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DDR Opferrente

von Opferrente und Grundsicherung18.02.2009 | 09:13
1177 Ansichten
5 Antworten

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ich werde demnächst die Opferrente von 250 euo monatlich erhalten,zur zeit lebe ich von 314 euro Erwerbsunfähigkeitsrente,bin 100% schwerbehindert mit dem Buchstaben G und erhalte vom Amt für soziales eine ergäönzende Grundsicherung aufgrund meiner geringen Rente wenn ich nun die 250 eur erhalte,werde diese mir dann vom Sozialamt wieder an Leistungen abgezogen und wenn ja in welchem umfang,und wie verhält es sich bei der nachzahlung von einem jahr vielen Dank für die Infos

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

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4 Antworten

.-.am 18.02.2009 | 09:25
Fragen Sie Ihr Grundsicherungsamt!!!
katiam 18.02.2009 | 14:00
Nein, die Opferrente wird nicht angerechnet. Ist kein Einkommen, sondern ist Entschädigung nach dem BVG. Gruss kati
Gerhardam 18.02.2009 | 19:35
Mache Sie sich keine unnötigen Sorgen! Wenigstens auf diese 250 € wird keine Behörde zugreifen! Wäre ja auch noch schöner!! Gruß Gerhard
gerryam 20.02.2009 | 17:51
hallo Gerhard oder alle anderen,wo finde ich dazu die bestimmungen,mein grunssicherungsamt will die oferente mit einbeziehen,aber ich kann nirgendwo einen gestzes text oder ähnliches finden
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