu werden Ihnen DRV Mitarbeiter nicht viel sagen. Was die Krankenkasse tut und macht, liegt nicht im Verantwortungsbereich der DRV. Stellen Sie diese "doofe Frage" bitte Ihrer Kasse (wenn Sie unbedingt schlafende Hunde wecken wollen) oder warten ab was passiert. Zunächst haben Sie doch genau das gemacht was Ihnen die Kasse abverlangt hat......
Martinaam 17.02.2020 | 12:44
Vielen Dank, Schade! Sie werden recht haben und ich werde erstenmal gar nichts unternehmen und abwarten, was passiert. Lieben Dank nochmal!
Martinaam 17.02.2020 | 12:44
Vielen Dank, Schade! Sie werden recht haben und ich werde erstenmal gar nichts unternehmen und abwarten, was passiert. Lieben Dank nochmal!
Schorscham 17.02.2020 | 15:35
Erfahrungsgemäß werden die Krankenkassen am Ball bleiben, wenn sie zum Reha-Antrag aufgefordert haben und sich zeitnah bei den Versicherten nach dem aktuellen Stand erkundigen. Und Ihre Krankenkasse wird höchst warscheinlich auch eine plausible Begründung von Ihnen erwarten, warum Sie die Reha erst im August antreten wollen obwohl das bereits vier Monate früher möglich wäre. Ob der medizinische Dienst der KK (MDK)die Mitnahme des Hundes genauso wichtig findet wie Ihr Psychloge, wird sich dann herausstellen. MfG
Schadeam 17.02.2020 | 16:51
Im Zweifel könnte die Kasse natürlich die Notwendigkeit den Hund mitzunehmen anzweifeln. Angenommen Ihr KG betrüge 1000 € im Monat, dann ginge es für die Kasse in der Zeit von April bis August um "schlappe 4000 €", die nur wegen des Tieres anfallen. Da kann der "Beitragszahler an sich" schon ins Grübeln kommen. Mein Alternativvorschlag: Die Tierliebhaberin kann das Tier auch auf eigene Kosten in einer Hundepension am Rehaort unterbringen und sich dann in den anwendungsfreien Zeiten ausgiebig ums Tier kümmern.
Martinaam 17.02.2020 | 17:26
Danke für eure Antworten! Nach vielen Telefonaten habe ich die Aussage einer Klinik, dass ich die Reha (ohne Hund) bereits in r Wochen in deren Haus antreten kann. Ich werde es mit der Rentenversicherung klären und bitten, meine Wunschklinik zu ändern, da ich selber nicht bis August warten möchte. Mir raucht der Kopf aber ich denke, so wird es für alle Beteiligten am besten sein. Vielen Dank!
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