Wenn seit der befristeten Bewilligung der Erwerbsminderungsrente das Beschäftigungsverhältnis weiterhin besteht, sollten Sie diese Frage bitte an Ihren Arbeitgeber stellen. Im eigenen Interesse sollten Sie die Beschäftigung dem attestierten Leistungsniveau (unter 3 Stunden täglich) anpassen. Anderenfalls kann im Zweifelsfall eine medizinische Überprüfung nicht völlig ausgeschlossen werden.