Hallo, Ettelt Henry,
Ihre eigene Versichertenrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung und das Einkommen aus dem Minijob stellen Einkommen dar. Ihre Bruttorente ist grds. pauschal um 14% zu kürzen. Das Ergebnis ist die Nettorente. Wenn die Nettorente und das Einkommen aus dem Minijob in der Summe den Freibetrag von z.Zt. noch 771,14 EUR (ab 01.07.2016 = 803,91 EUR) netto übersteigt, kommt es anteilig zur Kürzung Ihrer Witwenrente. Von dem den Freibetrag übersteigenden Nettoeinkommen werden 40% angerechnet. D.h. Die Brutto-Witwenrente ist um diesen errechneten Betrag zu vermindern.
Wir empfehlen Ihnen zur eigenen Planungssicherheit und Klärung der individuellen Situation ein Beratungsgespräch bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung. Die Ihrem Wohnort am nächsten gelegene Auskunfts- und Beratungsstelle können Sie unter dem Link " Beratung in meiner Nähe“ ermitteln.